Stellungnahmen/Gutachten
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117 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KStG 1977"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (117)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zinsschranke sachgerecht und praktikabel ausgestalten
Stadtwerke stehenvor der Herausforderung, ihre jährlichen Investitionen signifikant zu erhöhen; mitunter ist eine Vervierfachung der bisherigen Investitionen per anno geplant. U.a. wird sich auch das für die Zinsschranke entscheidende Verhältnis zwischen EBITDA und Zinsaufwand erheblich verändern, so dass die geltende, typisierte 30-%-Grenze nach Berechnungen vieler kommunaler Unternehmen in absehbarer Zeit gerissen werden wird. Die Zinsschranke in ihrer derzeitigen europarechtlichen Ausgestaltung erweist sich damit als Bremse für das Erreichen der europäischen Klimaziele. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung der Mindeststeuerrichtlinie erforderlich. Große Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat tätig sind, sind aus dem Anwendungsbereich her
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerlast für Unternehmen senken
Steuerlast für Unternehmen senken.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/516
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/516
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerlast für Unternehmen senken
Steuerlast für Unternehmen senken.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/516
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/516
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerlast für Unternehmen senken
Steuerlast für Unternehmen senken.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/516
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/516
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Anpassung des Wortlauts von § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen
Anpassung des § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen. Anwendbarkeit der Änderungen durch ein Vorgriffs-BMF-Schreiben vor einer Gesetzesänderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Anpassung des Wortlauts von § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen
Anpassung des § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen. Anwendbarkeit der Änderungen durch ein Vorgriffs-BMF-Schreiben vor einer Gesetzesänderung.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Anpassung des Wortlauts von § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen
Anpassung des § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen. Anwendbarkeit der Änderungen durch ein Vorgriffs-BMF-Schreiben vor einer Gesetzesänderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Anpassung des Wortlauts von § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen
Anpassung des § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen. Anwendbarkeit der Änderungen durch ein Vorgriffs-BMF-Schreiben vor einer Gesetzesänderung.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des steuerlichen Querverbundes
Der ertragsteuerliche Querverbund ist seit Jahrzehnten eine unverzichtbare Finanzierungssäule der Kommunen, insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr und die kommunalen Bäderbe-triebe.Um eine langfristige Rechtssicherheit beim steuerlichen Querverbund zu erreichen, halten wir eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen für zwingend erforderlich.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Rahmenbedingung für Innovationen und Unternehmensgründungen
Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Gründungsstandort attraktiver zu machen. Roche analysiert in diesem Kontext F&E Aspekte und mit Ziel, politische Handlungsempfehlungen abzuleiten und setzt sich für die Translation von akadamischen Wissen in medizinische Produkte, sowie ein gesundes Health-Ecosystem ein. Hierunter fällt auch die steuerliche Forschungsförderung.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Rahmenbedingung für Innovationen und Unternehmensgründungen
Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Gründungsstandort attraktiver zu machen. Roche analysiert in diesem Kontext F&E Aspekte und mit Ziel, politische Handlungsempfehlungen abzuleiten und setzt sich für die Translation von akadamischen Wissen in medizinische Produkte, sowie ein gesundes Health-Ecosystem ein. Hierunter fällt auch die steuerliche Forschungsförderung.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 08.01.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen
§ 21a KStG regelt die steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen. Die heutige Regelung erscheint sachgerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
-
20.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen
§ 21a KStG regelt die steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen. Die heutige Regelung erscheint sachgerecht.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW weist in seiner Stellungnahme auf die praxisrelevanten Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 (I R 37/22) zur tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen in der ertragsteuerlichen Organschaft hin. Insbesondere die vom BFH geforderte zeitnahe Erfüllung innerhalb von 12 Monaten wirft Fragen zu Anwendungszeitpunkt, Offenlegungs- sowie Anzeige- und Berichtigungspflichten auf. Angeregt werden u. a. eine klare Nicht-Rückwirkung, Ausschluss von Berichtigungspflichten für Altjahre, Schutz festsetzungsverjährter Jahre, Klarstellungen zur Gewerbesteuererklärung, zur Fristberechnung und zur Anerkennung von Vorabzahlungen sowie eine Reform hin zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Anpassung des Wortlauts von § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen
Anpassung des § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen. Anwendbarkeit der Änderungen durch ein Vorgriffs-BMF-Schreiben vor einer Gesetzesänderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Rahmenbedingung für Innovationen und Unternehmensgründungen
Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Gründungsstandort attraktiver zu machen. Roche analysiert in diesem Kontext F&E Aspekte und mit Ziel, politische Handlungsempfehlungen abzuleiten und setzt sich für die Translation von akadamischen Wissen in medizinische Produkte, sowie ein gesundes Health-Ecosystem ein. Hierunter fällt auch die steuerliche Forschungsförderung.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme des IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an
Das IDW regt gegenüber dem BMF Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an, um dessen praktische Nutzung zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu stärken. Vorgeschlagen werden eine praxisgerechte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge nach § 34a EStG in das Körperschaftsteuerregime, eine gesetzliche Klarstellung zum homogenen Formwechsel sowie die Anerkennung optierender Personengesellschaften als Organgesellschaften. Die Anpassungen sollen rechtliche und administrative Hürden abbauen, die Rechtsformneutralität verbessern und Investitionsspielräume sichern.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW warnt vor einer Erhöhung des Einkommensteuer-Spitzensteuersatzes, da diese insbesondere mittelständische Personenunternehmen als zentrale Träger der Wirtschaft zusätzlich belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen würde. Reinvestitionen und Eigenkapitalbildung dürften nicht durch hohe Steuern beeinträchtigt werden. Bestehende Instrumente wie Thesaurierungsbegünstigung und Körperschaftsteueroption seien zu komplex und wenig praxistauglich und sollten vereinfacht werden. Zudem bestehe dringender Klarstellungsbedarf bei Organschaften, um Rechtsunsicherheit und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Insgesamt fordert das IDW steuerpolitische Reformen zur Stärkung des Standorts Deutschland.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
01.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI hat im Kreis der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft ein Begrüßungsschreiben an Frau Anette Wagner, neue Leiterin der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, gerichtet. In dem Schreiben haben wir Glückwünsche zur Amtsübernahme übermittelt und in kompakter Form die wesentlichen Prioritäten der Wirtschaft für die nationale Steuergesetzgebung im weiteren Verlauf der Legislaturperiode dargelegt und zugleich die notwendigen Reaktionen auf aktuelle internationale Entwicklungen (Schwerpunkt: globale Mindeststeuer) formuliert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussprache gegen Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts in der vorgeschlagenen Form
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion aus. Der Vorschlag ist zu wenig zielgenau und würde erhebliche Mindereinnahmen verursachen.
- Bereitgestellt von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e. V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: