Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505230011 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Elterngeld-Anspruchsberechtigung auf Pflegeeltern

Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Es wird gefordert, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.

Bereitgestellt von:
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) (R007166) am 22.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.03.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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