Stellungnahmen/Gutachten
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288 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BNatSchG 2009"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (288)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung und Novellierung eines Bundeswaldgesetzes
Das BWaldG soll zur Stärkung der ökologischen Ziele und der Ökosystemleistung im Wald einen festen Rahmen setzen. Das BWaldG soll modernisiert werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Recht nach §5 (3) BNatschG 2009 zwar durch den Grenzwert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung europäischer Bewirtschaftungsplan Kormoran
EU-Rat "Landwirtschaft und Fischerei" diskutiert euroäischen Bewirtschaftungsplan für den Kormoran, um ihn als jagdbare Art zu klassifizieren (Anh. II VS-RL), NABU plädiert stattdessen für evidenzbasierte und praxistaugliche Konfliktminimierung und verweist auf Kompromiss der ZKF.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 12.10.2026
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Adressatenkreis:
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27.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung einer ausgewogenen Gesetzgebung, die den Schutz natürlicher Infrastruktur gewährleistet, ohne die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit für Industrie- und Infrastrukturprojekte unverhältnismäßig einzuschränken. Es sollen neue Zielkonflikte vermieden werden, die durch die Einführung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für natürliche Infrastruktur entstehen könnten. Diese Zielkonflikte betreffen vor allem die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die für Infrastruktur- und Industrieprojekte notwendig sind. Die angedachten Regelungen könnten dazu führen, dass Projekte durch zusätzliche Abwägungsprozesse und einen erhöhten Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erheblich verzögert werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 01.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Prüfung und Begrenzung zusätzlicher naturschutzrechtlicher Anforderungen und Flächenwirkungen des geplanten Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, die landwirtschaftliche Flächennutzung und die betriebliche Anpassungsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung
Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BWE kritisiert die unpräzise und ausufernde Flächenkulisse der natürlichen Infrastruktur des Ref-E sowie Unklarheiten zum Umgang mit dem vorgesehenen Malus von 20% auf den Kompensationsbedarf, der zu erheblichen Kostensteigerungen für Windvorhaben führen kann. Der BWE regt insbesondere eine Reduzierung des Malus von 20% auf 15 % an sowie eine konkrete bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage für mast- und turmartige Bauten für den Kompensationsbedarf für das Landschaftsbild.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BWE fordert eine bundeseinheitliche Standardisierung des Fledermausschutzes. Dies umfasst die Genehmigungsvorbereitung und den Verzicht auf Voruntersuchungen im Offenland sowie Maßnahmen während des Baus und Betriebs der WEA. Der BWE fordert die bundeseinheitliche Festlegung einer Signifikanzschwelle (< 2 Tiere pro Jahr pro WEA) sowie für pauschale Abschaltungen als vorsorgliche Schutzmaßnahme die Anpassung der Abschaltparameter.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BWE kritisiert den Gesetzesentwurf als nicht weitgehend genug. Es fehlen Regelungen zur digitalen Übermittlungsform von Umweltdaten sowie die Berücksichtigung von behördlich oder im Auftrag von Behörden erhobenen Daten. Darüber hinaus fordert der BWE die Schaffung einer bundeseinheitlichen und transparenten Umweltdatenbank und mit dem Gesetz die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen. Im Entwurf der Verordnung ist die Nachreichung von Unterlagen zur Standsicherheit enthalten, welche jedoch noch um weitere Praxisbeispiele ergänzt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung
Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit bei Stickstoffeinträgen in Biotope
Ziel ist die Schaffung einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage und ein Neuerlass der TA Luft, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auf gesetzlich geschützte Biotope anwendbar ist. § 54 Abs. 11 BNatSchG sollte ausdrücklich auf den gesetzlichen Biotopschutz erweitert werden. Ergänzend sollte § 30 BNatSchG angepasst werden, um die mit der biotopschutzrechtlichen Bestandsaufnahme verbundenen Risiken zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den geplanten Änderungen des BNatSchG fordert der DAV: § 1 Nr. 2: Ersetzung des unklaren Begriffs „natürliche Klimaschutzfunktion“ durch „, dies auch im Interesse des Klimaschutzes“. § 1 Abs. 1a: Zurückhaltung beim Gebrauch des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. § 2 Abs. 3a: Mangels Rechtsfolge erscheint die Prüfung, ob Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf derselben Fläche mehrere Ziele und Verpflichtungen gleichzeitig erfüllen, überflüssig. Die pauschale Kompensationsbemessung wird abgelehnt und eine Überarbeitung der Parameter gefordert. § 20a Abs. 1: Ersetzung des Begriffs „Natürliche Infrastruktur“ durch eindeutigen Bezug zur Biodiversität. § 20a Abs. 3: Verlagerung der Eignungsfeststellung in die Gesetzesbegründung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz für Pferde (Equiden) vor dem Wolf
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) setzt sich als Fachverband für Pferde, Esel und Mulis (im Folgenden kurz „Equiden“) für die naturnahe Haltung von Equiden und für deren Schutz ein. Dazu gehört auch der Herdenschutz, um Weidetiere vor dem Wolf zu schützen. Die VFD setzt sich dafür ein, dass ihre Besitzerinnen und Besitzer Unterstützung hierzu erhalten. Die VFD setzt sich auch für eine notwendige Tötung von Wölfen ein, nach geltender Rechtslage per Ausnahmegenehmigung, wenn diese gelernt haben, fachgerecht ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen wiederholt zu überwinden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. am 30.07.2026
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Adressatenkreis:
-
03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben, zu erleichtern und zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 23.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Ausgestaltung des Naturschutzrechts bei Infrastrukturvorhaben
Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Naturschutz- und Kompensationsrechts für Infrastrukturvorhaben. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Durchführung und Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen, zur Standardisierung naturschutzfachlicher Prüfungen, zum Flächenmanagement sowie zur Ausgestaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen bei Planung, Genehmigung, Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungsbeschleunigung, Naturschutz, überragendes öffentl. Interesse
kein genereller Schutz im BNatSchG genannter Gebiete als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Museums- und Touristikbahnen e. V. am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag eines Schwellenwerts für die Probabilistik (RKR-Modell) für den Rotmilan
Positionspapier zur Festlegung eines adäquaten Schellenwert (Probabilistik).Abstandsradien sind als Bemessungshilfe für die Signifikanzbewertung überholt. Die Probabilistik ist wissenschaftlich validiert, kann Habitatpräferenzen berücksichtigen und Bewegungsmuster von Vögeln prognostizieren. Eine neu erarbeitete wissenschaftliche Methode darf nicht durch ein Angleichen an überholte Prüfbereiche und Regelvermutungen entwertet werden. Ein angemessener Schwellenwert für den Rotmilan beträgt 10 % relativ zum allgemeinen Lebensrisiko. Daraus lässt sich ein absoluter Schwellenwert (pro Individuum/WEA/Jahr) errechnen. Der Schwellenwert muss frei von Vorsorge sein und politisch in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukünftige Gleichrangigkeit von Realkompensation und Ersatzgeldzahlung im Bereich der Eingriffsregelung
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des BNatSchG im Rahmen des InfZuG
Bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch solche Energieinfrastrukturvorhaben, die im überragenden öffentlichen Interesse sind (z.B. Windenergieprojekte), sollen Vorhabenträger künftig die Wahlfreiheit zwischen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen und Ersatzzahlungen haben.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 05.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzentwurfs zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Zukünftige Gleichrangigkeit von Realkompensation und Ersatzgeldzahlung im Bereich der Eingriffsregelung wird abgelehnt
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 24.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 24.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 24.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 439/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels -
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
-
BR-Drs. 439/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
17.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Durchführungsgesetzes W-VO
Rücknahme bzw. deutliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In Anbetracht der massiven und ungelösten Probleme der Weidetierhalter im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfes fordert der WLV ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf durch Anpassung des §§ 45 und 45a BNatSchG. Das von der Bundesumweltministerin Lemke im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober 2023 vorgestellte "Schnellabschussverfahren" ist als gescheitert anzusehen. Eine Koexistenz zwischen Weidetierhaltungen und Wölfen ist in Deutschland alleine mit Herdebschutzmaßnahmen nicht machbar. Daher bedarf es eines rechtlich abgesicherten Verfahrens im Bundesnaturschutzgesetz sowohl für die Regulierung im Rahmen des Bestandsmanagements als auch zur Entnahme von Problemwölfen als kurzfristige Reaktion zum unmittelbaren Herdenschutz.
- Bereitgestellt von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 27.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gasförderung in Meeresschutzgebieten
Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur Erdgas- und Erdölförderung in der Nordsee nach höchsten Anforderungen und im Ausnahmefall. Die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland ist ein wichtigen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands. Höchste Umweltstandards und im Einklang mit den eng gesetzten Rahmenbedingungen müssen Kohlenwasserstoffe auch weiterhin aufgesucht werden können. Heimisches Erdgas trägt zum Klimaschutz aktiv bei, denn es vermeidet alternativ erforderliche LNG-Importe, die mit bis zu 30% schlechterer CO2-Bilanz (z.B. aus den USA) importiert werden müssten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 08.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
-
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gasförderung in Meeresschutzgebieten
Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur Erdgas- und Erdölförderung in der Nordsee nach höchsten Anforderungen und im Ausnahmefall. Die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland ist ein wichtigen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands. Höchste Umweltstandards und im Einklang mit den eng gesetzten Rahmenbedingungen müssen Kohlenwasserstoffe auch weiterhin aufgesucht werden können. Heimisches Erdgas trägt zum Klimaschutz aktiv bei, denn es vermeidet alternativ erforderliche LNG-Importe, die mit bis zu 30% schlechterer CO2-Bilanz (z.B. aus den USA) importiert werden müssten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 08.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
-
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Durchführungsgesetzes W-VO
Rücknahme bzw. deutliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 18.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
Eine verpflichtende Herausgabe von Daten an die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Stellen begrüßen wir grundsätz-lich. Die Behörden gelangen auf diese Weise an zusätzliche, nach fachlichen Standards erhobene Daten. Je besser die Datenlage zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen ist, desto eher ist es möglich, geeignete und wirksame Maßnahmen für Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen festzulegen. Dies fördert aus unserer Sicht einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien.
- Bereitgestellt von: Fachagentur Wind und Solar am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die allgemeine Förderung der Weidetierhaltung einsetzen sowie die Honorierung der von ihr generierten Ökosystemleistungen voran bringen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standardisierung von Störungsverbot und Fledermausschutz
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die 2022 in Kraft trat, strebte der Gesetzgeber an, das Handlungsfeld Artenschutz und Windenergie bundeseinheitlich zu regeln. Der Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen sollte durch eine Bundesregelung ersetzt werden. In diesem Sinne wurden bundeseinheitliche Standards unter anderem für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Signifikanzprüfung geschaffen. Allerdings umfasste die beschriebene Novelle nicht die enorm wichtigen Bereiche des Störungsverbots und des Fledermausschutzes – hier bleibt die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen erhalten. Der BWE regt an, in einer nächsten BNatSchG-Novelle diese Lücke zu schließen und das Störungsverbot und den Fledermausschutz zu standardisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 17.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer gesetzeskonformen Habitatpotenzialanalyse
Das Bundesnaturschutzgesetz arbeitet mit der Regelvermutung, dass durch Windenergieanlagen grundsätzlich ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgeht. Diese Regelvermutung soll durch eine wissenschaftliche Methode überprüfbar sein. Ein Ansatz dazu ist die Habitatanalyse. Der BWE fordert ein, dass der gesetzliche Auftrag eingehalten wird. Mit dem vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung kommt es hingegen zur Verschärfung von bundeseinheitlichen Standards. Zudem ist die Widerlegung der Regelvermutung praktisch unmöglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
03.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung europäischer Bewirtschaftungsplan Kormoran
EU-Rat "Landwirtschaft und Fischerei" diskutiert euroäischen Bewirtschaftungsplan für den Kormoran, um ihn als jagdbare Art zu klassifizieren (Anh. II VS-RL), NABU plädiert stattdessen für evidenzbasierte und praxistaugliche Konfliktminimierung und verweist auf Kompromiss der ZKF.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Landvolk Niedersachsen fordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sollen die §§ 1a und 20a BNatSchG so geändert werden, dass sie nicht zu pauschalen naturschutzrechtlichen Aufwertungen großer Flächen führen, die die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich faktisch verhindern. Es verlangt klare Abgrenzungskriterien, die Berücksichtigung der tatsächlichen Wiedervernässbarkeit sowie Rechtssicherheit hinsichtlich der Rechtsfolgen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Hofstellen und ländliche Räume dauerhaft in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden und die Akzeptanz sowie Teilnahme an der ANK-Förderung gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standardisierungsvorschlag eines Störungsverbots aus Sicht des BWE untauglich
Der BWE fordert seit langem die Standardisierung der weiteren "Zugriffsverbote" des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Der vorliegende Vorschlag ist in diesem Kontext als Beginn der Diskussion zur Standardisierung des Störungsverbots sehr zu begrüßen, fachlich und rechtlich jedoch aufgrund zahlreicher Mängel und Unschärfen ungeeignet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Vorschläge zur Standardisierung des Umgangs mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot Für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge und Positionen für eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
Für eine rechtssichere und sachgerechte Umsetzung des Artenschutzes sowie als Anpassung an neue Erkenntnisse macht der BWE Vorschläge für Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere zum § 45b BNatSchG und den dazugehörigen Anlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das NatInfG soll den Schutz von Natur- und Biodiversitätsflächen stärken, insbesondere durch die Einführung einer „Natürlichen Infrastruktur“, ein überragendes öffentliches Interesse für bestimmte Naturschutzbelange sowie verschärfte Kompensationsanforderungen. Naturschutzbelange würden dadurch in Planungs- und Genehmigungsverfahren stärker gewichtet. Der BDI erkennt die Bedeutung des Natur- und Biodiversitätsschutzes ausdrücklich an, lehnt den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form jedoch ab, da er aus Sicht der Industrie zu mehr Bürokratie, höheren Kosten, längeren Verfahren und zusätzlichen Investitionshemmnissen führt. Der BDI fordert den Verzicht auf neue Genehmigungshürden sowie die Rücknahme der vorgesehenen Verschärfungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln
Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung einer ausgewogenen Gesetzgebung, die den Schutz natürlicher Infrastruktur gewährleistet, ohne die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit für Industrie- und Infrastrukturprojekte unverhältnismäßig einzuschränken. Es sollen neue Zielkonflikte vermieden werden, die durch die Einführung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für natürliche Infrastruktur entstehen könnten. Diese Zielkonflikte betreffen vor allem die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die für Infrastruktur- und Industrieprojekte notwendig sind. Die angedachten Regelungen könnten dazu führen, dass Projekte durch zusätzliche Abwägungsprozesse und einen erhöhten Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erheblich verzögert werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die MSS wirbt dafür, die Ziele der WVO auf Moorflächen ambitioniert umzusetzen und Wiedervernässung als Voraussetzung/zwingende Maßnahme für Moorrestaurierung zu definieren, auch die Zielwerte für die Wiedervernässung bis 2030, 2040 und 2050 deutlich anzuheben.
- Bereitgestellt von: Michael Succow Stiftung am 22.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur
Wir setzen uns für ein effektives und langfristig wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur in Deutschland ein, mit dem die natürliche Infrastruktur rechtlich der grauen Infrastruktur gleichgestellt wird.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
MIRO lehnt den Referentenentwurf zum NatInfG ab. Aus Sicht der Gesteinsindustrie führt die Kombination aus gesetzlicher Aufwertung bestimmter Naturschutzbelange, neuer Kulisse der Natürlichen Infrastruktur, zusätzlichen Kompensationsanforderungen, erhöhten Ersatzzahlungen, Ausweitung des Biotopverbunds und unzureichenden Übergangsregelungen zu erheblichen Risiken für die standortgebundene Gewinnung mineralischer Rohstoffe. MIRO setzt sich dafür ein, Flächenkonkurrenz, zusätzliche Kosten und Verfahrensrisiken zulasten der heimischen Rohstoffversorgung zu vermeiden. Regionalplanerisch gesicherte und zu sichernde Rohstoffflächen, bestehende Gewinnungsstandorte, Anschlussflächen und Erweiterungsvorhaben sollen geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: