Stellungnahmen/Gutachten
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203 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2023"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (203)
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung steuerbarer Biogas-Einspeisungen
Flexibilisierung von Biogasanlagen und Anpassung der Ausschreibungsbedingungen (u.a. Bevorzugung von Anlagen mit Wärmenetzanschluss). Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil an volatiler Stromerzeugung bedarf es aus Sicht des VKU einer sinnvollen Flexibilisierung steuerbarer Energieleistung, wie der Bioenergie. Stadtwerke, als lokale Energieversorger, sind oftmals in der Bioenergie tätig. Dabei ist die gesetzgeberische Ausgestaltung entscheidend für die Investitionstiefe vor Ort.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BMWK zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Biogaspaket..., ...die Anpassung des § 51 EEG 2023 (Förderstopp schon bei..., ...Verschärfung des § 51 EEG 2023. Es besteht dann ohnehin..., ...Modifikation des § 51 EEG 2023 zu einer weiteren Verkomplizierung..., ...letzten großen EEG-Reform (EEG 2023) ist das Ausschreibungsvolumen..., ...werden soll. In § 28c EEG 2023 sind 1.300 MW vorgesehen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung und Präzisierung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen im EEG. Dabei sollen insbesondere die Prüf- und Nachweispflichten klarer geregelt, die Prüfzuständigkeit von Netzbetreibern auf Fachbehörden übertragen, Nachweiszeiträume verkürzt sowie die Sanktionierung nach § 52 EEG 2023 praktikabler ausgestaltet werden. Ferner fordert der BDEW die Vermeidung von Widersprüchen zwischen EEG-Vorgaben und bau- sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben, eine Entlastung der Netzbetreiber sowie bundeseinheitliche Eigenerklärungsformulare für Anlagenbetreiber.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023........................., ...Abs. 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023 ......................., ... nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 ........................, ...nach § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 ........................, ...bzw. nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 mindestens überwiegend..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 entsprechen, in vielen..., ...und § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 sehen vor, dass die ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustellen, da der..., ...6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023, BDEW-Stellungnahme ..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 werden neue Kriterien..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 ermöglicht. Der BDEW ..., ...): § 38 Abs. 2 Nr. 7 EEG 2023: „(2) Der Antrag nach..., ...9 von 22 § 48 Abs. 6 EEG 2023: „(6) Betreiber von ..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EEG 2023 anzuwenden sind. Der..., ...1a und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 klargestellt werden, ..., ...bzw. § 48 Abs. 6 Nr. 2 EEG 2023. BDEW-Bewertung Zu ..., ...Nachweispflichten nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 bereits die konkrete ..., ... § 52 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2023, dass sich die Sanktion...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Berechnung des anzulegenden Wertes für Biomasse Bestandsanlagen im EEG
Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomasseanlagen nach § 39g Abs. 6 EEG 2023 Hintergrund und Problemstellung Durch § 39g Abs. 6 EEG 2023 wird für bestehende Biomasseanlagen..., ...gem. § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 auf die durchschnittliche..., ...gibt § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 sodann vor, dass auf ..., ...nach § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 ermittelte Durchschnitt..., ... da § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 erkennbar in einem logischen..., ...mit § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 zu lesen ist. Zum anderen..., ...Anpassung von § 39g Abs. 6 EEG 2023 dahin-gehend erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ...Fernsteuerbarkeit von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In diesem Positionspapier gibt der BDEW eine sowohl praxis- als auch rechtsbezogene Bewertung zu den jeweiligen Kriterien zur Prüfung der ökologischen Mindeststandards sowie zur Vollzugskontrolle durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Netzbetreiber. Es wird klargestellt, was ein Stromnetzbetreiber überhaupt und in welchem Umfang kontrollieren kann. Stromnetzbetreiber betreiben Stromnetze und sind keine Experten für Biodiversität. Dieses Positionspapier enthält neben Hinweisen zur Ausgestaltung des Leitfadens - auch gerade hinsichtlich der Nachweispflichten der Anlagenbetreiber - Forderungen des BDEW zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen des anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt werden sollten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 erfüllen. Die Einhaltung..., ...Nichteinhaltung nach § 52 EEG 2023 sanktioniert werden. ..., ...Grundlagen § 37 Abs. 1a EEG 2023 und § 48 Abs. 6 EEG 2023..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 nur abgegeben werden,..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 übernommen worden. 2.2..., .... 2 Nr. 6 EEG 2023). Dies be-dingt, dass..., ...Abs. 1a Nr. 1, 3 und 4 EEG 2023 mög-lich, weil nur die..., ...48 Abs. 6 Satz 2 und 3 EEG 2023 („Ei-generklärung“ sowie..., ...erfüllen (§ 48 Abs. 6 EEG 2023). Unklar bleibt hier ..., .... § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 bestimmt zudem, dass ..., ...in § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 als „Eigenerklä-rungen..., ...nach § 38a Abs. 2 und 3 EEG 2023 die Prü-fung der dort..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 prüfen. Diese Prüfung..., ...Rahmen von § 38a Abs. 3 EEG 2023 faktisch nicht möglich..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 ist allerdings nicht ..., ...gilt. Nach § 52 Abs. 2 EEG 2023 tritt die Sanktion und..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 gar nicht kontrollieren..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 dürfen nur abgegeben ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustel-len, da ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG 2023 I. Problem Nach Gesprächen..., ...Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 auch für die Vergangenheit..., ...der Nutzung des § 22b EEG 2023 z.B. eine PV-Anlage kleiner..., ...genommen hat, kann § 22b EEG 2023 für dasselbe Segment ..., ...von § 22b Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 dürfen Energiegenossenschaften..., ...geplanten Nutzung von § 22b EEG 2023 auch unterhalb der Ausschreibungsgrenze..., ... einstellen, um § 22b EEG 2023 für ein Solardachprojekt..., .... 3 S. 2 Nr. 2; 22b EEG 2023: • die Akteursvielfalt..., ...befreien, womit § 22b EEG 2023 auch der Fokussierung..., ...der Nutzung von § 22b EEG 2023 keine weiteren Projekte..., ...Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 für die Vergangenheit (sowie § 22b Abs. 5 EEG 2023 für die Zukunft) so formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jahres-Zeitraum des § 22b Absatz 5 EEG 2023 in Betrieb genommene ..., ... gemäß § 22b Absatz 5 EEG 2023 von Bürgerenergiegesellschaften..., ...§ 22b Absatz 1 oder 2 EEG 2023 folgenden Jahren nicht..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 1 EEG 2023 im Grunde eindeutig. ..., ...einer Förderung nach dem EEG 2023, also sowohl über die..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 2 EEG 2023 nicht bedurft hätte. ..., ...und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2023 folgenden Jahre in Anspruch..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 2 EEG 2023 lediglich zusätzlich ..., ...Ergebnis muss § 22b Absatz 5 EEG 2023 demnach so verstanden..., ... 1, Absatz 2 Nummer 2 EEG 2023 neben dem Verbot der ..., ...Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2023 eine Fokussierung auf..., ... wurde § 22b Absatz 5 EEG 2023 aufgenommen. Das vorstehend..., ..., dass § 22b Absatz 5 EEG 2023 ausschließlich die erneute...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusatzbelastungen für Energiewende vermeiden
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden ..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ... von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) 6 1.2. Die..., ...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) ............., ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023) 10 3. Zur Verkürzung..., ...Änderung von § 39g Abs. 2 EEG 2023 streichen) ............., ...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) ............., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) ......................., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) ......................., ...Verkleinerung ggü. dem EEG 2023, da Biogasan-lagen gemäß..., ...produzieren dürfen wie im EEG 2023. Für den Be-stand von..., ...Bemessungsleistung“). Gemäß EEG 2023 dürfen Biogasanlagen ..., ...ausgelastet sind: Das EEG 2023 begrenzt die jährliche..., ...Zudem sieht bereits das EEG 2023 für neu be-zuschlagte..., ...in § 39i Abs. 2 Nr. 1 EEG 2023 für die Ausschreibungen..., ...erhöht, von 1.300 MW (EEG 2023) auf 2.045 MW (FrakE)..., ...produzieren darf, ggü. dem EEG 2023 in etwa halbiert. Im EEG 2023 wird die Bemessungsleistung..., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) Für neue ..., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) Die Mehrkosten für ..., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) Mit dem FrakE soll ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG schnell reformieren: Flexibilität sichern, Vergütung stärken, Kleinanlagen fördern.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
18.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG 2023) Seite 2 Vorschläge..., ...Änderung von § 39m Abs. 2 EEG 2023)........................, ...eines neuen § 39g Abs. 1a EEG 2023; Ergänzung von § 39g Abs. 2 EEG 2023)......................., ... neuen § 39g Abs. 2a EEG 2023)........................, ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023; Ergänzung von § 100 EEG 2023)........................, ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023)........................, ... §§ 3, 39d Abs. 2 & 3 EEG 2023)........................, ...Änderung § 8a Abs. 1, 3 EEG 2023)........................, ...einer neuen Anlage 6 im EEG 2023)......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023)........................, ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023)........ 28 Teil #3:..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... § 44b Abs. 5 & § 100 EEG 2023) ......................., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG 2023) Seite 2 Vorschläge..., ...Änderung von § 39m Abs. 2 EEG 2023) ......................., ...eines neuen § 39g Abs. 1a EEG 2023; Ergänzung von § 39g Abs. 2 EEG 2023)......................., ... neuen § 39g Abs. 2a EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023; Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023) ......................., ... §§ 3, 39d Abs. 2 & 3 EEG 2023) ......................., ...Änderung § 8a Abs. 1, 3 EEG 2023) ......................., ...einer neuen Anlage 6 im EEG 2023)......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ........ 28 Teil #3..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... § 44b Abs. 5 & § 100 EEG 2023) ......................., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biodiversitätsanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Definition von Biodiversitätssolaranlagen als Anlagen, die auf Flächen und in einer Art und Weise errichtet und betrieben werden, die in besonderem Maße den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität fördert. Dies wiederum erlaubt entsprechenden Anlagen, an den Ausschreibungen des EEG teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: DWR eco GmbH am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... von § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2023, die tatsächlich erzeugte..., ...Vorgaben in § 22b Abs. 6 im EEG 2023 den Gebrauch der Länderöffnungsklausel..., ...des § 6 Absätze 2 und 3 EEG 2023: Festhalten an tatsächlich..., ...werden. Änderung des § 6 EEG 2023: Gleichbehandlung für..., ...Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nicht allen Anlagenbetreibern..., ...Vorzüge des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nutzen und die Beteiligungsabgabe..., ...Mechanismus des § 6 Abs. 5 EEG 2023 erfolgt. Änderung des..., ...Länderöffnungsklausel des § 22b Absatz 6 EEG 2023 eine solche gesetzliche..., ...durch § 22b Absatz 6 RefE EEG 2023 + 50 % 200000 150000..., ...Belastungs-Benchmark (RefE EEG 2023) Belastungs-Benchmark (0,2 ct/kWh) (RefE EEG 2023) Ebenso ist auf die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Solarpaket II / EnWG-Omnibus-Novelle - Anregung zu dringenden Kurzfristmaßnahmen
Der BDEW hat in seinem Kurzpapier zu PVSpitzen dringende Kurzfristmaßnahmen vorgeschlagen, die in dieser Novelle umgesetzt werden könnten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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31.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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01.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...entfernen (§ 100 Abs. 3a EEG 2023). Die Begrenzung der..., ...werden (§ 100 Abs. 3a EEG 2023). Bei der Wiedereinführung..., ... absenken. § 9 Abs. 1 EEG 2023 schreibt bei Einbau eines..., ...so dem in § 9 Abs. 1 EEG 2023 enthaltenen Verbund zwischen..., ...kW Derzeit sind gemäß EEG 2023 Anlagen ab einer installierten..., ...Direktvermarktung (§ 10b EEG 2023), die Meldepflichten ..., ...Veräußerungsform (§ 21c EEG 2023) und die Sanktionstatbestände (§ 52 EEG 2023). 1.4 „Marktmengenmodell..., ...2027 gemäß § 51 Abs. 1 EEG 2023 der anzulegende Wert ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Anschlusses und des Ausbaus Erneuerbarer Energien, Bürokratieabbau, neue Möglichkeiten des Energy Sharing
- Bereitgestellt von: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerbeteiligung nach §§ 6 und 22b EEG 2023 11 D. Bürokratieabbau..., ...Regelungen in § 3 Nr. 1 EEG 2023 bezieht (im EnWG gibt..., ...Jahren auf Basis von § 51 EEG 2023 zu erwartende zunehmende..., ...BBEn zu den §§ 6 und 22b EEG 2023 in der BBEn-Stellungnahme..., ... Verständlichkeit des EEG 2023 weiter zu verbessern ..., ...Umsetzung zu erhöhen. Das EEG 2023 enthält an vielen Stellen..., ...entstanden. In § 48 (2) EEG 2023 wurden die Vergütungen..., ...abgesenkten Höhe nach § 49 EEG 2023 festgeschrieben. § 48 (2a) EEG 2023 enthält allerdings weiterhin..., ...Februar 2024. In § 100 (40) EEG 2023 hat der Gesetzgeber nach..., ...Vorgaben nach § 6 und § 24 EEG 2023 nicht erfüllen müssen..., ...eine Vergütung nach § 48 EEG 2023 beansprucht werden kann..., ...) i.V.m. § 100 Nr. 21 EEG 2023 sind Freiflächen-Solaranlagen..., ...48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2023 gilt. Hierzu wäre der..., ...Dritten gemäß § 10 (1) EEG 2023 erstmals nachgewiesen..., ...nach § 48 Abs. 2a Satz 1 EEG 2023, also der Höhe des Anspruchs..., ...nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 für Anlagen bis 200 kWp..., ...beteiligt sind (§ 100 Nr. 9a EEG 2023 RefEntw) Wir begrüßen..., ...zur Änderung des §10 c EEG 2023 RefEntw schlagen wir ..., ...aufzulösen, in dem in § 10c EEG 2023 formulierten Nebensatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ...Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll ..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll ..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (...)
Ziel ist es im Zuge der Gesetzgebung einzelne Bestandteile des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die hochaufgeständerten Solaranlagen. Ziel ist es das Missbrauchspotenzial zu verringern und Klarheit in die Regelungen zu bekommen und damit einen nachhaltigen Erhalt des Agri-PV-Segments zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Verband für nachhaltige Agri-Photovoltaik (VnAP) e.V. am 18.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... neuen § 3 Nummer 29a EEG 2023 werden die bisher für..., ...Nummer 3 Buchstabe a bis c EEG 2023 in verschiedenen Normen..., ...Anforderungen nach § 3 Nummer 29a EEG 2023. Agri-PV-Anlagen auf..., ...Nummer 29a Buchstabe b EEG 2023 wird klargestellt, dass..., ...Nummer 29a Buchtstabe c EEG 2023 muss die lichte Höhe ..., ...Nummer 29a Buchstabe c EEG 2023 insgesamt mit einer lichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind bereits so streng..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 nicht notwendig ist. ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
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Zu Regelungsvorhaben: