Regelungsvorhaben
Textilservice-Modellen bei der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien berücksichtigen
Angegeben von:
Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. (R002381)
am
13.07.2026
Beschreibung:
Der Deutsche Textilreinigungs-Verband setzt sich für eine unionsrechtskonforme und praxistaugliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe ein. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, dass Textilservice-Unternehmen (Textilleasing/-miete einschließlich Pflege, Reparatur und Rückführung) nicht als Hersteller im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie gelten und daher nicht den EPR-Pflichten unterfallen. Zudem soll sich der Anwendungsbereich der EPR auf Konsumtextilien beschränken und gewerblich genutzte Textilien (B2B) ausnehmen. Bestehende, funktionierende Kreislauf- und Mehrwegsysteme des Textilservice sowie die besonderen Anforderungen an Berufs-, Schutz- und Hygienetextilien sind bei der nationalen Umsetzung ausdrücklich zu berücksichtigen.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2607130005 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.05.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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