Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.049)
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Autovermietung als Teil der "Shared Mobility" I geteilte Mobilität
Aktiv vom 27.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Gewerblich geteilte Fahrzeugflotten (Shared Mobility) haben Vorteile in ihrer Nutzung, zum Beispiel mit Blick auf ihre Effizienz. Das Vorhaben zielt darauf ab, die traditionelle Autovermietung als "Urform der geteilten Mobilität" zu positionieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Elektrifizierung von geteilten Fahrzeugflotten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Unternehmen setzt sich für passgenaue Rahmenbedingungen mit Blick auf die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte ein. Schwerpunkt der Arbeit liegt auf Aspekten wie der Verfügbarkeit von (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie der Steigerung der Nutzerakzeptanz und –nachfrage.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Digitalisierung bei geteilten Flotten stärken
Aktiv vom 27.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Stärker als bisher sollte das Geschäftsmodell traditioneller Autovermieter durch Digitalisierung in seinen Prozessen entlastet werden. Das beinhaltet etwa die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten oder der Bereich der Fahrzeugzulassung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Brainlab SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Entscheidend für eine zukunftsfähige medizinische Versorgung und klinische Spitzenforschung sind interoperable Krankenhausinformations- und Praxisverwaltungssysteme, die nicht nur Informationen für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke beinhalten, sondern medizinische Informationen verstehen, KI-basiert klinische Entscheidungen vorbereiten, optimieren und nachbereiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ablehnung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz in der angekündigten Form
Aktiv vom 27.06.2024 bis 21.04.2026
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
Aktiv vom 27.06.2024 bis 21.04.2026
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen."
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung. "
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch."
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir untertützen die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, die sich u.a. durch die Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ergeben haben. Darüber hianus setzen wir uns darüber hinaus, Vorgaben aus dem Bundesrecht zu löschen, sofern die europarechtlichen Anforderungen hiefür entfallen sind. Daher sollte § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ersatzlos gestrichen werden, da die europarechtliche Anforderung hierfür seit 2013 nicht mehr besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
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BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur Förderung von CCS und CCU, Unterstützung der Ratifizierung des London-Protokolls und des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur, Forderung nach schnellerer Planung der CO2-Transportinfrastruktur, Berücksichtigung multimodaler Transporte, Integration in die Netzplanung, wirtschaftlichen Netzentgelten und Ausnahmen für Leitungen auf Werksgeländen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie als wichtigen Schritt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie, Forderung nach einem raschen Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur und Förderung von CCU/S-Projekten, Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses an Wasserstoffvorhaben, Ausweitung von Erleichterungen auf Elektrolyseure und Speicheranlagen, Förderung von Technologieoffenheit, Schaffung klarer Planungssicherheit für die Industrie, Berücksichtigung der Defossilisierung der Grundstoffindustrie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Für energieintensive Unternehmen ist es wichtig, dass sie Zugang zu erschwinglichen Preisen für kohlenstoffarme Energie haben. Ein weiterer Anstieg der Energiepreise für industrielle Verbraucher sollte vermieden werden. Ein technologieneutraler Ansatz wird ein breiteres Spektrum an Lösungen fördern, so dass die Klimaziele auf kostengünstige und effiziente Weise erreicht werden können. Um erfolgreich zu sein, sollten CCUS-Technologien im Rahmen des EU-EHS anerkannt werden. Auch für den Schutz von CBAM-Exporten sollte eine geeignete Lösung gefunden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die Registrierung und der Zugang zum CBAM-Portal sollte technisch verbessert und vereinfacht werden. 2. Vereinfachungen hinsichtlich der zu anwendenden Angaben - Verwendung der Standartwerten weit über die Testphase hinaus. 3. Die Daten über CBAM-relevante Importe, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an das CBAM-Portal gemeldet werden, müssen den Anmeldern zeitnah zur Verfügung gestellt werden. 4. Erhöhung des Schwellenwerts der De-Minimis-Regelung 5. Verhinderung der Doppelbesteuerung aufgrund der Wiedereinfuhren nach der Veredelung in Drittländern, insbesondere im Rahmen der passiven Veredelung. 6. Beseitigung der Unklarheiten beim Umgang mit Händlern von CBAM-Produkten, die in Drittländern ansässig sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):