Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 24.07.2025
- Beschreibung: 1. Begrenzung des Stillbeschäftigungsverbots auf 1 Jahr, es sei denn eine längere Stilldauer ist medizinisch notwendig. 2. Möglichkeit für den Arbeitgeber Urlaub der Arbeitnehmerin für jeden vollen Kalendermonat eines Beschäftigungsverbots um ein Zwölftel zu kürzen, analog § 17 BEEG. 3. Ersatzlose Streichung der sogenannten abstrakten Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. 4. Keine Begrenzung der Erstattung von Sozialabgaben auf 20% im Rahmen der U2 Umlage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gem. § 15 Abs.1, Abs.7 BEEG ist derzeit in allen Fällen..., ...Schriftform bei Anträgen nach dem BEEG Auch bei den Anträgen ..., ... bei Zeugnis / Anträgen BEEG-Position von Südwesttextil..., ...deren Ablehnung nach dem BEEG ist grundsätzlich zu begrüßen...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Elternzeitgesetz (BEEG). 1.3 Berücksichtigung..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) eines sachgerechten Interessenausgleichs..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt hingegen eine Frist...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...SGB VI, § 15 Abs. 2 S. 1 BEEG). Die geplante Absenkung...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht unterlaufen sollte..., ...gleichstellungsorientierten Zielrichtungen des BEEG. Gleichzeitig soll den ..., ...Basiselterngeldes für 14 Monate (§ 4c BEEG). Dies muss im Rahmen der...
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vaterwelten GmbH am 07.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für Jungen, Männer und Väter ein, die Unterstützung brauchen. Wir plädieren dafür, Männer verstärkt als eigenständige Zielgruppe in den Blick zu nehmen und ihnen konkrete gesellschaftspolitische Angebote zu machen. Nur so lässt sich eine Gleichstellungspolitik umsetzen, die alle Geschlechter mitdenkt und wirksam erreicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Mother Hood e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung aus unserer Sicht familienfreundliche Regelung der Elternzeit und des Elterngeldes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum, im Speziellen der Förderung von Mutterschutzleistungen für Selbstständige und die Anpassung der Elterngeld Berechnungszeiträume, sowie die Absetzbarkeit von Kinderbertreuungskosten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Pflegeeltern haben, anders als rechtliche Eltern in der ersten Phase der Erziehung ihres Kindes, keinen Anspruch auf Elterngeld in der Anfangsphase nach Aufnahme eines Kindes, obwohl sie ihre Arbeitszeit in dieser Phase häufig deutlich oder gänzlich reduzieren. Um die Benachteiligung beim Elterngeld auszugleichen und den Kommunen die Suche nach geeigneten Pflegeeltern nicht zusätzlich zu erschweren, fordert der Deutsche Verein die Bundesregierung auf, entsprechend dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben, einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
- Beschreibung: Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Es wird gefordert, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist aktuell vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. Selbstständige haben eine andere Arbeitssituation, ihr Einkommen schwankt in Abhängigkeit von der Auftragslage, welche sich während der geplanten Bezugsdauer von ElterngeldPlus schwer voraussagen lassen und können stark schwanken. Wichtig wäre daher, bei der Beantragung des Elterngelds die Wahlmöglichkeit zu geben, als Bemessungszeitraum das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder das durchschnittliche Jahreseinkommen mehrerer Jahre zugrunde zu legen. Auch muss das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen während der Dauer des Elterngeldbezugs bei der Berechnung des Elterngelds in den Blick genommen werden, abzügl. Betriebskosten o.Ä.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Elterngeldes in Bezug auf eine Ausweitung der Partnermonate und eine dynamische Anpassung der Bezugshöhe an die allgemeine Preisentwicklung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Elterngeld soll partnerschaftlich weiterentwickelt und die nicht übertragbaren Elterngeldmonate ausgeweitet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Sozialstaatsreform gleichstellungsorientiert gestalten: - Eigenständige Existenzsicherung im SGB II - Partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds durch Ausweitung der nicht übertragbaren (Basis-)Elterngeldmonate, um langfristig eine paritätische Nutzung des Elterngelds zwischen Müttern und Vätern zu erreichen. - Alleinerziehende finanziell unterstützen, unter anderem durch hälftige (statt volle) Anrechnung des Kindergelds bei der Bemessung des Unterhaltsvorschusses - Geschlechtergerechte Gesetzesfolgenabschätzung für alle Maßnahmen durchführen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Unterstützung der Mütter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. In unserem Positionspapier fordern wir eine angemessene Ankündigungsfrist zur Erreichung einer besseren Planbarkeit für die Arbeitgeber sowie eine gerechte Verteilung der durch die Familienstartzeit entstehenden Kosten auf die gesamte Gesellschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SKM Bundesverband e.V. am 07.05.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für Jungen und Männer ein, die Unterstützung brauchen! Die beigefügten Empfehlungen sind das Ergebnis unserer Arbeitspraxis aus der Beratungsarbeit mit Männern und den Fachdiskursen, in die wir als Fachverband und Netzwerk eingebunden sind. Wir halten es im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen für wichtig, gezielt Männern gesellschaftspolitisch etwas anzubieten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist unzureichend und sollte verbessert werden, damit die Geburt eines Kindes nicht zum existenziellen Risiko für die Unternehmerinnen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Herbst 2021 bzw. rvBEA BEEG (elektronische Abfrage ..., ...im Arbeitsrecht, §15, 16 BEEG; §7, Abs. 7 ArbZG; §623...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Als Startup-Verband setzen wir uns für strukturelle Verbesserungen ein – für mehr unternehmerische Diversität und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige. Insbesondere bei den Themen Mutterschutz für Selbstständige, der Ausgestaltung des Elterngelds und der systematischen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bleiben gravierende Lücken bestehen: Unzureichende finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt; Elterngeldregelungen, die auf Angestelltenverhältnisse zugeschnitten sind; Hürden bei der steuerlichen Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenring e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Selbständige sollen vor und nach der Geburt besser abgesichert werden. Hierzu sollen Regelungen des Mutterschutzes angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):