Regelungsvorhaben
Klarstellung der Berechnung des anzulegenden Wertes für Biomasse Bestandsanlagen im EEG
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.12.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-