Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22.051)
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: 1. Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen. 2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“ 3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
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BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Angesichts des aktuellen Seuchengeschehens halten wir die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Durchführung einer Immunprophylaxe gegen BTV-3 für dringend geboten. Daher unterstützen wir den vorgelegten Referentenentwurf, damit dort, wo gewünscht, empfängliche Tiere zeitnah vor BTV-3-Infektionen bzw. schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit geschützt werden können. Darüber hinaus wurden einige spezielle Anmerkungen gemacht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Das von der Bundesregierung am 24. Mai 2024 verabschiedete Tierschutzgesetz wird in der Praxis nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen. Denn bis auf wenige Ausnahmen sind die Vorschläge eher ‚Symbolpolitik‘ (Online-Handel) oder bergen sogar die Gefahr, dass Tierleid nicht reduziert, sondern vergrößert wird (Schwänzekupieren). Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist. Wir geben dazu verschiedene weitere Beispiele.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Private geförderte Altersvorsorge
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Entsprechend ist die Riester-Rente, nach anfänglich großem Erfolg, seit Jahren nur noch eine Randerscheinung im Markt. Trotz seit langem vorliegenden Reformvorschlägen haben es verschiedene Bundesregierungen in den letzten Jahren versäumt, die PGA so zu reformieren, dass Sparern wieder eine attraktive, renditestarke und effizient geförderte Produktlösung zur Verfügung steht. Der dadurch entstandene Vertrauensverlust in staatlich geförderte Elemente der privaten (und betrieblichen) Altersvorsorge ist spürbar.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Interne und externen Unternehmensnachfolge
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bedeutung der Unternehmensnachfolge erstreckt sich über verschiedene Dimensionen der Wirtschaft. Die erfolgreiche Nachfolge sichert die Arbeitsplätze und das Fachwissen, das im Unternehmen aufgebaut wurde. Dies trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes und zur Kontinuität der Produktion und Dienstleistungen bei. Neue Führungskräfte aus der jüngeren Generation können frische Ideen und innovative Strategien einbringen, um das Unternehmen an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Dies fördert die Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur langfristigen Rentabilität bei.
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Digitalpakt Schule (Laufzeit: 2019 bis 2024) läuft zum 16. Mai 2024 nach aktuellem Planungsstand der Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ersatzlos aus. Der Digitalpakt, den die unionsgeführte Bundesregierung mit den Ländern geschlossen hatte, unterstützt die Länder darin, ein Mindestmaß an digitaler Infrastruktur und Lehr-Lern-Technologien an den Schulen zu verankern. Die insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten 6,5 Mrd. Euro sind inzwischen fast vollständig gebunden und entfalten ihre Wirkung. Der DigitalPakt Schule stellt rückblickend wichtige Pionierarbeit dar, wodurch ergänzend zu bestehenden Maßnahmen durch die Länder dringend erforderliche Strukturen und Rahmenbedingungen in den Kommunen und an den Schulen geschaffen werden konnten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Durch die Rezession und das anhaltend niedrige Wirtschaftswachstum der letzten Jahre ist Deutschland geschwächt und der Mittelstand benötigt jetzt umgehend eine Wirtschaftswende. Aufgrund dessen müssen die strukturellen Standortbedingungen umgehend verbessert werden. Durch die Maßnahmen einer Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, einem konsequenten Bürokratieabbau und der Beseitigung angebotsseitiger Engpässe wäre der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder in der Lage, wettbewerbsfähig zu werden. Gleichzeitig bietet die Transformation der Wirtschaft große Chancen und Risiken, denen strategisch begegnet werden muss. Zukünftig wird die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft nur durch Innovationen, Investitionen und die dafür geeigneten Rahmenbedingungen gelingen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland kämpfen mit diversen standortbedingten Herausforderungen. Zwei der zentralen Standortfaktoren sind die Besteuerung von Gewinnen und Arbeitseinkommen und der Zugang zu finanziellen Mitteln für Investitionen. Der BVMW formuliert in seinem Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“ elf konkrete steuer- und finanzpolitische Reformvorschläge, welche zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland beitragen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Mittelstandsallianz führt zahlreiche mittelstandsorientierte Verbände – sowohl aus spezifischen Branchen als auch branchenübergreifend – zusammen und vertritt gemeinsame Werte sowie Forderungen kraftvoll gegenüber der Politik. Der Fahrplan der Mittelstandsallianz zeigt wirtschaftspolitische Maßnahmen der Mitgliedsverbände der Mittelstandsallianz in einer Vielzahl an Politikfeldern auf.
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 26.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Diverse Änderungen im Referentenentwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 17.07.2024
- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8210
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Potenziale der Geothermie nutzen - Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten
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BT-Drs. 20/8210
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: TÜV NORD fordert im Bereich Carbon Management: - Schaffung von Anreizen, die klare Vorteile der dauerhaften Speicherung ggü. Emissionsrechten wie CO2-Zertifikaten bieten. - Schaffung von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, - Abbau von Bürokratie, - Marktorientierte Vereinfachung von Regularien, - Finanzielle Anreize durch Förderprogramme, - Minimierung der Risiken der CCS-Technologie durch sorgfältige Erkundung der Standorte und gewissenhafte Genehmigungsverfahren, - Politische und wirtschaftlich-angereizte Maßnahmen, um die Dekarbonisierung voranzutreiben, während die Abscheidung und Speicherung von vorhandenem und nicht vermeidbaren Kohlendioxids parallel ausgebaut wird - Einhaltung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards, die von unabhängiger Seite überprüft werden sollten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das NIS-2-Umsetzungsgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. TÜV NORD sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: - Wenn Stahlprodukte mit der Aussage „CO2-reduziert“ verkauft werden, müssen auch niedrigere Emissionen als üblich angefallen sein - Benötigt wird eine Definition, die für alle Unternehmen einheitlich gilt und die einem Standard entspricht - WV Stahl hat mit dem LESS Standard ein Produkt entwickelt, das auf vorhandene Daten und Berichte zurückgreift und somit Planung und Durchführung von Prüftätigkeiten sowie die Zertifizierung ermöglicht - Hauptziel ist die Dekarbonisierung der Industrie (zahlt auf geplante Klimaneutralität bis 2030 ein)
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Standards und Normen sind wichtig für die Qualität von Produkten und Prozessen. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität erwarten wir ebenso von importierten Waren wie von solchen, die in der Europäischen Union produziert werden. Allein die deutschen Einfuhren aus China beliefen sich 2023 auf 155,7 Mrd. EUR. Normen und Standards gewährleisten höchste Qualität, die für unsere Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität essenziell ist. Von daher setzt sich TÜV NORD für die Etablierung dieser Standards im Raum APAC ein.
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Bekämpfung von gefälschten Produkten im Online-Handel im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.06.2025
- Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den Digital Service Act in nationales Recht umsetzt, setzen wir uns dafür ein, dass Rechteinhaber als vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) anerkannt werden. Im Bereich des Warenverkehrs sind sie diejenigen, die am besten Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. Fälschungen, oder Verstöße der Produkte gegen EU-Rechtsvorschriften oder Produktnormen erkennen und melden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10031
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/10031
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verabschiedung des Entwicklungsplans Sport und die Förderung des Sports in Deutschland
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.06.2025
- Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwicklungsplan Sport wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat federführend entwickelt und enthält Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung des Breitensports und von Bewegungsangeboten allgemein. adidas begrüßt die Stärkung des Stellenwerts von Sport und Bewegung in der Gesellschaft. adidas setzt sich dafür ein, dass neben dem organisierten Sport auch individuell ausgeübte(r) Sport und Bewegung gefördert wird, Zugangsbarrieren zu Sport und Bewegung für alle Menschen reduziert werden und in die öffentliche Sportinfrastruktur investiert wird.
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- Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):