Regelungsvorhaben
Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige
Angegeben von:
Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (R000836)
am
28.07.2025
Beschreibung:
Selbstständig Frauen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen oder die Zahlung von Mutterschutzgeld. Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub von 2010 legt fest, dass Selbstständige Mutterschaftsansprüche von mind. 14 Wochen haben müssen. Im Fall einer Schwangerschaft sind Selbständige einem großen finanziellen Risiko ausgesetzt: Die Arbeit kann nicht immer von anderen Mitarbeitenden miterledigt werden, häufig müssen für einen Ersatz zusätzliche finanzielle Mittel aufgebracht werden. Zudem laufen häufig betriebsbedingte Kosten weiter, auch ohne Einnahmen. Es braucht einen Mutterschutz für, um die Selbständigkeit zu ermöglichen: Alle Selbstständigen (also Männer und Frauen) sollten sich durch Beiträge am Ausgleichsverfahren für Mutterschutzleistungen beteiligen
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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