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1.256 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.256)

    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
    • Beschreibung: Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Zu den ..., ...und Nr. 3 § 312, § 312g BGB – Verträge über soziale..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenommen..., ...Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
    • Beschreibung: Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anerkannt: § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB normiert die Wi-derspruchslösung..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine..., ...bestehende Vorschrift des § 675g BGB, der um einen weiteren ..., ...AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB, was zahlreiche gerichtliche...
    • Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 556C BGB UND WÄRMELIEFERVERORDNUNG..., ... 2 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV .................., ...richtiger-weise festgestellt: „§ 556c BGB und die WLV spielen eine..., ... 9 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...Zusammenhang zwischen dem § 556c BGB und WLV und dem stagnie-renden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV Damit die WLV ..., ... Novellierung des § 556c BGB und WLV vorgeschlagen, ..., ...überträgt die mietrechtlichen BGB-Regelungen (§§ 555b und 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ..., ...erhöhen (neuer § 559e (1) BGB). o Hierbei gilt für die..., ...Kaltmietenerhöhung (§ 559e (3a) BGB) eine Grenze von 0,5 Euro..., ...Mieterhöhung nach § 559e (1) BGB bis zur Kappungsgrenze ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu berücksichtigen. Bei..., ...neuen Absatz 1a im § 556c BGB Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...zwischen den in §§ 555b und 559 BGB und der vorgeschlagenen..., ...Kostenneutralität nach § 556c BGB) und die Wärmelieferverordnung..., ... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die Regelungen sollen...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
    • Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
    • Beschreibung: Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 1832 bzw. 1906a (alt) BGB für unvereinbar mit der..., ..., dass mit § 1832 Abs. 2 BGB-E deutlich gemacht wird..., ...Behandlung im § 1832 Abs. 1 BGB beizubehalten, um möglichen...
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 22.10.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 reformiert das Verbraucherkreditrecht, könnte aber unbeabsichtigte Belastungen für Verbraucher und Kreditinstitute mit sich bringen. Charge-Karten, die zinsfrei und binnen 40 Tagen zurückgezahlt werden, sollten vom Anwendungsbereich des § 491 BGB ausgenommen werden, da sie kein typischer Kredit sind und zusätzliche Kosten sowie Komplexität für Kunden schwer nachvollziehbar wären. Bei geduldeten Überziehungen erschwert die Forderung nach ausdrücklicher Zustimmung und früher Kreditwürdigkeitsprüfung oft die Praxis, da der Bedarf meist unvorhersehbar ist. Auch Sanktionen sollten überprüft werden, um eine ausgewogene Lösung für Banken und Verbraucher zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Zehn Verbände rufen dazu auf, bei der geplanten Familienrechtsreform Änderungen vorzunehmen. Sie appellieren an Bund und Länder, sich für eine Reform einzusetzen, die den Gewaltschutz nicht nur im Sorgerecht, sondern auch im Umgangsrecht, verankert, die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert, die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII verdeutlicht und Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert. Außerdem appellieren die Verbände, die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße zu berücksichtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung...
    • Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
    • Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
    • Angegeben von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
    • Beschreibung: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus lässt weitgehend nur noch den Weg der ausdrücklichen Zustimmung zu. Kreditinstitute sind jedoch bei Dauerver- trägen wiederkehrend veranlasst, ihre AGB den sich ändernden Marktfaktoren auch bezogen auf innovative und preisliche Aspekte anzupassen. Wenn sie dabei auf eine ausdrückliche Kundenzustimmung angewiesen sind und diese mangels Reaktion der Kunden ausbleibt, kann die Geschäftsbeziehung letztlich nicht auf einer belastbaren Grundlage fortgesetzt werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge. Bereits eine Ergänzung von § 675g BGB würde der aktuellen Misere bei bankrechtl. Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 27.05.2026
    • Beschreibung: Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Kabinettsbeschluss 13.05.2026) im parlamentarischen Verfahren: (1) Anhebung der Bio-Treppe in § 43 Abs. 1 GModG auf 80 Prozent ab 2042 und 100 Prozent ab 2045; Ausdehnung der Bio-Treppe ab 2045 auf alle Öl- und Gasbestandsheizungen. (2) Streichung der Begrenzung auf 30 Prozent Brennstoffanteil in § 5a Abs. 3 Nr. 3 KostAufG. (3) 70-Prozent-Pauschale für Erhaltungsanteile bei § 43-Heizungen in § 559c BGB. (4) Mindest-Wärmepumpenanteil von 50 Prozent der Jahresheizarbeit für Hybridheizungen in § 43 Abs. 4 GModG. (5) Erweiterung der Vorbildfunktion in § 4 GModG auf behördlich oder sozial genutzte Gebäude. (6) Einschränkung der Wahlfreiheit in § 42 GModG für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... hatte mit § 559e Abs. 2 BGB eine Pauschale eingeführt..., ...vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB. Bei einer Modernisierung..., ... 6 Nr. 2 RegE auf § 559c BGB mit einer höheren Pauschale...
  • §§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
      ...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
    • RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
      ...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Patientenverfügung, § 1827 Abs. 4 BGB-E ........................, ...Willens § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E ........................, ...Krankenhaus § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E ........................, ...Evaluationsklausel § 1832 BGB-E ........................, ...Zwangsmaßnahmen in § 1832 BGB, die vorsehen, dass vom..., ...gem. § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB in bestimmten – sehr eng..., ...der geplante § 1832 Abs. 2 BGB-E. Diese Änderungen..., ... werden in § 1828 Abs. 3 BGB spezifische Dokumentations..., ... mit § 1832 Abs. 2 Nr. 5 BGB-E. Sie ist aus Sicht der..., ...Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB-E sind das Ergebnis der..., ... nach § 1828 Abs. 3 S. 2 BGB-E zu begründen, sofern ..., .... In § 630f Abs. 2 S. 1 BGB ist etwa schon vorgesehen..., ... § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E sieht vor, dass der bislang..., ... Nach § 1832 Abs. 2 S.1 BGB-E ist die Durchführung ..., ... ist. § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB-E nennt abschließend („..., ...24 zu § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E) B) Stellungnahme der..., ... 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F. sah vor, dass eine..., ...§ 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB durchgeführt wurde und ..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 BGB zu erstrecken. Bei der..., ... von § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E nicht gelingen, sodass...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Angelegen-heiten (1821 Abs. 5 BGB) und die Anwendung des ..., ...Innenverhältnis (§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht praktikabel sind..., ...sind (§§ 1859, 1849 Abs.1 BGB). Bereits jetzt sieht das..., ...1860, 1849 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Insgesamt sind die Regelungen..., ...§ 1845, 1865, 1866, 1849 BGB sollten ersatzlos gestrichen..., ...Nrn. 1-3, Abs. 2, Abs. 3 BGB könnten ebenfalls gestrichen..., ...wie folgt lauten: § 1859 BGB - Vermögensübersicht Betreuer..., ...einzureichen ist. § 1860 BGB müsste entsprechend angepasst..., ...Generalklausel in § 1862 BGB und die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß § 1864 BGB gewährleistet und könnte..., ...gehandhabt werden. § 1862 Abs. 2 BGB (persönliche Anhörung der..., ...Prüfungspflicht nach § 1866 BGB) in der Praxis an Bedeutung..., ...Insoweit könnt in § 1862 Abs. 2 BGB klargestellt werden, dass..., ...Regelung in § 1872 Abs. 2 BGB über die Ausnahmen von ..., ...Regelung in § 1872 Abs. 3 BGB angepasst werden könnten..., ...Änderung der §§ 1856, 1858 BGB Genehmigungspflichtige..., ...Betreuungsge-richts. § 1858 BGB könnte entfallen oder sich..., ..., 1848, 1851, 1853, 1854 BGB – sollten angesichts der..., ...Regelung in § 1821 Abs. 3 BGB rechtlichen Betreuern bei..., ...könnte § 1816 Abs. 5 Satz 3 BGB enthalten. § 27 Abs. 1...
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