Stellungnahmen/Gutachten
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18.607 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.607)
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Bolt Angebot in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des EnWG mit Fokus auf das Wasserstoffkernnetz und auch Wasserstoffspeicher.
Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags zu den Vorschriften des Wasserstoffkernnetzes, insbesondere zu den Vorgaben für seine Finanzierung. Diese sollten im Detail noch geändert werden (Senkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber auf 15 %, Übertragungsrecht der Fernleitungsnetzbetreiber bei Kündigung durch den Staat, Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle und langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter). Der gesetzliche Rahmen muss auch die Umstellung von Erdgasspeichern bzw. die Umstellung auf Wasserstoffspeicher ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des EnWG mit Fokus auf das Wasserstoffkernnetz und auch Wasserstoffspeicher.
Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags zu den Vorschriften des Wasserstoffkernnetzes, insbesondere zu den Vorgaben für seine Finanzierung. Diese sollten im Detail noch geändert werden (Senkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber auf 15 %, Übertragungsrecht der Fernleitungsnetzbetreiber bei Kündigung durch den Staat, Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle und langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter). Der gesetzliche Rahmen muss auch die Umstellung von Erdgasspeichern bzw. die Umstellung auf Wasserstoffspeicher ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des EnWG mit Fokus auf das Wasserstoffkernnetz und auch Wasserstoffspeicher.
Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags zu den Vorschriften des Wasserstoffkernnetzes, insbesondere zu den Vorgaben für seine Finanzierung. Diese sollten im Detail noch geändert werden (Senkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber auf 15 %, Übertragungsrecht der Fernleitungsnetzbetreiber bei Kündigung durch den Staat, Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle und langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter). Der gesetzliche Rahmen muss auch die Umstellung von Erdgasspeichern bzw. die Umstellung auf Wasserstoffspeicher ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024
Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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13.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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23.06.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung eines Kommissions-Vorschlags für einen delegierten Rechtsakt zu "low carbon hydrogen"
Ziel ist, den bislang zu eng gefassten Entwurf der EU-Kommission zu verbessern, damit der delegierte Rechtsakt, der den Begriff "kohlenstoffarmer Wasserstoff" der Richtlinie (EU) 2024/1788 konkretisiert, beiträgt zu einem effektiven Hochlauf von Wasserstoff, was wichtig ist, um die EU-Agenda für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität 2045
Wir fordern eine gezielte und soziale Ausgestaltung und Implementierung des Sondervermögens Infrastruktur/Klimaneutralität 2045. Zentral dabei ist die Mittelverwendung als zusätzliche Investitionen. Zudem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass sämtliche Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen klimagerecht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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05.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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19.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
In dem Langfristhaushalt der EU wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der DNR dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
19.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussprache gegen Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts in der vorgeschlagenen Form
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion aus. Der Vorschlag ist zu wenig zielgenau und würde erhebliche Mindereinnahmen verursachen.
- Bereitgestellt von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen diesen Gesetzesentwurf aus, da durch diesen nicht Zukunftsinvestitionen gestärkt, sondern große und profitable Unternehmen gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Bereitgestellt von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
01.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KHG [alle SG hierzu]
- KHEntgG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- BPflV 1994 [alle SG hierzu]
- TierSchG [alle SG hierzu]
- TierSchVersV [alle SG hierzu]
- AMG 1976 [alle SG hierzu]
- WissZeitVG [alle SG hierzu]
- GDNG [alle SG hierzu]
- KHTFV [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- GIV [alle SG hierzu]
- ÄApprO 2002 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regeln zu KWK ins KWKG, Rücknah. §9 EEG, Vorschlag Anreizsyst. im KWKG
§9 EEG ist praktisch nicht umsetzbar, deswegen soll dieser auf die vorherige Formulierung zurückgesetzt werden. Allgemein sollen Regelungen zur KWK ins KWKG und nicht in andere Gesetze. Statt Sanktionierung von Kleinst-KWK-Anlagen bei negativen Börsenpreisen und umfassenden Erfassungs- und Meldepflichten in §7 Abs. 4 und §15 Abs. 4 KWKG: Vorschlag zur Schaffung eines optionalen Anreizsystems zur Maximierung der Systemdienlichkeit und CO2-Vermeidung durch KWK-Anlagen
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
09.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung an §2 Nr. 26 KWKG, §3 Nr. 30a GEG u. §9 Abs. 2 Nr. 2 EEG
Folgende Formulierungsvorschläge für die genannten Gesetze: Aufnahme der Nutzwärme aus KWK-Prozessen nach §2 Nr. 26 KWKG in die Definition der "unvermeidbaren Abwärme" und Änderungen des §3 Nr. 30a GEG; zudem Streichung der 60-prozentigen Leistungsdrosselung bei KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 kW in §9 Abs. 2 Nr. 2 EEG
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Droh. Diskrimin. d. KWK geg. PV im KWKG-Entwurf
Vorschlag, dass § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 des KWKG nicht aufgehoben werden, da dies eine Benachteiligung der KWK gegenüber PV durch den Wegfall des KWK-Zuschlages bei negativen Stundenkontrakten und die Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. bedeuten würde. Stattdessen Vorschlag der Aufnahme von Zusätzen in die oben genannten Paragraphen: Solange bei KWK bis 50 kWel keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen, sollen § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG keine Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
28.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückn. GEG 2024, Ford. Techn.offenheit u. Novelle KWKG, Grüngasquote
Forderung der Rücknahme des GEG 2024; Beseitigung von Hemmnissen bzgl. Technologieoffenheit; Forderung einer Novelle des KWKG, da kleinere und mittlere KWK-Anlagen benachteiligt wurden; Forderung von praktikablen und einfachen Lösungen bzgl. der Grüngasquote, über die man sich im Gesetzentwurf geeinigt hatte
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kein Ausschluss v. Flüssiggas im KWKG 2025
Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
05.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Änderungen und Konkretisierungen im Tierschutzgesetz u.a. zu "Qualzuchten", Jagdhundeausbildung, verwilderten Katzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Jagdverband am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Lachgas und sog. K.O.-Tropfen
Die Bundesärztekammer spricht sich auf Basis eines Antrags zum 128. Deutschen Ärztetag seit 2024 für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und eine Beschränkung der Kapselgröße für Endverbraucher auf 8 g sowie den Aufbau und Stärkung von Präventionsangeboten aus. Die Bundesärztekammer fordert darüber hinaus, dass die Abgabemenge von Kapseln mit 8 g Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel begrenzt werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 366/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
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BR-Drs. 366/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Grundversorgung im pflegerischen, sozialen und gesundheitlichen Bereich ist gefährdet. Bereits heute gibt es in einigen Regionen Versorgungsnöte bei bestimmten sozialen Angeboten. Diese Situation untergräbt das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Staates und fördert damit das Auseinanderdriften der Gesellschaft. Um diesen Prozess zu stoppen, ist es an der Zeit, grundlegende Weichenstellungen für Reformen im Sozialbereich vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die folgenden sechs Handlungsfelder in den Blick zu nehmen: Bedarfsgerechte, flexible Versorgung & effizienter Mitteleinsatz, Mitarbeitergewinnung & attraktive Arbeitsbedingungen, Leistung, Vereinfachung & Entbürokratisierung, Weiterentwicklung & Innovation und die Stärkung der Verantwortungskultur.
- Bereitgestellt von: Stiftung Liebenau am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BNE und Jugendbeteiligung auf Bundesebene stärken und ausbauen
youpaN-Mitglieder treffen sich mit Mitgliedern des Bundestages, um die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Jugendbeteiligung auf Bundesebene zu stärken und strukturell besser zu verankern. Gegenüber den MdBs soll die Bedeutung gesellschaftlicher Transformation im Sinne einer BNE hervorgehoben und deutlich gemacht und die Wichtigkeit und Dringlichkeit betont werden. Außerdem sensbilisiert das youpaN MdBs für junge Perspektiven auf Gesetzes- und Regelungsvorhaben. Und macht sich für die Bedeutung junger Menschen als Schlüsselakteuer*innen für die Zukunftsgestaltung einer nachhaltigen Welt und Gesellschaft stark.
- Bereitgestellt von: youpaN am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Debatte um Einführung einer Null-Risiko-Kategorie
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird aktuell über die Einführung einer sogenannten „Null-Risiko-Kategorie“ für bestimmte Herkunftsländer diskutiert. Eine solche pauschale Ausnahme würde Unternehmen von Sorgfaltspflichten entbinden und den risikobasierten Ansatz der EUDR untergraben. Die Rainforest Alliance lehnt diesen Ansatz entschieden ab.
- Bereitgestellt von: Stichting Rainforest Alliance am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Debatte um Einführung einer Null-Risiko-Kategorie
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird aktuell über die Einführung einer sogenannten „Null-Risiko-Kategorie“ für bestimmte Herkunftsländer diskutiert. Eine solche pauschale Ausnahme würde Unternehmen von Sorgfaltspflichten entbinden und den risikobasierten Ansatz der EUDR untergraben. Die Rainforest Alliance lehnt diesen Ansatz entschieden ab.
- Bereitgestellt von: Stichting Rainforest Alliance am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der digitalen Infrastruktur, insbesondere Rechenzentren, in Deutschland
Um Deutschlands Rolle als führendes Industrieland zu stärken, ist entschlossenes politisches Handeln erforderlich. Die neue Bundesregierung ist gefordert, den digitalen Wandel mit klaren strategischen Zielsetzungen und verlässlichen Rahmenbedingungen voranzutreiben, Innovationshemmnisse zu beseitigen und die Grundlage für eine leistungsfähige, resiliente und souveräne digitale Infrastruktur zu schaffen. Die German Datacenter Association (GDA) legt für die neue Legislaturperiode daher konkrete Vorschläge und Empfehlungen vor.
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Unser Verband ist gegen der vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Die geplante Aussetzung steht in eklatantem Widerspruch zu den Grund- und Menschenrechten, auf denen unser demokratischer Rechtsstaat beruht.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
-
BT-Drs. 21/321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unser Verband setzt sich für eine verantwortungsvolle und menschenrechtsbasierte Politik ein, die den Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Wir fordern unter anderem: Abschaffung des deutschen Spracherfordernisses vor der Einreise im Familiennachzug, Priorisierung, Verkürzung, Digitalisierung und Transparenz der Visaverfahren im familiären Kontext, Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder, ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik, Entwicklung von diversitäts- und rassismuskritischen Standards in Bildung und Ausbildung, AGG-Reform.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz der Ressource Wasser; Vermeidung von Verschmutzungen von Oberflächengewässern und Grundwasser; Vermeidung einer Übernutzung und Überlastung der Wasserressourcen (Klimawandel), Beachtung des Vorsorge- und Verursacherprinzips; Priorität für Wasser zum Verzehr.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Wasserstrategie
-
BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung ungerechtfertigter Folgen einer Einstufung von Ethanol (Alkohol) als karzinogen und reproduktionstoxisch
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliches Investitionssofortprogramm
Aufnahme einer Regelung zur Flexibilisierung der Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven nach § 6b EStG
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
Erhalt der notwendigen Möglichkeit zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die BAuA, ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TURN2X unterstützt die Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungsinfrastrukturen, betont jedoch die Bedeutung erneuerbarer Gase. Diese spielen eine zentrale Rolle beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und der Defossilisierung, wie sie auch die Nationale Wasserstoffstrategie vorsieht. TURN2X produziert erneuerbares Erdgas (RNG) – auch als synthetisches oder elektrisches Methan bezeichnet – aus erneuerbarer Energie durch Elektrolyse und anschließende Methanisierung mit biogenem CO2. RNG ist somit ein emissionsfreies Gas, das bereits heute über die bestehende Erdgasinfrastruktur zuverlässig an industrielle Abnehmer geliefert werden kann.
- Bereitgestellt von: TURN2X GmbH am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TURN2X unterstützt das Ziel des WassBG, den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen und so einen zentralen Beitrag zur Energiewende und globalen Emissionsminderung zu leisten. Allerdings ist der Anwendungsbereich des Gesetzes zu eng gefasst. TURN2X plädiert dafür, auch erneuerbares Erdgas (RNG, z. B. aus Elektrolyse und anschließender Methanisierung mit biogenem CO2) einzubeziehen. RNG ist emissionsfrei, technisch mit Erdgas kompatibel und ermöglicht bereits heute die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Eine technologieoffene Regulierung würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken und die Klimaziele schneller und verlässlicher erreichbar machen.
- Bereitgestellt von: TURN2X GmbH am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
"Investitionsbooster" mit European Content verbinden (Investititionssofortprogramm)
Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdrückliche Zulassung der Festsetzung von Innenraumpegeln wiederaufnehmen. Tragende Prinzipien des BauGB, wie etwa das Planmäßigkeitsprinzip, nicht voraussetzungslos opfern. Klarstellen, ob und welche Bedeutung das Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 31 Abs. 3 BauGB-E hat und praxistauglich konkretisieren. Klarstellen, welche praktische Folge aus dem Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 34 Abs. 3a BauGB-E folgt, und eine Abgrenzung zum Tatbestandsmerkmal in § 31 Abs. 3 BauGB-E vornehmen. Klarstellen, Teilung nach § 250 BauGB-E kann nicht untersagt werden, wenn durch bauliche Maßnahmen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, etwa durch eine Aufstockung oder den Ausbau des Dachgeschosses.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU und der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert Änderungen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG), um Investitionssicherheit für wasserstofffähige Kraftwerke zu erhöhen, technische Anforderungen praxisnah auszugestalten, Systemdienstleistungen effizient zu integrieren und die regionale Steuerung zu optimieren. Dabei sollen zusätzliche Härtefallregelungen bei mangelnder Wasserstoff- oder Technologieverfügbarkeit eingeführt, Bonus- oder Verpflichtungsmodelle zur Bereitstellung von Momentanreserve etabliert und die Evaluierung des regionalen Südbonus präzisiert werden. Ziel ist die zügige Realisierung neuer gesicherter Erzeugungskapazitäten im Einklang mit Klimazielen und Versorgungssicherheit.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Kraftwerkssicherheitsgesetz (KraftAusG, Referentenentwurf BMWK 2024/2025)
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine zügige und praxisgerechte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht. Zugleich sollen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG) besser verzahnt werden, um Synergien in der Wärmewende zu heben. Der BDEW fordert stabile und langfristige Förderbedingungen im Rahmen der BEG und BEW sowie die Fortentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) mit Zielrichtung Treibhausgasneutralität. Ziel ist es, Investitionssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen, die Wärmewende sozialverträglich umzusetzen und die Klimaschutzziele im Gebäudesektor sicher zu erreichen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine Vereinfachung und Praxisorientierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein. Er fordert eine Reduzierung der Berichtspflichten, die Vermeidung von Doppelberichterstattung sowie eine klarere Wesentlichkeitsanalyse. Zudem lehnt der BDEW verpflichtende sektorspezifische Standards ab und fordert eine stärkere Harmonisierung mit internationalen Berichtsstandards. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und effiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen
Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Wasserstrategie
-
BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbaupflicht für Glasscheiben nach der EU-Altfahrzeugverordnung
Forderung nach einem verpflichtenden Ausbau von Autoglas vor dem Shreddern im Rahmen der Novelle der EU-Altfahrzeugverordnung. Nach dem aktuellen Stand der Technik ist dies der einzige Weg, Fahrzeugglas in der erforderlichen Qualität zurückzugewinnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Luftverkehrsschlichtungs-VO zur Stärkung der Schlichtung
Der vzbv lehnt den konkreten Regelungsvorschlag zu § 13 Abs. 2 Luftverkehrsschlichtungs-VO ab, denn dieser birgt für Verbraucher:innen und das Schlichtungsverfahren das Risiko, dass die Verbraucherinteressen und das Schlichtungsverfahren insgesamt geschwächt werden. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen auch zukünftig immer einen Schlichtungsvorschlag erhalten. Dieser sollte nach einer Frist auch bindend sowie durchsetzbar sein. Etwaige wirtschaftliche Vorteile - etwa durch Gebühreneinsparungen - seitens der Airlines sollten zum Beispiel durch ein geeignetes Ordnungsgeld aufgehoben werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für die Schaffung bundeseinheitlicher Vorgaben zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten ein. Er fordert insbesondere klare Anforderungen für Bau, Betrieb und Rückbau von PV-Anlagen in den Wasserschutzgebiets-Zonen II und III, Vorgaben zur Vermeidung wassergefährdender Stoffe, ein langfristiges PFAS-Verbot für technische Anlagen sowie die Berücksichtigung besonderer PV-Formen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, um eine nachhaltige Flächennutzung unter Beachtung des Trinkwasserschutzes zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Qualität der Versorgung rund um die Geburt zu verbessern, ist entscheidend, um die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen zu schützen und zu fördern. Eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe verringert nicht nur das Risiko von Komplikationen während der Geburt, sondern wirkt sich langfristig auch positiv auf die physische und psychische Gesundheit von Frauen und ihren Familien aus. Es muss daher sichergestellt werden, dass alle Schwangeren und Gebärenden – unabhängig von sozialen, kulturellen oder gesundheitlichen Faktoren – eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten. Dies ist aktuell nicht der Fall.
- Bereitgestellt von: Mother Hood e.V. am 24.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: