Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (181)
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- Angegeben von: Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG am 18.07.2024
- Beschreibung: Ziel ist auskömmliche Rahmenbedingungen für die Wasserkraft zu erreichen indem eine Vergütungsklasse bis 100 kW eingeführt und die Degression abgeschafft wird
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.02.2025
- Beschreibung: Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen Praxis ausrichten – Definition in § 3 Nr. 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte von Bürgerenergiegesellschaften erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen..., ... 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte...
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- Angegeben von: Deutscher Angelfischerverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) - Der DAFV hat sich wegen der Förderung von Solaranlagen auf Gewässern gegen die vollständige Umsetzung dieses Gesetzes ausgesprochen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Finanzielle Beteiligung von Kommunen - § 6 EEG schärfen
Aktiv vom 29.08.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: EWE AG am 29.08.2024
- Beschreibung: Es wird angeregt, dass der Gesetzgeber die Unklarheiten bei der Anwendung von Paragraf 6 EEG 2023 legislativ bereinigt, damit diese nicht mehr dem Abschluss von Verträgen zur Umsetzung dieser Regelung entgegenstehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Vermeidung von Zusatzbelastungen und Kopplungungsbegrenzung der Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Aktiv vom 07.08.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ...Fernsteuerbarkeit von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
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Änderung des bestehenden EEG 2023 (Erneuerbaren Energie Gesetz 2023).
Aktiv vom 04.07.2024 bis 08.01.2026
- Angegeben von: Oxford PV Germany GmbH am 04.07.2024
- Beschreibung: Die letzte Anpassung erfolgte durch das Solarpaket. Weitere Änderungen und Umsetzungsvorgaben durch die EU im Rahmen des NZIA werden ebenfalls hauptsächlich im EEG vorgenommen, zum Beispiel durch die Anpassung von Ausschreibungen
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Förderbedingungen für Güllekleinanlagen unterscheiden sich in allen betroffenen EEG-Fassungen (EEG 2012 bis EEG 2023). Mehrere Regelungen sind unklar (bspw. das Verhältnis der allgemeinen Förderbegrenzung zu den besonderen Voraussetzungen der Güllekleinanlagenförderung; Flexibilitätszuschlag für Güllekleinanlagen aus dem EEG 2014 und EEG 2017). Die Rechtsunsicherheit schafft Investitionshemmnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der GdW setzt sich dafür ein, dass die Schaffung von Wohnraum in Mangelgebieten künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird und durch die Übertragung des Rechtsgedankens von § 2 EEG 2023 auf das Baurecht die bisherige Schutzgüterabwägung im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens entfällt. Darüber hinaus sollten Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren maximal beschleunigt sowie das Umwandlungsverbot des § 250 BauGB und Einzelfallerfordernisse im BauGB abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesinitiative Vernunftkraft e.V. am 17.04.2024
- Beschreibung: Dieser Gesetzesentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie um. Es werden Änderungen im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergie-anlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) vorgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EWE AG am 19.12.2025
- Beschreibung: Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomasseanlagen nach § 39g Abs. 6 EEG 2023 Hintergrund und Problemstellung Durch § 39g Abs. 6 EEG 2023 wird für bestehende Biomasseanlagen..., ...gem. § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 auf die durchschnittliche..., ...gibt § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 sodann vor, dass auf ..., ...nach § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 ermittelte Durchschnitt..., ... da § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 erkennbar in einem logischen..., ...mit § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 zu lesen ist. Zum anderen..., ...Anpassung von § 39g Abs. 6 EEG 2023 dahin-gehend erforderlich...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung und Präzisierung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen im EEG. Dabei sollen insbesondere die Prüf- und Nachweispflichten klarer geregelt, die Prüfzuständigkeit von Netzbetreibern auf Fachbehörden übertragen, Nachweiszeiträume verkürzt sowie die Sanktionierung nach § 52 EEG 2023 praktikabler ausgestaltet werden. Ferner fordert der BDEW die Vermeidung von Widersprüchen zwischen EEG-Vorgaben und bau- sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben, eine Entlastung der Netzbetreiber sowie bundeseinheitliche Eigenerklärungsformulare für Anlagenbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023........................., ...Abs. 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023 ......................., ... nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 ........................, ...nach § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 ........................, ...bzw. nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 mindestens überwiegend..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 entsprechen, in vielen..., ...und § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 sehen vor, dass die ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustellen, da der..., ...6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023, BDEW-Stellungnahme ..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 werden neue Kriterien..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 ermöglicht. Der BDEW ..., ...): § 38 Abs. 2 Nr. 7 EEG 2023: „(2) Der Antrag nach..., ...9 von 22 § 48 Abs. 6 EEG 2023: „(6) Betreiber von ..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EEG 2023 anzuwenden sind. Der..., ...1a und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 klargestellt werden, ..., ...bzw. § 48 Abs. 6 Nr. 2 EEG 2023. BDEW-Bewertung Zu ..., ...Nachweispflichten nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 bereits die konkrete ..., ... § 52 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2023, dass sich die Sanktion...
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- Angegeben von: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Zur Beschleunigung von Netzanschlüssen setzt sich der GdW für den Aufbau einer gemeinsamen Internetplattform zur Einführung digitaler Prozesse beim Netzanschluss und zur Überprüfung von Netzanschlusskapazitäten sowie übermittelter Unterlagen im Frühstadium, der Schaffung eines Anreizsystem zur Fristwahrung sowie einer Übertragung der Mechanismen zur Netzauskunft aus § 17a ENWG auf die unteren Netzebenen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden ..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ... von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 39g Abs. 6 Satz 1 EEG 2023 ist der anzulegende Wert (AW) für Biogasbestandsanlagen unabhängig vom Zuschlagswert auf den durchschnittlichen AW aus den vorangegangenen drei Jahren begrenzt. Satz 2 sieht vor, dass dieser Durchschnitt anhand der „tatsächlich geleisteten“ Zahlungen zu ermitteln ist, um die Berechnung zu vereinfachen. Dies führt jedoch zu inkorrekten Werten, da die tatsächlich geleisteten Zahlungen nicht identisch mit dem anzulegenden Wert sind. Zur Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit sollte der Widerspruch zwischen Satz 1 und Satz 2 aufgelöst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: JUWI GmbH am 17.06.2024
- Beschreibung: Nach § 85a EEG 2023 hat die BNetzA die Möglichkeit, die EEG-Höchstwerte für Windenergie-an-Land für 12 Monate um bis zu 25% anzupassen. Damit sollen Änderungen bei Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten Berücksichtigung finden und eine wirtschaftliche Umsetzung von Projekten weiterhin ermöglicht werden. Per Festlegung vom 27.12.2022 hat die BNetzA erstmals von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstwerte von 5,88 ct/kWh auf 7,35 ct/kWh angehoben. Aus Gründen der Planungssicherheit sollte zeitnah eine Anschlussregelung für die Entwicklung der Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Aktiv vom 22.04.2024 bis 01.07.2025
- Angegeben von: GreenGo Energy Germany GmbH am 22.04.2024
- Beschreibung: In § 94 EEG 2023 wird eine Verordnungsermächtigung zu Biodiversitätssolaranlagen getroffen. Biodiversitätssolaranlagen sollen dabei Anlagen sein, die auf Flächen und in einer Art und Weise errichtet und betrieben werden, die in besonderem Maße den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität fördert. Ohne Inkrafttreten der Verordnung sind Biodiversitätssolaranlagen weder definiert (etwa im Hinblick auf Vorgaben zu biodiversitätsfördernden Strukturelementen oder geeigneten Flächenprofilen) noch können sie an den Ausschreibungen des EEG nicht teilnehmen. Die konkrete Zielsetzung der Interessenvertretung ist somit die Verabschiedung der Verordnungsermächtigung sowie sachgerechte Definiton von Biodiversitätssolaranlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Flexibilisierung von Biogasanlagen und Anpassung der Ausschreibungsbedingungen (u.a. Bevorzugung von Anlagen mit Wärmenetzanschluss). Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil an volatiler Stromerzeugung bedarf es aus Sicht des VKU einer sinnvollen Flexibilisierung steuerbarer Energieleistung, wie der Bioenergie. Stadtwerke, als lokale Energieversorger, sind oftmals in der Bioenergie tätig. Dabei ist die gesetzgeberische Ausgestaltung entscheidend für die Investitionstiefe vor Ort.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BMWK zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Biogaspaket..., ...die Anpassung des § 51 EEG 2023 (Förderstopp schon bei..., ...Verschärfung des § 51 EEG 2023. Es besteht dann ohnehin..., ...Modifikation des § 51 EEG 2023 zu einer weiteren Verkomplizierung..., ...letzten großen EEG-Reform (EEG 2023) ist das Ausschreibungsvolumen..., ...werden soll. In § 28c EEG 2023 sind 1.300 MW vorgesehen...
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- Angegeben von: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. am 04.09.2025
- Beschreibung: Sämtliche Abschnitte, die die Anhebung des Ausschreibungsvolumens, die Erhöhung des Flexibilitätszuschlages oder Übergangsregelungen nach Ende der EEG-Förderung betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Verunsicherung im Markt beseitigen und ausreichend Planungssicherheit für Biogasanlagen schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Das BMWK plant für Biogasanlagen höhere finanzielle Anreize für eine flexible Einspeisung zu schaffen. Diese sind in ihrer Höhe allerdings nicht ausreichend, um die mit einer flexiblen Einspeisung verbundenen höheren Kosten zu kompensieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
- Beschreibung: Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) 6 1.2. Die..., ...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) ............., ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023) 10 3. Zur Verkürzung..., ...Änderung von § 39g Abs. 2 EEG 2023 streichen) ............., ...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) ............., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) ......................., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) ......................., ...Verkleinerung ggü. dem EEG 2023, da Biogasan-lagen gemäß..., ...produzieren dürfen wie im EEG 2023. Für den Be-stand von..., ...ausgelastet sind: Das EEG 2023 begrenzt die jährliche..., ...erhöht, von 1.300 MW (EEG 2023) auf 2.045 MW (FrakE)..., ...EEG 2023 wird die Bemessungsleistung..., ...Abs. 2 EEG 2023)......................., ...EEG 2023) ......................., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...
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Vorschläge zur Ausgestaltung ökologischer Mindeststandards für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Solarpaket I
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: In diesem Positionspapier gibt der BDEW eine sowohl praxis- als auch rechtsbezogene Bewertung zu den jeweiligen Kriterien zur Prüfung der ökologischen Mindeststandards sowie zur Vollzugskontrolle durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Netzbetreiber. Es wird klargestellt, was ein Stromnetzbetreiber überhaupt und in welchem Umfang kontrollieren kann. Stromnetzbetreiber betreiben Stromnetze und sind keine Experten für Biodiversität. Dieses Positionspapier enthält neben Hinweisen zur Ausgestaltung des Leitfadens - auch gerade hinsichtlich der Nachweispflichten der Anlagenbetreiber - Forderungen des BDEW zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen des anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt werden sollten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 erfüllen. Die Einhaltung..., ...Nichteinhaltung nach § 52 EEG 2023 sanktioniert werden. ..., ...Grundlagen § 37 Abs. 1a EEG 2023 und § 48 Abs. 6 EEG 2023..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 nur abgegeben werden,..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 übernommen worden. 2.2..., .... 2 Nr. 6 EEG 2023). Dies be-dingt, dass..., ...Abs. 1a Nr. 1, 3 und 4 EEG 2023 mög-lich, weil nur die..., ...48 Abs. 6 Satz 2 und 3 EEG 2023 („Ei-generklärung“ sowie..., ...erfüllen (§ 48 Abs. 6 EEG 2023). Unklar bleibt hier ..., .... § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 bestimmt zudem, dass ..., ...in § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 als „Eigenerklä-rungen..., ...nach § 38a Abs. 2 und 3 EEG 2023 die Prü-fung der dort..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 prüfen. Diese Prüfung..., ...Rahmen von § 38a Abs. 3 EEG 2023 faktisch nicht möglich..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 ist allerdings nicht ..., ...gilt. Nach § 52 Abs. 2 EEG 2023 tritt die Sanktion und..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 gar nicht kontrollieren..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 dürfen nur abgegeben ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustel-len, da ...
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Biodiversitätsanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: DWR eco GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Definition von Biodiversitätssolaranlagen als Anlagen, die auf Flächen und in einer Art und Weise errichtet und betrieben werden, die in besonderem Maße den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität fördert. Dies wiederum erlaubt entsprechenden Anlagen, an den Ausschreibungen des EEG teilzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... von § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2023, die tatsächlich erzeugte..., ...Vorgaben in § 22b Abs. 6 im EEG 2023 den Gebrauch der Länderöffnungsklausel..., ...des § 6 Absätze 2 und 3 EEG 2023: Festhalten an tatsächlich..., ...werden. Änderung des § 6 EEG 2023: Gleichbehandlung für..., ...Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nicht allen Anlagenbetreibern..., ...Vorzüge des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nutzen und die Beteiligungsabgabe..., ...Mechanismus des § 6 Abs. 5 EEG 2023 erfolgt. Änderung des..., ...Länderöffnungsklausel des § 22b Absatz 6 EEG 2023 eine solche gesetzliche..., ...durch § 22b Absatz 6 RefE EEG 2023 + 50 % 200000 150000..., ...Belastungs-Benchmark (RefE EEG 2023) Belastungs-Benchmark (0,2 ct/kWh) (RefE EEG 2023) Ebenso ist auf die ...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 auch für die Vergangenheit..., ...genommen hat, kann § 22b EEG 2023 für dasselbe Segment ..., ... einstellen, um § 22b EEG 2023 für ein Solardachprojekt..., .... 3 S. 2 Nr. 2; 22b EEG 2023: • die Akteursvielfalt..., ...befreien, womit § 22b EEG 2023 auch der Fokussierung..., ...der Nutzung von § 22b EEG 2023 keine weiteren Projekte..., ...Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 für die Vergangenheit...
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- Angegeben von: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) am 30.08.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Anschlusses und des Ausbaus Erneuerbarer Energien, Bürokratieabbau, neue Möglichkeiten des Energy Sharing
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerbeteiligung nach §§ 6 und 22b EEG 2023 11 D. Bürokratieabbau..., ...Regelungen in § 3 Nr. 1 EEG 2023 bezieht (im EnWG gibt..., ...Jahren auf Basis von § 51 EEG 2023 zu erwartende zunehmende..., ...BBEn zu den §§ 6 und 22b EEG 2023 in der BBEn-Stellungnahme..., ... Verständlichkeit des EEG 2023 weiter zu verbessern ..., ...Umsetzung zu erhöhen. Das EEG 2023 enthält an vielen Stellen..., ...entstanden. In § 48 (2) EEG 2023 wurden die Vergütungen..., ...abgesenkten Höhe nach § 49 EEG 2023 festgeschrieben. § 48 (2a) EEG 2023 enthält allerdings weiterhin..., ...Februar 2024. In § 100 (40) EEG 2023 hat der Gesetzgeber nach..., ...Vorgaben nach § 6 und § 24 EEG 2023 nicht erfüllen müssen..., ...eine Vergütung nach § 48 EEG 2023 beansprucht werden kann..., ...) i.V.m. § 100 Nr. 21 EEG 2023 sind Freiflächen-Solaranlagen..., ...48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2023 gilt. Hierzu wäre der..., ...Dritten gemäß § 10 (1) EEG 2023 erstmals nachgewiesen..., ...nach § 48 Abs. 2a Satz 1 EEG 2023, also der Höhe des Anspruchs..., ...nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 für Anlagen bis 200 kWp..., ...beteiligt sind (§ 100 Nr. 9a EEG 2023 RefEntw) Wir begrüßen..., ...zur Änderung des §10 c EEG 2023 RefEntw schlagen wir ..., ...aufzulösen, in dem in § 10c EEG 2023 formulierten Nebensatz...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG 2023) Seite 2 Vorschläge..., ...