Stellungnahmen/Gutachten
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279 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (279)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 12.11.2025
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Adressatenkreis:
-
24.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung Wasserstoff im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2026
Einsatz für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur ganzheitlichen Förderung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Neben der Wasserstoff-Tankstelleninfrastruktur sollen gezielt auch Wasserstoff-Nutzfahrzeuge unterstützt werden, um den Markthochlauf der Technologie und die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Haushaltsgesetz 2026
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 11.11.2025
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Bezug zu Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 10.11.2025
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Stufe 4
Der VIA setzt sich für eine praxisnahe Digitalisierung der Fahrzeugzulassung ein, die die Bedürfnisse von Großkunden insbesondere bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigter Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur
Der VIA setzt sich für den beschleunigten und vorausschauenden Ausbau der öffentlichen Elektro-Schnellladeinfrastruktur mit einem Fokus auf Verkehrsknotenpunkte wie Flughäfen und Bahnhöfe ein.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
-
24.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine pragmatische Überarbeitung der CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge/Transporter (LDVs) sollte sich am Grundsatz der Technologieneutralität orientieren und alle emissionsfreien und emissionsarmen Lösungen und Energieträger - einschließlich klima-neutraler Kraftstoffe - gleichberechtigt und fair berücksichtigen. Verordnung (EU) 2019/631.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Masterplan sollte in der finalen Fassung mit konkreten Zielgrößen, Fristen und Verantwortlichkeiten unterlegt werden, um Fortschritte messbar zu machen. Der Masterplan muss auf einer quantitativen Planung über ein klar definiertes Fahrzeugvolumen basieren. Für eine verlässliche Umsetzung ist eine verzahnte Volumen- und Maßnahmenplanung notwendig: Ausbau- und Förderziele müssen jährlich an den realen Fahrzeughochlauf angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 24.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
Gesetzentwurf über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird begrüßt
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Im Rahmen der Fortschreibung und des Neuerlasses der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist es zu redaktionellen und regulatorischen Unstimmigkeiten gekommen, die eine Überarbeitung der FZV erfordern. Dies betrifft zunächst die Regelungen zur automatisierten Bekanntgabe von Entscheidungen der Zulassungsbehörde im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (§§ 23 und 25 FZV), die nach ihrer derzeitigen Konzeption im Widerspruch zu § 43 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie zum Fachkonzept stehen. Diesen Widerspruch gilt es, durch eine Neuregelung der Bekanntgabe im automatisierten Verfahren aufzulösen. Weitere Unstimmigkeiten betreffen die Anlagen der FZV.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Im Rahmen der Fortschreibung und des Neuerlasses der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist es zu redaktionellen und regulatorischen Unstimmigkeiten gekommen, die eine Überarbeitung der FZV erfordern. Dies betrifft zunächst die Regelungen zur automatisierten Bekanntgabe von Entscheidungen der Zulassungsbehörde im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (§§ 23 und 25 FZV), die nach ihrer derzeitigen Konzeption im Widerspruch zu § 43 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie zum Fachkonzept stehen. Diesen Widerspruch gilt es, durch eine Neuregelung der Bekanntgabe im automatisierten Verfahren aufzulösen. Weitere Unstimmigkeiten betreffen die Anlagen der FZV.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 15.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 15.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität fördern
Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
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Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutsche Umsetzung der RED III im Verkehr auf die Förderung von Elektromobilität ausrichten.
Deutsche Umsetzung der RED III im Verkehr auf die Förderung von Elektromobilität ausrichten.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der utility factors und der EU-Pkw-Flottengrenzwerte für 2035
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
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Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der utility factors und der EU-Pkw-Flottengrenzwerte für 2035
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
25.003_Forschungs- und Innovationspolitik
Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
25.003_Forschungs- und Innovationspolitik
Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
04.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: