Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607130005 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Textilservice-Modellen bei der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien berücksichtigen

Der Deutsche Textilreinigungs-Verband setzt sich für eine unionsrechtskonforme und praxistaugliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe ein. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, dass Textilservice-Unternehmen (Textilleasing/-miete einschließlich Pflege, Reparatur und Rückführung) nicht als Hersteller im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie gelten und daher nicht den EPR-Pflichten unterfallen. Zudem soll sich der Anwendungsbereich der EPR auf Konsumtextilien beschränken und gewerblich genutzte Textilien (B2B) ausnehmen. Bestehende, funktionierende Kreislauf- und Mehrwegsysteme des Textilservice sowie die besonderen Anforderungen an Berufs-, Schutz- und Hygienetextilien sind bei der nationalen Umsetzung ausdrücklich zu berücksichtigen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. (R002381) am 13.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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