Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512230045 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausbaubeschleunigung durch Ersatzgeldregelungen bei Eingriffen in Landschaft und Natur bei Mobilfunkbauvorhaben

Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.

Bereitgestellt von:
ATC EH GmbH & Co. KG (R005983) am 23.12.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.11.2025 an:

  • Versendet am 17.12.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern