Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509020019 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

Bereitgestellt von:
enercity AG (R001981) am 02.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 22.08.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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