Regelungsvorhaben
Ausbaubeschleunigung durch Ersatzgeldregelungen bei Eingriffen in Landschaft und Natur bei Mobilfunkbauvorhaben
Angegeben von:
ATC EH GmbH & Co. KG (R005983)
am
28.11.2025
Beschreibung:
Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.11.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 17.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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