Stellungnahmen/Gutachten
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18.561 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.561)
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines eigenständigen Rechtsrahmens für bewährte Verfahrenserleichterungen für den umsatzsteuerfreien Verkauf im Sicherheitsbereich von Flughäfen bei der Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck zur wirksamen Umsetzung des Bestimmungslandprinzips
- Bereitgestellt von: Deutscher Travel Retail Verband am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Struktur für globale Gesundheit sichern- SDG 3.3. Ziele sichern
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Die aktuelle Situation für Menschen mit HIV/AIDS ist nach dem Ausstieg der USA aus verschiedenen Gesundheitsprogrammen katastrophal. Bei den Koalitionsverhandlungen muss die Verantwortung Deutschlands für die Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere für die Architektur der globalen Gesundheit zum Ausdruck kommen.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendmedienschutz beibehalten
Apple verfolgt das Ziel, Technologien zu entwickeln, die Menschen unterstützen, ihr Leben bereichern und gleichzeitig für ihre Sicherheit sorgen. Dieses Ziel umfasst, Kinder in einer sich ständig verändernden Online-Welt zu schützen indem Eltern Steuerungsmöglichkeiten erhalten über den Zugang ihrer Kinder zu altersgerechten Inhalten, ohne sensible Informationen an Dritte weitergeben zu müssen.
- Bereitgestellt von: Apple Inc. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Erarbeitung des AI Code of Practice dient dazu, praktische Anleitungen und bewährte Verfahren für Akteure zu bieten, die an der Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind. Eine Beteiligung ist daher aus unserer Sicht wichtig, um Sicherzustellen, dass der Code of Practice umsetzungfähige Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben für General Purpose AI Model Bereitsstellern enthälft.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
17.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Erarbeitung des AI Code of Practice dient dazu, praktische Anleitungen und bewährte Verfahren für Akteure zu bieten, die an der Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind. Eine Beteiligung ist daher aus unserer Sicht wichtig, um Sicherzustellen, dass der Code of Practice umsetzungfähige Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben für General Purpose AI Model Bereitsstellern enthälft.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
17.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anrechenbarkeit von öffentlicher Ladeinfrastruktur für eLkw im Rahmen der Änderung der VwV zur StVO
Bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollte ein Faktor von 1,4 für den Flächenbedarf eines LKW-Parkplatzes der mit Ladeinfrastruktur ausgestattet ist angesetzt werden.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für einen wettbewerbsfähigen Straßengüterverkehr für morgen in die Koalitionsverhandlungen
Die Nutzfahrzeug- und Transportbranche, insbesondere der Straßengüterverkehr, bilden das Rück-grat der europäischen Wirtschaft. Ein Großteil des Straßengüterverkehrs wird zukünftig elektrisch erfolgen. Alle europäischen Hersteller haben bereits erhebliche Investitionen in die Entwicklung batte-rieelektrischer Lkw getätigt, die schon heute wettbewerbsfähig zum Diesel-Lkw sind und in Serie am Markt verfügbar stehen. Während die Nutzfahrzeugbranche vor noch größeren Herausforderungen steht als die Pkw-Hersteller, bleibt sie in der politischen Debatte oft unberücksichtigt. Als Nutzfahrzeugindustrie fordern wir daher, verschiedene Maßnahmen in die anstehenden Koalitionsgespräche aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW
Um den schnellen Hochlauf der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs zu ermöglichen, muss eine Anpassung der Rahmenbedingungen erfolgen. Dazu braucht es eine gesicherte Finanzierung und schnelle Umsetzung des Lkw-Schnellladenetzes, Ladeinfrastruktur als überragendes öffentliches Interesse, vorausschauenden Netzausbau mit schnellen Anschlüssen sowie gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von Depotlademöglichkeiten.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Erarbeitung des AI Code of Practice dient dazu, praktische Anleitungen und bewährte Verfahren für Akteure zu bieten, die an der Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind. Eine Beteiligung ist daher aus unserer Sicht wichtig, um Sicherzustellen, dass der Code of Practice umsetzungfähige Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben für General Purpose AI Model Bereitsstellern enthälft.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Herausgabeanforderung von Nutzerdaten gegenüber Diensteanbietern muss rechtlich nicht nur grundrechtskonform, sondern auch tatsächlich machbar und technisch umsetzbar sein. Google verfolgt die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und etwaigen Alternativmodellen (Quick Freeze) und weist wenn nötig auf etwaige Umsetzungsschwierigkeiten und -möglichkeiten hin.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für einen europäischen Rechtsrahmen zur Altersverifikation in Online-Diensten
Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Altersüberprüfung einzusetzen, um eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts zu verhindern. Praktisch sollten damit 27 unterschiedliche technische Lösungen vermieden werden, die für Anbieter schwierig zu implementieren sind und bei den Nutzern Unsicherheit hervorrufen.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
27.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der in 2024 abgeschaffte Bundeszuschuss für die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sollte vor dem Hintergrund der in Zukunft deutlich steigenden Netzentgelte wieder eingeführt werden, um die Wettbewerbsfähigleit der energieintensiven Industrie in Deutschland zu sichern.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handelsmaßnahme kornorientiertes Elektroband
Der seit 2015 unveränderte Mindesteinfuhrpreis für kornorientiertes Elektroband ist mittlerweile zu niedrig, um den massiv steigenden, niedrigpreisigen Importen aus Asien entsprechend der Zielsetzung begegnen zu können. Daher bedarf es dringend einer Erhöhung des Mindesteinfuhrpreises, um die Produktion dieses für die Energiewende sehr wichtigen Produkts in Europa zu halten..
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
08.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für innovationsfreundliche Ausgestaltung des KI-Durchführungsgesetzes
Das KI-Durchführungsgesetz für Deutschland soll innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine kohärente Aufsichtsstruktur schaffen Eine Fragmentierung der Kompetenzen zwischen Bund und den Bundesländern muss vermieden werden. Außerdem soll ein für die komplexe Materie geeigneter Instanzenzug gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung zentraler Punkte der Wärmewende bei Systementwicklungsstrategie
Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Abwasserbehandlung
Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung aus der EU-Kommunalabwasser-richtlinie in nationales Recht unter praktikabler und verlässlicher Ausgestaltung für kommunale Abwasserentsorger.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des Investitions- und Finanzierungsbedarf für wasserwirtschaftliche Infrastrukturen
Schaffung geeigneter Instrumente, um den Investitionsbedarf für Infrastrukturerhalt und Anpassung an den Klimawandel zu stemmen und zu finanzieren, unter Berücksichtigung der Anforderungen an angemessene (Ab-)Wasserentgelte.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit
Öffentliche Wasserversorger müssen bei der Verteilung von Wasserrechten bevorzugt behandelt werden. Im Falle von akuter Wasserknappheit bedarf es eines klaren Handlungsrahmens, wenn die Priorisierung von Wassernutzungen erforderlich wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt beim Kapazitätsmechanismus
Die Bundesregierung hat einen Kapazitätsmechanismus für Kraftwerke angekündigt, der bereits 2028 operativ sein soll. Eine Einigung auf Eckpunkte für die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus sollte noch im Sommer 2024 erfolgen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Verteilung einer Absenkung der Netzentgelte durch staatliche Zuschüsse
In der Debatte über die Höhe der Strompreise in Deutschland wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass die Stromnetzentgelte kurzfristig durch Bundeszuschüsse abgesenkt werden sollten. Einen solchen Zuschuss hat es erstmals 2023 gegeben, als die Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) infolge der Energiepreiskrise drastisch gestiegen sind. Weniger Augenmerk wird dabei jedoch auf die Frage gelegt, auf welchem Weg und mit welchen konkreten Verteilungswirkungen die Netzentgelte bezuschusst werden sollten. Mitunter wird unausgesprochen unterstellt, dass der 2023 gewählte Weg eines Zuschusses zu den Netzentgel-ten der ÜNB die sinnvollste oder sogar einzig mögliche Option sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Rechtsrahmens zu Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten
Die Forderungen des VKU sind: Vorsorge durch bauliche Maßnahmen stärken Haftung für Kommunen bei Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten minimieren Planungsbeschleunigung weiter ausbauen Handlungsspielraum der Kommunen erhalten Private Eigenvorsorge und Objektschutz verbessern Starkregenvorsorgekonzepte weiter präzisieren Finanzierung der Starkregenkarten klären Gewässerrandstreifen zur Gewässerentwicklung ausbauen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG
Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: