Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (41)
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- Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
- Beschreibung: Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung, um veraltete Vorgaben zu korrigieren. Der in vielen Kommunen angestoßene Fernwärmeausbau soll dadurch beschleunigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 21.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der retrospektiven Warmmietenneutralität für gewerbliche Fernwärmelieferung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: BDEW fordert die Novellierung der WärmeLV (Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum). Um insbesondere eine Verdichtung und den Ausbau von Wärmenetzen auch im Bereich der Bestandsgebäude zu ermöglichen, braucht es dringend eine Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Ermöglichung Wärmewende im vermieteten Wohnbestand im Rahmen der WärmeLV
Aktiv vom 21.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Rechtsanwälte Günther Partnerschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Anreize in der WärmeLV im Hinblick auf die Umstellung auf Erneuerbare Energien im vermieteten Wohnbestand und damit die Beförderung der Wärmewende
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: G+E GETEC Holding GmbH am 02.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Elevion GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Abänderung des Gebots in § 556c BGB; WärmelieferVO mit dem Zweck der Berücksichtigung der aktuellen verfügbaren Technologien und Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter gleichzeitiger Wahrung des Mieterschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
- Beschreibung: Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.07.2024
- Beschreibung: Abbau der Hemmnisse für den Ausbau der Wärmnetze unter Berücksichtigung des Mieterschutzes, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Johanssen+Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: ENGIE Deutschland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Steigende Wärmekosten als Betriebskosten für Mieter sind nach § 556c BGB nicht zulässig. Auch die Wärmelieferverordnung erlaubt nach einer Umstellung auf Wärmelieferung aus einem Wärmenetz oder aus einer dezentralen Anlage die Umlage der resultierenden Kosten nur dann, wenn die Kostenneutralität für die Mieter gewährleistet ist. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität lässt sich diese meist nicht erreichen. Das behindert neue Anschlüsse an dekarbonisierte Nah- und Wärmenetze. Hier ist nun entweder die Streichung oder Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder eine Änderung der Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gebot der Kostenneutralität
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: 8KU GmbH am 14.05.2024
- Beschreibung: Der Zugang von Bestandsgebäuden zu auch klimaneutraler Fernwärme ist durch § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschwert. Ziel ist ein besserer Zugang von Bestandsgebäuden an die Fernwärme wie auch auf dem Fernwärmegipfel 2023 formuliert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GETEC Contracting GmbH am 18.11.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Klaus Mindrup am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Klaus Mindrup
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):