Änderung von § 39m Abs. 2 EEG 2023)........................, ...eines neuen § 39g Abs. 1a EEG 2023; Ergänzung von § 39g Abs. 2 EEG 2023)......................., ... neuen § 39g Abs. 2a EEG 2023)........................, ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023; Ergänzung von § 100 EEG 2023)........................, ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023)........................, ... §§ 3, 39d Abs. 2 & 3 EEG 2023)........................, ...Änderung § 8a Abs. 1, 3 EEG 2023)........................, ...einer neuen Anlage 6 im EEG 2023)......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023)........................, ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023)........ 28 Teil #3:..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... § 44b Abs. 5 & § 100 EEG 2023) ......................., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der BDEW hat in seinem Kurzpapier zu PVSpitzen dringende Kurzfristmaßnahmen vorgeschlagen, die in dieser Novelle umgesetzt werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entfernen (§ 100 Abs. 3a EEG 2023). Die Begrenzung der..., ...werden (§ 100 Abs. 3a EEG 2023). Bei der Wiedereinführung..., ... absenken. § 9 Abs. 1 EEG 2023 schreibt bei Einbau eines..., ...so dem in § 9 Abs. 1 EEG 2023 enthaltenen Verbund zwischen..., ...kW Derzeit sind gemäß EEG 2023 Anlagen ab einer installierten..., ...Direktvermarktung (§ 10b EEG 2023), die Meldepflichten ..., ...Veräußerungsform (§ 21c EEG 2023) und die Sanktionstatbestände (§ 52 EEG 2023). 1.4 „Marktmengenmodell..., ...2027 gemäß § 51 Abs. 1 EEG 2023 der anzulegende Wert ...
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- Angegeben von: Verband für nachhaltige Agri-Photovoltaik (VnAP) e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist es im Zuge der Gesetzgebung einzelne Bestandteile des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die hochaufgeständerten Solaranlagen. Ziel ist es das Missbrauchspotenzial zu verringern und Klarheit in die Regelungen zu bekommen und damit einen nachhaltigen Erhalt des Agri-PV-Segments zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... neuen § 3 Nummer 29a EEG 2023 werden die bisher für..., ...Nummer 3 Buchstabe a bis c EEG 2023 in verschiedenen Normen..., ...Anforderungen nach § 3 Nummer 29a EEG 2023. Agri-PV-Anlagen auf..., ...Nummer 29a Buchstabe b EEG 2023 wird klargestellt, dass..., ...Nummer 29a Buchtstabe c EEG 2023 muss die lichte Höhe ..., ...Nummer 29a Buchstabe c EEG 2023 insgesamt mit einer lichten..., ... neuen § 3 Nummer 29a EEG 2023 werden die bisher für..., ...Nummer 3 Buchstabe a bis c EEG 2023 in verschiedenen Normen..., ...Anforderungen nach § 3 Nummer 29a EEG 2023. Agri-PV-Anlagen auf..., ...Nummer 29a Buchstabe b EEG 2023 wird klargestellt, dass..., ...Nummer 29a Buchtstabe c EEG 2023 muss die lichte Höhe ..., ...Nummer 29a Buchstabe c EEG 2023 insgesamt mit einer lichten...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Verbandes ist einerseits die Reform des Finanzierungsmechanismus von einer zeit- auf eine mengenbasierte Vergütung und andererseits die Berücksichtigung weitere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft, Batterien in der Kraftwerkstrategie.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Strompreise 5 2 §51 EEG 2023 und seine Wirkung 8 ..., ...Pönalisierung des §51 EEG 2023 nicht nur die betriebswirtschaftliche..., ... 2030 sollen nach dem EEG 2023 bereits 80% der Stromversorgung..., ...Basisszenario) 2 §51 EEG 2023 UND SEINE WIRKUNG Erstmals..., ... Jahr 2027 (siehe §51 EEG 2023) auf jede einzelne negative..., ... 60% erhöht. Der §51 EEG 2023 wird somit häufig wegen..., ...Verschärfung unter §51 EEG 2023 einen in den kommenden..., ...Pflicht zur Überbauung: Im EEG 2023 gibt es eine „Pflicht..., ... Diese Anforderung im EEG 2023 besagt, dass die maximal..., ...Biogasanlagen können laut EEG 2023 zusätzlich zur Marktprämie..., ...umgelegt werden. 