Stellungnahmen/Gutachten
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18.561 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.561)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der Finanzierung der Transformation des Energiesystems
Die Transformation der Energiesysteme kann nur funktionieren, wenn die notwendigen Investitionen finanziert werden können. Um diese Finanzierung zu sichern, sind auch verschiedene staatliche Maßnahmen notwendig wie z.B. die Unterstützung eines Energiewendefonds.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der Finanzierung der Transformation des Energiesystems
Die Transformation der Energiesysteme kann nur funktionieren, wenn die notwendigen Investitionen finanziert werden können. Um diese Finanzierung zu sichern, sind auch verschiedene staatliche Maßnahmen notwendig wie z.B. die Unterstützung eines Energiewendefonds.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kein Opt-In für Abfallsverbrennungsanlagen im TEHG
Der Entwurf zielt auf die Anpassung und Harmonisierung des CO2-Emissionshandels zwischen nationalen und EU-Recht ab. Kernforderungen des VKU sind: Fristverlängerung für den ersten Überwachungsplan im ETS II Ablehnung des Preismechanismus im BEHG 2026 Ablehnung des nationalen Opt-In von Abfallverbrennungsanlagen in den ETS I ab 2027 Frist zur Berichtspflicht über die CO2-Emissionen nicht praktikabel
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1 Umsetzung des neuen EU-Rechts zu Industrieemissionen ins deutsche Recht
Die am 4. August 2024 in Kraft getretenen neuen EU-Anforderungen an den Emissionsschutz bei Industrieanlagen sollen 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden, wobei nicht pauschal auf die strengstmöglichen Anforderungen zurückgegriffen werden darf.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
03.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.10.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen in nationales/deutsches Recht sicherstellen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Der BDI spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen in nationales/deutsches Recht sicherstellen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Der BDI spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
-
17.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der am 15. Oktober 2024 vom BMWK veröffentlichte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (Reallaborgesetz) ist ein erster wichtiger Schritt zur Entstehung eines Reallaborgesetzes. Der veröffentlichte Entwurf greift jedoch deutlich zu kurz und nimmt bei weitem nicht die Anforderungen an ein solches Gesetz auf, die u.a. noch in der Stakeholder-Befragung vom Frühjahr 2023 formuliert worden waren. Dadurch ist Stand heute noch völlig unklar, wie das an sich sehr wichtige und sinnvolle Instrument der Reallabore eine breitere Anwendung finden und damit seinen vollen Nutzen entfalten kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Leitlinien der EU-Kommission zum Behinderungsmissbrauch
Die Europäische Kommission hat am 01.08.2024 den Entwurf von Leitlinien zu Art. 102 AEUV über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderungsmissbrauch veröffentlicht. Die Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung zu erhöhen und die Rechtsprechung der EU-Gerichte sowie die umfangreichen Erfahrungen der Kommission integrieren, ist äußerst unterstützenswert. Leitlinien, die die bisherige Rechtsprechung und Fallpraxis akkurat und präzise wiedergeben, könnten einen wertvollen Beitrag zur Selbstveranlagung seitens der Unternehmen geben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Grundsatz, da er größere Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und leichtere Direktvermarktung adressiert. Aus Industriesicht ist eine sehr rasche bessere Steuerungsmöglichkeit des Netzes unabdingbar und verträgt keinen zeitlichen Aufschub. Netzentgelte machen dabei einen signifikanten Teil des Strompreises aus und stellen eine erhebliche und künftig noch weiter zunehmende Belastung dar. Notwendig ist ein langfristiges politisches Konzept, um ein strukturell wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau zu sichern. Kurzfristig muss ein Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt eingeführt werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 -
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Datenverordnung unternehmensfreundlich und praxisnah gewährleisten
Im nationalen Durchführungsgesetz zur EU-VO 2023/2854 geht es um die Benennung von zuständigen Behörden zur Durchführung der EU-VO 2023/2854 sowie zur Festlegung eines Sanktionsrahmens. Der BDI fordert eine schlanke behördliche Struktur mit der Bundesnetzagentur als "Single Point of Contact" sowie einen moderaten Sanktionsrahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften der EU-VO 2023/2854 bei nicht-personenbezogenen Daten, da die EU-VO selbst unzählige Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten aufweist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zur Regulierung zur Abgabe von Cannabis an Erwacgsene
Praevio setzt sich für die Weiterentwicklung und präzisere Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für medizinisches Cannabis sowie für Maßnahmen zur evidenzbasierten Prävention und Aufklärung ein. Ziel ist die Optimierung der rechtlichen Vorgaben für die sichere Anwendung, Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis, einschließlich einer klareren Definition von Qualitätsstandards und Vertriebswegen. Zudem soll die Integration von Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen in bestehende gesundheitspolitische Programme gefördert werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Carsten Graz – Praevio Consulting am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Bezahlung von Lebensmitteln innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette
Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, bei der Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation durch die EU faire Rahmenbedingungen für sämtliche Stufen der Lebensmittelkette sicherzustellen. Einzelmaßnahmen nur zugunsten der Landwirte auf Kosten der Käufer von Agrarerzeugnissen lehnen wir ab. Dies betrifft insbesondere die einseitige Kündigungsmöglichkeit für Landwirte bei langfristigen Lieferverträgen und die verpflichtende Berücksichtigung von Produktionskosten bei Preisbildungsklauseln.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
-
06.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einstrufung von Gefahrenstoffen
Die MedicalMountains GmbH wendet sich gegen die mögliche Neueinstufung von Ethanol als CMR-Stoff (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) im laufenden BPR-Verfahren. Dieser Schritt würde den Einsatz von Ethanol für den Infektionsschutz als auch in der Produktion insbesondere von Arzneimitteln und Medizinprodukten bedrohen und hätte für das Gesundheitswesen gravierende Folgen.
- Bereitgestellt von: MedicalMountains GmbH am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
-
18.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) - Fokus: Lizenzvergabe, Jugendschutz & Prävention
Dieses Regelungsvorhaben verfolgt eine rechtssichere, gesundheitsorientierte und gesellschaftlich tragfähige Cannabisregulierung. Es basiert auf einem mehrsäuligen Konzept: gestaffelter Zugang (ab 18/21 Jahren), staatlich kontrollierte Lizenzvergabe, THC-basierte Steuerstaffelung, Modellregionen, digitales Altersverifikationssystem, flexible Mitgliedschaften in Social Clubs. Prävention erfolgt über verpflichtende Aufklärung, schulische Programme, digitale Tools, Drug-Checking und mobile Beratung. Der Umgang mit Verstößen wird differenziert geregelt – mit Ordnungsmaßnahmen, kommunalen Spielräumen und dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Die Finanzierung erfolgt zweckgebunden aus Cannabissteuereinnahmen. Ziel: Schwarzmarktverdrängung, Jugendschutz und gesellschaftliche Verantwortung.
- Bereitgestellt von: Jennifer Thumm am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
'Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen des Mindeststeuergesetzes aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen durch den beabsichtigten Austritt der USA aus der globalen Mindestbesteuerung - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen im Mindeststeuergesetz
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) - Fokus: Lizenzvergabe, Jugendschutz & Prävention
Dieses Regelungsvorhaben verfolgt eine rechtssichere, gesundheitsorientierte und gesellschaftlich tragfähige Cannabisregulierung. Es basiert auf einem mehrsäuligen Konzept: gestaffelter Zugang (ab 18/21 Jahren), staatlich kontrollierte Lizenzvergabe, THC-basierte Steuerstaffelung, Modellregionen, digitales Altersverifikationssystem, flexible Mitgliedschaften in Social Clubs. Prävention erfolgt über verpflichtende Aufklärung, schulische Programme, digitale Tools, Drug-Checking und mobile Beratung. Der Umgang mit Verstößen wird differenziert geregelt – mit Ordnungsmaßnahmen, kommunalen Spielräumen und dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Die Finanzierung erfolgt zweckgebunden aus Cannabissteuereinnahmen. Ziel: Schwarzmarktverdrängung, Jugendschutz und gesellschaftliche Verantwortung.
- Bereitgestellt von: Jennifer Thumm am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Festschreibung von Carbon-Leakage-Schutz auch nach 2026 notwendig
Der Gesetzentwurf soll die Grundlagen für ein unionsweites Emissionshandelssystem schaffen. Damit sollen auf kosteneffiziente Weise die Treibhausgasemissionen der einbezogenen Anlagen sowie des Luft- und Seeverkehrs verringert und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Der VGMS fordert, dass im Rahmen der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems gemäß BEHG in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1.1.2027 ein Carbon-Leakage Schutz verbindlich festgeschrieben werden muss. Eine alleinige Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, wie es der Gesetzesentwurf vom Oktober 2024 zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz derzeit vorsieht, wird der immensen Bedeutung dieses Schutzinstrumentes nicht gerecht und wird daher vom VGMS kritisiert.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (5):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
- EDL-G [alle SG hierzu]
- KSpG [alle SG hierzu]
- ZuG 2012 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Energieintensive Ernährungsindustrie stärker in energiepolitische Entscheidungen einbeziehen
Bei den derzeitigen Koalitionsverhandlungen werden unter anderem Energiepolitische Weichenstellungen getroffen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich 13 Verbände der Ernährungswirtschaft, darunter auch der VGMS, dafür ausgesprochen, dass die Energieintensive Ernährungsindustrie bei allen energiepolitisch relevanten Entscheidungen stärker einbezogen werden müssen. Konkret wird von uns gefordert eine Erweiterung der Strompreiskompensation auf alle Branchen der Ernährungsindustrie, eine Folgeregelung für den Spitzensteuerausgleich beim Gas und eine Überführung des Carbon-Leakage-Schutzes in das EU-ETS 2. Entsprechend sollen in der kommenden Legislaturperiode die dafür maßgeblichen Gesetze geändert, erweitert oder erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die Schiene relevante Empfehlungen des Normenkontrollrats für eine Reformagenda der nächsten Bundesregierung sowie noch offene Empfehlungen des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung und der Beschleunigungskommission Schiene (BKS) sowie weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau sollten für den Bereich gebündelt umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
27.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik für die Schieneninfrastruktur
Um Modernisierung, Digitalisierung und Ausbau der Schieneninfrastruktur wirksam voranzutreiben, bedarf es einer Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik. Nötig ist eine Leitstrategie des Bundes, Verbindlichkeit, Transparenz und Planbarkeit müssen erhöht, die Rolle des Bundes als Leistungsbesteller gestärkt und die Wechselwirkungen zwischen Nutzer- und Bundesfinanzierung austariert werden. Leitinstrument der Umsetzung soll ein gesetzlich verankerter Infraplan werden. Dieser ist überjährig und verbindlich durchzufinanzieren. Es bedarf eines funktionsfähigen Trassenpreissystems, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit einer Anpassung der Regelungen der 4. BImSchV für den Umschlag- und die Zwischenlagerung von Bauabfällen ließe sich das Bauen in der Schieneninfrastruktur erleichtern und beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Mitteldotierung für die Schiene
Die DB setzt sich im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025 und 2026 und eines Sondervermögens für Investitionen in die Infrastruktur für eine bedarfsgerechte Mitteldotierung der Infrastruktur ein und dabei insbesondere für das Bestandsnetz. Zudem setzt sich die DB für eine passfähige Trassenpreisförderung für den Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) -
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette
Forderung, von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Volkmar Vogel
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsverbindliche Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie
Verbindliche und messbare Ressourcenschutzziele sollen eingeführt werden. Sie sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr gesetzt werden und Reduktionspfade beinhalten. Außerdem muss es Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten geben. Zusätzlich muss es eine Governancestruktur in Form eines Ressourcenschutzgesetzes geben. Umweltsteuern und Subventionen müssen reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsverbindliche Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie
Verbindliche und messbare Ressourcenschutzziele sollen eingeführt werden. Sie sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr gesetzt werden und Reduktionspfade beinhalten. Außerdem muss es Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten geben. Zusätzlich muss es eine Governancestruktur in Form eines Ressourcenschutzgesetzes geben. Umweltsteuern und Subventionen müssen reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsverbindliche Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie
Verbindliche und messbare Ressourcenschutzziele sollen eingeführt werden. Sie sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr gesetzt werden und Reduktionspfade beinhalten. Außerdem muss es Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten geben. Zusätzlich muss es eine Governancestruktur in Form eines Ressourcenschutzgesetzes geben. Umweltsteuern und Subventionen müssen reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Legalisierung von CCS und CCSU in KSpG
Die KSpG-Novelle darf nicht zu einer Legalisierung von CO2-Abscheidung und Deponierung im Untergrund sowie CCSU für Gaskraftwerke und Industrieanlagen führen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Legalisierung von CCS und CCSU in KSpG
Die KSpG-Novelle darf nicht zu einer Legalisierung von CO2-Abscheidung und Deponierung im Untergrund sowie CCSU für Gaskraftwerke und Industrieanlagen führen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Data Act-Durchführungsgesetz DA-DG
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG)
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Parteienfinanzierung über Unterstützervereine ausschließen oder transparent machen
Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
-
BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
-
BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermögenseinziehungsgesetz einführen
Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Parteispenden ab 2.000 Euro transparent machen und auf 50.000 Euro pro Jahr deckeln
Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
-
BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Parteispenden ab 2.000 Euro transparent machen und auf 50.000 Euro pro Jahr deckeln
Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
-
BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effizientere Strafverfolgung und mehr Transparenz bei Umweltstraftaten
Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transparency Deutschland setzt sich für die Einführung eines Politikfinanzierungsberichts ein, der zeitnah alle relevanten finanziellen Informationen zu den Parteien sowie ihren Fraktionen und Stiftungen veröffentlicht. Dieser Bericht sollte maschinenlesbar sein und eine umfassende Aufklärung ermöglichen, sodass Bürger:innen und Medien diesen schnell nachvollziehen und auswerten können. Gerade in Wahljahren ist eine zeitnahe Veröffentlichung, wie sie in anderen westlichen Demokratien wie Großbritannien und den USA erfolgt, dringend erforderlich.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Kraftwerksstrategie strebt Auktionen für 10GW H2-ready Kraftwerke und 500MW Wasserstoffkraftwerke an.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Kraftwerksstrategie strebt Auktionen für 10GW H2-ready Kraftwerke und 500MW Wasserstoffkraftwerke an.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
VAUNET - Verband Privater Medien: Politische Prioritäten 2025-2029
Der VAUNET hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen. 1. Wettbewerbsfähigkeit und Refinanzierungsfreiheit als Schlüssel für eine vielfältige Medienlandschaft 2. Werbe- und abobasierte Geschäftsmodelle ermöglichen 3. Level-Playing-Field zu Big Tech-Plattformen schaffen und Kooperationen erleichtern 4. Innovationsfreundliche Datenpolitik fördern 5. Urheberrechte stärken, auch beim Einsatz von KI 6. Attraktives Steueranreizmodell ist Erfolgsfaktor für Filmreform 7. Nein zu Network Fees 8. Rundfunkübertragung über alle Verbreitungswege sichern 9. Fairer Wettbewerb in der dualen Medienordnung 10. Desinformation und illegale Inhalte gemeinsam bekämpfen
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
(1) Für eine energetische Unterquote für RFNBO H2 und seine Derivate im Verkehr zwischen 2,5 % und 4 % in 2030 (ohne Mehrfachzählung, inkl. Schiff- und Luftverkehr) (2) Anrechnung des gesamten grünen Wasserstoffs, der in einer Raffinerie inkl. der POX/Methanol-Anlagen verwendet wird, auf das Transport-Mandat der RED III (3) Einführung einer separaten RFNBO-Pönale in Höhe von 14 €/kg H2 (entspräche der derzeit geltenden Pönale von 600€/t CO2äq)
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Co-Processing sollte zur Herstellung von Biokraftstoffen für den Flugverkehr anerkannt werden, und auch alle nach EU-Recht erlaubten biogenen Rohstoffe zur Herstellung dieser Biokraftstoffe. Eine Ausweitung der für die Anrechnung auf die THG-Minderungsquote zugelassenen Biorohstoffe – zumindest im Flugverkehr im Rahmen der ReFuelEU Aviation – würde außerdem einen unvermeidlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Mitgliedsstaaten verhindern.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: