Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408120011
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Restrukturierungsfond-Übertragungsgesetz (RStruktFÜG)
Die Nutzung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise 2008/2009 ist die einzig richtige Entscheidung. Der vorausgehende Prozess war bemerkenswert: Zunächst war entgegen der vom BMF eingeholten Expertise eine Auszahlung an die Banken vorgesehen. Erst nach öffentlicher Kritik wurde von diesem plan, der dem Wunsch der Bankenbranche entsprach, Abstand genommen. Die Aufhebung des Betriebsabzugsverbots für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond und die damit verbundene Steuerbefreiung zukünftiger Beiträge halten wir für eine Fehlentscheidung.
Bereitgestellt von:
Bürgerbewegung Finanzwende e. V. (R001665)
am
12.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13158 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Vorgang)
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]