2 Da im EEG 2023 Bestandsanlagen, die ..., ...von 1 MW errichtet. Im EEG 2023 könnte diese Anlage Zahlungen..., ...Weitere Anforderungen des EEG 2023, z.B. Qualitätskriterien...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entschließungsantrag zum EEG 2023 aufgefordert, eine Regelung..., ...§ 22b Absatz 1 oder 2 EEG 2023 folgenden Jahren nicht..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 1 EEG 2023 im Grunde eindeutig. ..., ...einer Förderung nach dem EEG 2023, also sowohl über die..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 2 EEG 2023 nicht bedurft hätte. ..., ...und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2023 folgenden Jahre in Anspruch..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 2 EEG 2023 lediglich zusätzlich ..., ...Ergebnis muss § 22b Absatz 5 EEG 2023 demnach so verstanden..., ... 1, Absatz 2 Nummer 2 EEG 2023 neben dem Verbot der ..., ... wurde § 22b Absatz 5 EEG 2023 aufgenommen. Das vorstehend..., ..., dass § 22b Absatz 5 EEG 2023 ausschließlich die erneute..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 10.09.2024
- Beschreibung: Zur Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA müssen zahlreiche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt werden, dazu gehören bei den Kriterien im Speziellen (§ 37 Absatz 1a EEG) sowie Ergänzung des §12 PflSchG Absatz 2 um Freiflächenanlagen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis“ (Stand..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis“. Am 22.07.2024..., ...Mindestkriterien. Im § 37 und § 48 EEG 2023 ist lediglich von „Kriterien..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023: Nr. 1 – Beanspruchte..., ...erreicht werden? - Laut EEG 2023 ist auf dem Boden „unter..., ...angerechnet werden (Im EEG 2023 steht, dass auf 10 % ...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich flukturierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschriebungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) Der zehnjährige Vergütungszeitraum..., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) Für neue ..., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) Die Mehrkosten für ..., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) Mit dem FrakE soll ...
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gefördert (§ 21 Abs. 3 EEG 2023): • es muss sich um..., ...Regelungswirkung des § 2 EEG 2023 setzt sich allerdings..., ... (vgl. § 4 S. 1 Nr. 3 EEG 2023). Gemäß § 4 S. 2 EEG ..., ... (vgl. § 100 Abs. 39 EEG 2023) jedenfalls nur bis zu..., ... des § 30a EEG 2023 durchlaufen werden. Hierunter..., ... 22 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EEG 2023 weiterhin bis zu einer..., ...nach Maßgabe des § 33b EEG 2023 ausge-nommen. - 56 -..., ...Nr. 1 - 4, Abs. 1 S. 4 EEG 2023 und § 48 Abs. 2a EEG ..., ... §§ 38c ff. EEG 2023. Solaranlagen des ersten..., ...sind nach § 3 Nr. 41a EEG 2023 jede Freiflä-chenanlage..., ...sind nach § 3 Nr. 41b EEG 2023 solche auf, an oder in..., ...Wertes nach § 48 Abs. 2 EEG 2023, bereits versiegelte ..., ... i. S. d. § 3 Nr. 41a EEG 2023. Die Wertermittlung ..., ... §§ 37 ff. EEG 2023 und die Ausschreibungsschwelle..., ... 22 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EEG 2023 bei einem MWp bzw. 1000..., ... Abs. 1 Nr. 3 lit. d) EEG 2023 werden Solaranlagen auf..., ...statt nach § 48 Abs. 2 EEG 2023 im Leis-tungsspektrum..., ...48 Abs. 1b S. 1 Hs. 2 EEG 2023. Schließlich ist das ..., ... jene des § 22 Abs. 3 EEG 2023 gibt es dort nicht.137..., ...Nr. 1 – 4, Abs. 1 S. 4 EEG 2023 und § 48 Abs. 2a EEG ...
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- Angegeben von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserungen für die dezentrale Energiewende. Verbesserungen beim Mieterstrom und der Direktvermarktung von PV-Kleinanlagen. Forderung nach Solarpflicht. Verbesserungen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anlagenzusammenfassung im § 24 Absatz 2 EEG 2023 geändert. Bürgerenergie-Solarparks..., ...Ergänzung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 vor: Abweichend von..., ...Höchstwerte. Nach § 46 Abs. 1 EEG 2023 bzw. § 48 Abs. 1a EEG...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erneuerbaren Energien des EEG 2023 sind der Versuch, die..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Anlage“ ist in § 3 Nr. 1 EEG 2023 legal definiert. „1. ..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind bereits so streng..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 nicht notwendig ist. ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... BEG gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber...
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- Angegeben von: Fachagentur zur Förderung einer natur- und umweltverträglichen Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Weitere Hinweise zu § 6 EEG 2023 Es sollte geprüft werden..., ...vollumfängli-che Umsetzung von § 6 EEG 2023 gekoppelt werden kann..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023, S. 4 ff. 4 Im Jahr ..., ...Vgl. FA Wind 2024, § 6 EEG 2023 in der Umsetzung. Eine...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 01.10.2025
- Beschreibung: - Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... den Zielvorgaben des EEG 2023 soll sich die PV-Kapazität..., ...geringer ausfallen als im EEG 2023 prognostiziert. Abb...., ...die Ausbauziele gemäß EEG 2023 bis 20311 1 Quelle: ..., ...formulieren. Im Rahmen des EEG 2023 wurde festgelegt, dass..., ...Anschlussförderung nach § 23b EEG 2023. Technologieoffene...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Danach gilt der § 6 EEG 2023 für Vereinbarungen, die..., ...Werden diese nach § 6 EEG 2023 geschlossenen Vereinbarung..., ... – § 6 Absatz 2 und 3 EEG 2023 in ihrer neuen Fassung..., ...Änderung in § 6 Absatz 5 EEG 2023 keine Über-gangsbestimmung..., ...1 und Absatz 3 Satz 1 EEG 2023 genannten Strommengen..., ... Sinne des § 3 Nr. 15 EEG 2023 anzuwenden. 18 von 30..., ...Ausgestaltung ist § 3 Nummer 15 EEG 2023 nicht praxistauglich,..., ...22b Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 betroffen sind. Wir fordern..., ...§ 3 Nummer 15 lit. a) EEG 2023 schlagen wir vor, dass..., ...Nummer 15 lit. a und b EEG 2023 an (neuer Text fett):..., ... § 52 Absatz 1 Satz 1 EEG 2023. Konkreter Vorschlag..., ...der Änderung in § 36i EEG 2023 wird die Frist für den..., ...getretenen Änderung des EEG 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 33)..., ... § 55 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023 geregelten Pönalfristen..., ...der Änderung in § 36i EEG 2023 soll nun auch die Bestimmung..., ...Absatz 4 Nummer 2 lit. a EEG 2023 wie folgt zu ändern: ..., ...Änderung von § 22b Absatz 5 EEG 2023 zusätzliche Flexibilität..., ... Sinne des § 3 Nr. 15 EEG 2023 einzuführen. Es ist klarzustellen..., ...Änderung von § 22b Absatz 5 EEG 2023 zusätzliche Flexibilität..., ... Sinne des § 3 Nr. 15 EEG 2023 einzuführen. Es ist klarzustellen...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für kurzfristig wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Förderkosten für Erneuerbare Energien ein, so dass das EEG-Konto entlastet wird. Ziel ist es, die Akzeptanz der Energiewende zu stärken, ohne notwendige Investitionen in Infrastruktur und Versorgungssicherheit zu gefährden. Der BDEW fordert die Bewertung und Priorisierung konkreter Einsparmaßnahmen – insbesondere im Bereich der Netzkosten und Infrastrukturkosten – auf gesetzlicher Grundlage. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aktuelle Regelung nach § 36h EEG 2023 schafft einen ökonomischen..., ...gestellt wer-den darf. Das EEG 2023 bietet für Anlagen bis..., ...Vergütungssätze für Dach-PV im EEG 2023 Mit der seit Anfang ..., ...Schwellenwerte in § 51 EEG 2023 (neu) in Zeiten negativer..., ...kW Derzeit sind gemäß EEG 2023 Anlagen ab einer installierten..., ...Anlagenzu-sammenfassung (§24 Abs. 2 EEG 2023) führen insbesondere ..., ... Anlage 2, Absatz 7.1 EEG 2023), steigt die EEG-Vergütung..., ...Neuanlagen gemäß § 36h EEG 2023 könnte begrenzt werden..., ...Verlustfaktor gemäß § 36h EEG 2023 ange-passt werden, müsste..., ...sich gemäß § 51 Absatz 1 EEG 2023 der anzulegende Wert ..., .... Es wurde jedoch im EEG 2023 eine – derzeit noch unter..., ...: Gemäß § 100 Abs. 47 EEG 2023 haben EEG-Anlagen, deren..., ...Wechsel gemäß § 100 Abs. 47 EEG 2023 ebenfalls einen Aufschlag..., ...in den § 51 bzw. 51 a EEG 2023 vorzunehmen. Sie weist...
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasseanlagen im Solarpaket 1 / EEG-Novelle einleiten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für neue Biogasanlagen (EEG 2023) sowie Bestandsanlagen..., ...Biomasse-Ausschreibungsvolumen im EEG 2023 ist viel zu gering (siehe..., ...Biomasse-Volumen laut § 28 c EEG 2023 600 500 400 300 Biomethan-Volumen laut § 28d EEG 2023 600 600 600 600 Übertrag..., ...Verschärfend wurde gemäß EEG 2023 das Biomasse-Ausschreibungsvolumen..., ...EEG-Ausschreibungsvolumina im EEG 2023 sich die Stromerzeugung...
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- Angegeben von: Airborne Wind Europe AISBL am 03.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Solarpaket wurde Flugwindenergie in das EEG aufgenommen inklusive einer FWE-spezifischen Vergútung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... § 47 (dieser ist in EEG 2023 weggefallen). Es wird..., ...Korrekturfaktor Gemäß § 22 Abs. 2 EEG 2023 werden Anlagen mit einer..., ...Formulierung für § 46 Abs. 3 EEG 2023: „Für Anlagen mit einer..., ...46 Abs. 1 i.V.m. § 36h EEG 2023 und der Bundesnetzagentaur...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genügen...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genügen...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genü-gen...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerenergiegesellschaft gem. § 3 Nr. 15 EEG 2023 handelt. § 2a Absatz ..., ...Bürgerenergiegesellschaft gem. § 3 Nr. 15 EEG 2023, so gilt als öffentliches..., ...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist. Die genannten Vorschriften...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor dem..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Flächenkulisse des § 37 EEG 2023 berücksichtigt werden..., ...Regelung des § 6 Absatz 4 EEG 2023, wonach die betroffenen..., ... Zuwendungen nach § 6 EEG 2023 davon abhängig machen..., ...Abwägungsvorrang des § 2 EEG 2023 sollte in § 35 BauGB ...
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genü...