Stellungnahmen/Gutachten
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561 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (561)
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Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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15.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Änderungen am Wohn- und Geschäftsraummietrecht
Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf des Netzpakets (BT-Drs. 21/7866): In § 17d EnWG soll für Netzanschlussbegehren zum Anschluss und Betrieb von Wärmepumpen eine verbindliche Frist von drei Monaten ab Eingang des vollständigen Begehrens verankert werden, ebenso eine Verkürzung der Informationsfrist auf einen Monat. Wird die Frist versäumt, soll die Wärmepumpe unter Einhaltung der maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden können. Netzbetreiber sollen zudem verpflichtet werden, ihre Netze unverzüglich anzupassen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 13.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf der EEG-Novelle (BT-Drs. 21/7867): Der Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG soll auf das Doppelte des bisherigen anzulegenden Wertes angehoben werden, gestaffelt nach den Leistungsklassen bis 10 kW, bis 40 kW und bis 1 MW, mit anteiliger Förderung der Strommenge bis 1 MW bei größeren Anlagen. Damit sollen Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern und Quartieren für Eigentümer und Vermieter wirtschaftlich attraktiver werden und der Anteil dezentraler Erzeugung und lokalen Verbrauchs steigen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 13.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Affordable Housing Act: Das KVDG in Deutschland als Umsetzungsschwelle berücksichtigen
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für Maßnahmen zur Sicherung von bezahlbarem und verfügbarem Wohnraum vorgelegt, den Affordable Housing Act (COM(2026) 599 final, Verfahren 2026/0268(COD)). Erstmals soll ein EU-Rechtsakt verbindlich regeln, wann eine Kommune ein Gebiet unter Wohnungsdruck ist und unter welchen Bedingungen sie Kurzzeitvermietungen oder den Erwerb von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Hauptwohnsitz beschränken darf.
- Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Interessenvertretung zielt auf Anpassungen der Richtlinienentwürfe zur Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Angestrebt werden insbesondere Übergangsregelungen beim Wechsel der Förderbedingungen, Erleichterungen im Antragsverfahren, Anpassungen der Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Kältemittel und netzdienliche Steuerbarkeit, die Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus, eine stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Hybridheizungen sowie Ausnahmen beim Förderausschluss bei künftigem Wärmenetzanschluss. Zudem sollen technische Anforderungen und Nachweispflichten, etwa bei Gebäudenetzen, Pufferspeichern und Heizungsoptimierung, angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesgesetzliche Regelung zum Schutz privater Mietwohnungsbestände vor Vergesellschaftung
Die BID setzt sich für eine bundesgesetzliche Regelung ein, nach der im Eigentum Privater gehaltene Mietwohnungsbestände nicht Gegenstand von Vergesellschaftungen im Sinne von Art. 15 GG sein können. Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Art. 14 Abs. 3 GG sollen hiervon unberührt bleiben. Für Vergesellschaftungen soll zudem ein umfassender Investitionsschutz unter Beachtung der völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sowie eine unverzügliche Entschädigung zum Verkehrswert vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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07.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BID setzt sich für eine Anpassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein. Insbesondere sollen die förderfähigen Kosten bei energetischen Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern nicht so abgesenkt werden, dass wirtschaftlich sinnvolle Sanierungen erschwert und Investitionsanreize geschwächt werden. Die Förderbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass energetische Sanierungen wirtschaftlich umsetzbar bleiben.
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: