Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (253)
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Beschreibung: Der Entwurf wird begrüßt, sollte aber eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsehen. Außerdem sollte der Entwurf von Präventionsmaßnahmen und einer ressortübergriefenden Gesamtstrategie für die Betreuuung der Betroff begleitet werden: Die Verstärkung und Sicherstellung der Finanzierung von fachlich spezialisierten Beratungsangeboten, ein Fortbildungsangebot für Polizei- und Justizpersonal im Hinblick auf einen fachlich professionellen Umgang mit Betroffenen von geschlechtsspe zifischer Gewalt, Aufklärungsarbeit in Schulen, Forschungsförderung zur Problematik, damit eine umfassende Strategie auf nationaler Ebene entwickelt und umgesetzt werden kann und die Entwicklung einer Strategie, um die Abschaffung krimineller Plattformen im Internet sicherzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Das Problem des Gesetzentwurfs liegt in einer strafrechtlichen Regelungslücke. Laut Bundesgerichtshof fallen betäubende Mittel wie „K.-o.-Tropfen“ nicht unter den Begriff der „gefährlichen Werkzeuge“ bei Sexual- und Raubdelikten. Dadurch entfallen bisher Mindeststrafen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf korrigieren will.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Malteser Hilfsdienst e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Der Schutzbereich für den erfassten Personenkreis sollte sowohl erweitert als auch konkreter gefasst werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Schaffung einer Rechtsgrundlage, um den strafrechtlichen Schutz vor so genannten K.O.-Tropfen zu stärken.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Geschlecht zählt am 18.06.2026
- Beschreibung: Umsetzung des im Gesetzentwurf nicht umgesetzten Regelkomplexes aus der EU-Änderungsrichtlinie zur Geschlechterperspektive und zur Differenzierung nach Geschlecht (sex) bei Maßnahmen zu Prävention und Opferschutz
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Das BFM begrüßt die geplante Strafverschärfung und fordert darüber hinaus umfassende Präventionsanstrengungen, um (sexualisierte) Gewalt einzudämmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
- Beschreibung: Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde verfasst und an das BMJ gesandt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
- Beschreibung: Der DAV hält die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt für nicht überzeugend. Der Regelungsbedarf ist durch die Begründung nicht belegt und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Die vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen. Die Schaffung einer Strafantragsberechtigung für den ehemaligen Dienstherrn des oder der Verstorbenen ist ebenfalls nicht erforderlich, begegnet aber nicht in gleicher Weise Bedenken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
- Beschreibung: Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
- Beschreibung: Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) veröffentlicht ein Policy Paper zu digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es zeigt auf, was im Strafrecht und Zivilrecht getan werden muss und wie der Zugang zu Recht für Betroffene wirksam werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland begrüßt das Anliegen, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten zu schützen, hälteine weitere Strafrechtsverschärfung hierbei jedoch für nicht zielführend.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 27.02.2026
- Beschreibung: Änderungen in § 99 StGB sowie den neuen Straftatbestand der Ausübung fremder Einflussnahme und der darauf gerichteten Agententätigkeit (§ 87a StGB) auf seine Wirksamkeit zur Bekämpfung transnationaler Repression in Deutschland prüfen; Journalist*innen und Medienschaffende besser vor geheimdienstlicher Agententätigkeit und ausländischer (staatlicher) Verfolgung/ Bedrohung/ Überwachung schützen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3191
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit
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BT-Drs. 21/3191
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
BT-Drs. 21/2722
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 10.02.2026
- Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Regelung, durch die verbale und nonverbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum („Catcalling“) als eigenständiger Tatbestand sanktioniert wird, um bestehende Schutzlücken gegenüber sexualisierten Zurufen, Gesten und Geräuschen zu schließen. Ziel ist ein klares gesetzliches Verbot von sog. „Catcalling“ in Deutschland – so wie es bereits in mehreren europäischen Ländern Realität ist. Petition: innn.it/Catcalling
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf reagiert auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der bei einem sexuellen Übergriff so genannte K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des §177Abs.8Nr1 StGB zu werten seien. Es soll eine Klarstellung erfolgen, die eine Bestrafung gemäß dem Unrechtsgehalt solcher taten ermöglicht, was der bff begrüßt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die zivilgesellschaftliche Bewegung fordert eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die gesundheitsförderliche, verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorgelegt werden. Die Argumentation umfasst die Evidenz der Problemlage, Lösungsansätze und eine breite gesellschaftliche Unterstützung, die gute Voraussetzungen dafür bieten, eine parlamentarische Mehrheit für eine Neuregelung zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Strafrechts
Aktiv vom 17.12.2025 bis 25.02.2026
- Angegeben von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 17.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung der Formulierung zur Vermeidung einer unerwünschten Strafbarkeit bei Durchführung einer UVP
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
- Beschreibung: Die Menschenhandelsdelikte und die Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung sind bislang in hohem Maße unübersichtlich, komplex und erschweren eine effektive Strafverfolgung. Zudem sind die Straftatbestände der sexuellen Ausbeutung auf unterschiedliche Abschnitte des Strafgesetzbuches verteilt, was zum einen systematisch nicht überzeugt und zum anderen Abgrenzungsfragen in der Praxis der Strafverfolgung aufwirft.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
- Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 14.11.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist die Anpassung des deutschen Strafrechts, einschließlich des Strafgesetzbuchs, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie umweltbezogener Nebengesetze. Vorgesehen sind u. a. neue Straftatbestände, erweiterte Versuchsstrafbarkeit, höhere Strafrahmen, Einbeziehung des Begriffs „Ökosystem“, Sanktionen für juristische Personen und Anpassungen bestehender Umweltstraftatbestände.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Schutz der reproduktiven Selbstbestimmung
Aktiv vom 12.08.2025 bis 21.07.2026
- Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe