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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: EU-Binnenmarkt

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (962)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VUT steht hinter den Zielen der PPWR: Abfallvermeidung, Materialminimierung, Recyclingfähigkeit und die Verantwortung der Hersteller für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen tragen unsere Mitglieder mit, viele arbeiten seit Jahren mit passgenauen Zuschnitten, plastikfreiem Füllmaterial und Recyclingkarton. Unsere Kritik richtet sich ausschließlich gegen eine schwellenlose, länderweise Registrierungs- und Bevollmächtigungspflicht, deren ökologischer Ertrag bei Kleinstmengen gegen null geht, während sie als Marktzugangsbarriere voll wirkt. Eine Umweltregelung, die kleine, ressourcenschonend arbeitende Musikunternehmer*innen aus dem Binnenmarkt drängt und Umsätze zu Konzernen verschiebt, verfehlt ihren eigenen Zweck.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 16.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unilever bekennt sich zu einem starken europäischen Binnenmarkt und dem freien Warenverkehr innerhalb der EU. Bestehende wettbewerbsrechtliche Regelungen bieten bereits einen geeigneten Rahmen, um ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen (sog. TSCs) zu adressieren. Zusätzliche regulatorische Eingriffe halten wir daher nicht für erforderlich. Um den Binnenmarkt weiter zu stärken, sollte der Fokus stattdessen auf dem Abbau regulatorischer Hürden liegen, insbesondere bei Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben.

    • Bereitgestellt von: Unilever Deutschland GmbH am 15.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit ihrem Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung will die Europäische Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzen. Das Ziel eines stärker vereinheitlichten Binnenmarkts ist nachvollziehbar. Allerdings drohen bewährte nationale Regelungen für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb verloren zu gehen. Die BAK vertritt diese Kernforderungen: 1. Losvergabe als zentrales Instrument des Mittelstandsschutzes sichern, 2. Planungswettbewerbe als eigenständiges Verfahren erhalten, 3. Faire Vergütung von Planungsleistungen gewährleisten. Europa braucht ein modernes, effizientes und transparentes Vergaberecht. Allerdings nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstandsförderung und fairem Wettbewerb.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemeinsames Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche zum EU Industrial Accelerator Act (IAA). Thematisiert wurden mögliche Wettbewerbsverzerrungen für öffentlich geprägte Energieunternehmen, Auswirkungen auf den Netzausbau sowie potenzielle Kostensteigerungen für Infrastrukturprojekte und Energieverbraucher. Angeregt wurde eine Ausgestaltung des IAA, die industriepolitische Ziele mit fairen Wettbewerbsbedingungen verbindet.

    • Bereitgestellt von: GASCADE Gastransport GmbH am 12.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu schaffen, warum Schuhe innerhalb eines künftigen EPR Systems nicht pauschal gemeinsam mit Textilien reguliert werden sollten. Schuhe unterscheiden sich in ihrer Materialzusammensetzung, Produktstruktur, Nutzungsdauer, Sammel- und Sortierfähigkeit sowie hinsichtlich bestehender Wiederverwendungs- und Verwertungswege deutlich von Textilien. Diese Unterschiede müssen bei der konkreten Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen berücksichtigt werden, um praktikable, faire und funktionierende Lösungen zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: DEICHMANN SE am 02.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein aktueller Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Händler mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr keinen Bevollmächtigten benennen müssen. Zudem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein europäischer One-Stop-Shop (OSS) verfügbar ist. Aus Sicht des VERE-Verbands greift dieser Ansatz zu kurz, da entsprechende OSS-Lösungen bereits heute am Markt verfügbar sind, beispielsweise von der take-e-way GmbH und weiteren spezialisierten Dienstleistern. Die rund 9.500 Hersteller, die den take-e-way-OSS nutzen, haben im Durchschnitt Registrierungen in lediglich zwei Ländern und für drei Abfallströme. Für diese Unternehmen besteht daher kein Bedarf, auf einen künftig geplanten europäischen OSS zu warten.

    • Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 02.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stadtwerke stehenvor der Herausforderung, ihre jährlichen Investitionen signifikant zu erhöhen; mitunter ist eine Vervierfachung der bisherigen Investitionen per anno geplant. U.a. wird sich auch das für die Zinsschranke entscheidende Verhältnis zwischen EBITDA und Zinsaufwand erheblich verändern, so dass die geltende, typisierte 30-%-Grenze nach Berechnungen vieler kommunaler Unternehmen in absehbarer Zeit gerissen werden wird. Die Zinsschranke in ihrer derzeitigen europarechtlichen Ausgestaltung erweist sich damit als Bremse für das Erreichen der europäischen Klimaziele. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung der Mindeststeuerrichtlinie erforderlich. Große Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat tätig sind, sind aus dem Anwendungsbereich her

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Italien plant „Maßnahmen zur Senkung der Strom- und Gaskosten zugunsten von Haushalten und Unternehmen etc“. Für die Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen „Liquiditätsdienstes“ konsultierte die italienische Regulierungsbehörde ARERA Leitlinien sowie einen Vorschlag zur Integration der italienischen und deutschen Erdgasmärkte. Aus Sicht des Energiehandels hat der geplante Fördermechanismus potenzielle negativen Auswirkungen – auch auf den deutschen Gasmarkt. Energy Traders Europe hat dies in seiner Konsultationsantwort an ARERA ausführlich dargelegt und bescheinigt dem Instrument eine marktverzerrende Wirkung, die Fähigkeit das Marktpreissignal zu schwächen sowie das Risiko, die Fragmentierung des europäischen Gasbinnenmarkts zu verstärken.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der wdk spricht sich gegen eine Absenkung des MFN-Zollsatzes für Produkte der CN 9020 00 (Atemschutzgeräte und Gasmasken) von 1,7 Prozent auf 0 Prozent im Rahmen der geplanten EU-Zollanpassungen infolge der WTO-Art.-XXVIII-Verhandlungen zu Stahl aus. Die betroffenen Produkte werden unter anderem von mittelständischen Unternehmen in Europa hergestellt. Aus Sicht des wdk würde eine Zollfreiheit den Wettbewerbsdruck durch Anbieter aus Drittstaaten erhöhen und könnte zu Marktverschiebungen zulasten europäischer Hersteller führen.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Simplification-Agenda strebt die Europäische Kommission die Vereinfachung der Digital-Acquis an. In diesem Rahmen hat sie das Cybersecurity Package inkl. dem Cybersecurity Act 2 am 20. Januar 2026 vorgelegt. Mit der Überarbeitung des Cybersecurity Acts hat die Europäische Kommission eine Gelegenheit verpasst, den Rechtsrahmen zu straffen, was dringend notwendig gewesen wäre. Der Cybersecurity Act 2 (CSA 2) ist nicht der „Cybersecurity-Anhänger“ des digitalen Omnibus-Pakets, auf den die deutsche Industrie gehofft hatte. Der BDI unterstützt das Vorhaben, die Europäische Cybersicherheitsagentur ENISA zu stärken. Der BDI setzt sich für weitreichende Änderungen am Europäischen Rahmen für Cybersicherheitszertifizierung sowie am ICT-Suppl-Chain-Framework ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung der Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Klärung von Rollen- und Verantwortungszuordnungen der betroffenen Wirtschaftsakteure, die Eigenmarkenproblematik sowie weitere offene Auslegungs- und Vollzugsfragen. Ziel ist es, auf bestehende Rechts- und Umsetzungsunsicherheiten aufmerksam zu machen und auf eine rechtssichere, praktikable und einheitliche Umsetzung der PPWR hinzuwirken. Zudem wird die Schaffung geeigneter Dialog- und Informationsformate zwischen Behörden und Wirtschaft angeregt, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen und die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu fördern.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung der Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Klärung von Rollen- und Verantwortungszuordnungen der betroffenen Wirtschaftsakteure, die Eigenmarkenproblematik sowie weitere offene Auslegungs- und Vollzugsfragen. Ziel ist es, auf bestehende Rechts- und Umsetzungsunsicherheiten aufmerksam zu machen und auf eine rechtssichere, praktikable und einheitliche Umsetzung der PPWR hinzuwirken. Zudem wird die Schaffung geeigneter Dialog- und Informationsformate zwischen Behörden und Wirtschaft angeregt, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen und die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu fördern.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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