Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507290021 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Elterngelds und Berücksichtigung von selbständigen Eltern

Das Elterngeld ist aktuell vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. Selbstständige haben eine andere Arbeitssituation, ihr Einkommen schwankt in Abhängigkeit von der Auftragslage, welche sich während der geplanten Bezugsdauer von ElterngeldPlus schwer voraussagen lassen und können stark schwanken. Wichtig wäre daher, bei der Beantragung des Elterngelds die Wahlmöglichkeit zu geben, als Bemessungszeitraum das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder das durchschnittliche Jahreseinkommen mehrerer Jahre zugrunde zu legen. Auch muss das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen während der Dauer des Elterngeldbezugs bei der Berechnung des Elterngelds in den Blick genommen werden, abzügl. Betriebskosten o.Ä.

Bereitgestellt von:
Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (R000836) am 29.07.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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