Stellungnahmen/Gutachten
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903 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (903)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zu Strompreisen, Strommarktdesign und Netzentgelten
Der BDEW setzt sich für ein kosteneffizientes Strommarktdesign und wettbewerbsfähige Strompreise ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone und lehnt deren Aufteilung ab. Bei der Netzentgeltreform fordert der BDEW eine einfache und kostenreflexive Systematik mit einem Kapazitätspreis als zentralem Baustein. Einspeiseentgelte und volldynamische Arbeitspreise lehnt der BDEW ab und setzt sich stattdessen für zeitvariable Netzentgelte und netzdienliche Flexibilitätsanreize ein. Ein Industriestrompreis soll allenfalls zielgenau und variabel ausgestaltet werden. Zudem fordert der BDEW die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitlichen Europäischen Luftraum einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, einen einheitlichen europäischen Luftraum mit politisch unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden und unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Neufassung des EU-Netzkodex für Stromerzeugungsanlagen
Der BDEW fordert Änderungen am Network Code on Requirements for Generators. Insbesondere sollen die Kriterien für eine wesentliche Modernisierung bestehender Stromerzeugungsanlagen präzisiert und routinemäßige Instandhaltungs- und Ersatzmaßnahmen ausgenommen werden. Neue Anforderungen sollen bei Bestandsanlagen nur auf tatsächlich modernisierte Teile angewendet werden. Der BDEW fordert zudem, Kosten-Nutzen-Analysen zur Einbeziehung von Bestandsanlagen nicht verpflichtend vorzuschreiben, Ausnahmemöglichkeiten für Netzbetreiber beizubehalten und vor Geltung des bisherigen Netzkodex angeschlossene Bestandsanlagen weiterhin auszunehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Anhang B der EU-Verordnung 838/2010 zu Übertragungsnetzentgelten
Der BDEW fordert die Beibehaltung von Anhang B der Verordnung (EU) Nr. 838/2010. Die dort festgelegten Vorgaben zu den von Stromerzeugern zu tragenden Übertragungsnetzentgelten sollen nicht aufgehoben werden, solange keine tragfähige alternative Regelung besteht. Der BDEW setzt sich dafür ein, die bestehenden Vorgaben zur Begrenzung der Erzeugernetzentgelte beizubehalten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Erzeugungsanlagen in benachbarten Märkten zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Stromhandel nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Grenzausgleichmechanismus, EU-Emissionshandel und EU 2040 Klimaziel
Wir vermitteln der Bundesregierung die Betroffenheit der Chemie durch EU-Beschlüsse zum ETS und CBAM und setzen uns dabei für eine wettbewerbsfähigkeitsfördernde Umsetzung ein. Wir fordern die Berücksichtigung von CCU im ETS auch für kurzlebigere Produkte und internationaler Zertifikate. Die Chemie braucht Carbon Leakage Schutz. Dies umfasst: 1/ Erhalt ETS 2/ Erweiterung der Liste der förderfähigen Sektoren für SPK auf pre-2020-Level, 2/ Erhalt freier Zuteilung 3/ faire sektorale Lastenteilung, 4/ realistischer Abschmelzpfad und 5/ pragmatisches und realistisches 2040 Ziel, gekoppelt an Verfügbarkeit notwendiger politischen, wettbewerblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Eine Überführung in den CBAM lehnen wir aufgrund von fehlender Schutzwirkungen für die Chemie ab.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 27.08.2026
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Kreuzfahrt im Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
Einbringung der Perspektive der Kreuzschifffahrt zum Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt. Dies umfasst insbesondere die Ausgestaltung verlässlicher und wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Hochseeschifffahrt, den Ausbau von Landstrom und alternativer Bunker- und Hafeninfrastruktur, die Harmonisierung von IMO-, EU ETS- und FuelEU-Maritime-Vorgaben, die Reduzierung bürokratischer Lasten sowie die Förderung praktikabler Investitions- und Finanzierungsinstrumente.
- Bereitgestellt von: Cruise Lines International Association Europe am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über digitale Netze (EU)
Wir setzen uns für den Erhalt der Netzneutralität im Sinne einer qualitativ hochwertigen Endnutzer-Konnektivität ein. Verpflichtende Streitbeilegungsmechanismen, die zu Netznutzungsgebühren für Inhalteanbieter oder CDNs "durch die Hintertür" führen würden, sowie eine generelle Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regulierung auf innovative Dienste wie CDNs und Cloud, lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Cloudflare Inc. am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europäischen Binnenmarkt verbraucherfreundlich gestalten
Der im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission vorgesehene Citizens Omnibus soll den Binnenmarkt für Bürger:innen vereinfachen. Der vzbv setzt sich insbesondere für Vereinfachungen für Verbraucher:innen in unterschiedlichen Konsumbereichen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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24.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B) vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transformation der Gasnetze zur Klimaneutralität ermöglichen
Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation der Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff und Biomethan als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender umsetzungsorientierter regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Verteilnetze via EnWG, Festlegungen der BNetzA und weitere.
- Bereitgestellt von: H2vorOrt am 17.08.2026
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Souveränität zum Leitmotiv machen
Digitale Souveränität ist eine, wenn nicht die zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb muss sie das Leitmotiv für alle digitalpolitischen Bestrebungen dieses Jahrzehnts sein. Als BITMi setzen wir uns für eine ambitionierte Strategie hin zu mehr digitaler Souveränität Deutschlands ein. Wir definieren den Begriff als die Fähigkeit, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe eigener, vertrauenswürdiger Lösungen „Made in Germany & Europe“ zu gestalten. Entlang dieser Definition fordern wir einseitige Abhängigkeiten von digitalen Technologien von nicht europäischen Anbietern abzubauen und konsequent auf europäische Anbieter zu setzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Souveränität zum Leitmotiv machen
Digitale Souveränität ist eine, wenn nicht die zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb muss sie das Leitmotiv für alle digitalpolitischen Bestrebungen dieses Jahrzehnts sein. Als BITMi setzen wir uns für eine ambitionierte Strategie hin zu mehr digitaler Souveränität Deutschlands ein. Wir definieren den Begriff als die Fähigkeit, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe eigener, vertrauenswürdiger Lösungen „Made in Germany & Europe“ zu gestalten. Entlang dieser Definition fordern wir einseitige Abhängigkeiten von digitalen Technologien von nicht europäischen Anbietern abzubauen und konsequent auf europäische Anbieter zu setzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
28. Regime der EU und Vorschlag für EU Inc.
Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 als Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ihren Vorschlag zur Einführung eines 28. Regimes im Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Das 28. Regime soll ein EU-weit einheitliches Regelwerk sein, das auf digitalen Lösungen beruht und Unternehmen hilft, Hindernisse bei der Gründung, der Expansion und der Tätigkeit im gesamten Binnenmarkt zu überwinden. Der BITMi plädiert für die Einführung der EU Inc. als einheitliche, digitale Rechtsform.
- Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU - Konstrukt der Kundenanlage mittels konkreter Zahlen rechtssicher ausgestalten
Grundproblem des Konstrukts der Kundenanlage war bisher die Definition mittels unbestimmter Rechtsbegriffe. Erst durch zahlreiche Gerichtsurteile hatten sich gewisse Leitplanken etabliert. Eine europarechtliche Grundlage mit unbestimmten Rechtsbegriffen läuft Gefahr, die von allen Beteiligten gewünschte Rechtssicherheit zu verfehlen. Dies kann kaum im Interesse der Beteiligten sein. Der Vorschlag des Rates sieht daher ganz konkrete Grenzen hinsichtlich des prozentualen Eigenverbrauchs sowie der Anzahl zu versorgender Kunden bzw. Haushalte vor. Dabei sind die vom Rat benannten Zahlen eher zweitrangig. Für uns von Bedeutung ist, dass dort überhaupt Zahlen benannt werden, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch niedriger bzw. höher ausfallen können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Mehrwegquoten auf realistische Größen in der EU VO PPWR
Ziel des VDA ist es, Änderungen in der PPWR in Bezug auf die Mehrwegpflichten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in das Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung den Vorschlags der EU-Kommission für ein Steuervereinfachungspaket unterstützen sollte.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur 12. GWB-Novelle und Beendigung der Sonderregelung des § 29 GWB
Der BDEW setzt sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der 12. GWB-Novelle ein. Er unterstützt die Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung kartellrechtlicher Verfahren. Der BDEW fordert, von einer erneuten Verlängerung des § 29 GWB abzusehen und die sektorspezifische Missbrauchsaufsicht für die Energiewirtschaft zu beenden. Er setzt sich für die Rückkehr zu einem einheitlichen Kartellrecht auf Grundlage der allgemeinen Vorschriften des GWB ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.07.2026
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Adressatenkreis:
-
23.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum EU Grids Package für Energieinfrastruktur und Netzausbau
Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.07.2026
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Adressatenkreis:
-
21.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übersetzer und Dolmetscher als systemrelevante Berufe anerkennen
Nicht nur in Ausnahmesituationen (Krisen-, Katastrophen-, Spannungs-, Kriegsfall, Pandemie) ist Kommunikation in einer Gesellschaft zentral. Damit auch diejenigen erreicht werden, die (noch) nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind, sind Übersetzer und Dolmetscher unverzichtbare Bestandteile der Kommunikation. Während und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden Übersetzer und Dolmetscher vom Gesetzgeber auch diesbezüglich nicht mitgedacht. Diese Berufe müssen als systemrelevant eingestuft werden, um Fehler nicht zu wiederholen. Nur so können sie systematisch mitgedacht werden (Einbeziehung in Schutz- und Sicherheitskonzepte, inkl. Selbstsschutz).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: