Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.201)
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- Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anerkannt: § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB normiert die Wi-derspruchslösung..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine..., ...bestehende Vorschrift des § 675g BGB, der um einen weiteren ..., ...AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB, was zahlreiche gerichtliche...
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- Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 22.10.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 reformiert das Verbraucherkreditrecht, könnte aber unbeabsichtigte Belastungen für Verbraucher und Kreditinstitute mit sich bringen. Charge-Karten, die zinsfrei und binnen 40 Tagen zurückgezahlt werden, sollten vom Anwendungsbereich des § 491 BGB ausgenommen werden, da sie kein typischer Kredit sind und zusätzliche Kosten sowie Komplexität für Kunden schwer nachvollziehbar wären. Bei geduldeten Überziehungen erschwert die Forderung nach ausdrücklicher Zustimmung und früher Kreditwürdigkeitsprüfung oft die Praxis, da der Bedarf meist unvorhersehbar ist. Auch Sanktionen sollten überprüft werden, um eine ausgewogene Lösung für Banken und Verbraucher zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 556C BGB UND WÄRMELIEFERVERORDNUNG..., ... 2 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV .................., ...richtiger-weise festgestellt: „§ 556c BGB und die WLV spielen eine..., ... 9 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...Zusammenhang zwischen dem § 556c BGB und WLV und dem stagnie-renden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV Damit die WLV ..., ... Novellierung des § 556c BGB und WLV vorgeschlagen, ..., ...überträgt die mietrechtlichen BGB-Regelungen (§§ 555b und 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ..., ...erhöhen (neuer § 559e (1) BGB). o Hierbei gilt für die..., ...Kaltmietenerhöhung (§ 559e (3a) BGB) eine Grenze von 0,5 Euro..., ...Mieterhöhung nach § 559e (1) BGB bis zur Kappungsgrenze ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu berücksichtigen. Bei..., ...neuen Absatz 1a im § 556c BGB Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...zwischen den in §§ 555b und 559 BGB und der vorgeschlagenen..., ...Kostenneutralität nach § 556c BGB) und die Wärmelieferverordnung..., ... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die Regelungen sollen...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Zehn Verbände rufen dazu auf, bei der geplanten Familienrechtsreform Änderungen vorzunehmen. Sie appellieren an Bund und Länder, sich für eine Reform einzusetzen, die den Gewaltschutz nicht nur im Sorgerecht, sondern auch im Umgangsrecht, verankert, die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert, die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII verdeutlicht und Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert. Außerdem appellieren die Verbände, die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
- Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 1832 bzw. 1906a (alt) BGB für unvereinbar mit der..., ..., dass mit § 1832 Abs. 2 BGB-E deutlich gemacht wird..., ...Behandlung im § 1832 Abs. 1 BGB beizubehalten, um möglichen...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
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- Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.06.2024
- Beschreibung: Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus lässt weitgehend nur noch den Weg der ausdrücklichen Zustimmung zu. Kreditinstitute sind jedoch bei Dauerver- trägen wiederkehrend veranlasst, ihre AGB den sich ändernden Marktfaktoren auch bezogen auf innovative und preisliche Aspekte anzupassen. Wenn sie dabei auf eine ausdrückliche Kundenzustimmung angewiesen sind und diese mangels Reaktion der Kunden ausbleibt, kann die Geschäftsbeziehung letztlich nicht auf einer belastbaren Grundlage fortgesetzt werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge. Bereits eine Ergänzung von § 675g BGB würde der aktuellen Misere bei bankrechtl. Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 26.03.2026
- Beschreibung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 (1 BvL 1/24) gibt Anlass zu einer Änderung des Betreuungsrechts. Nach geltendem Recht kann der Betreuer gemäß § 1832 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, einwilligen. Diese ausnahmslose Vorgabe kann in Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in den Schutzbereich des Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 des Grundgesetzes führen. Die DAlzG befürwortet die Möglichkeit des ambulanten Settings, fordert aber strukturelle Anpassungen für die Umsetzung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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§§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025
Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025
- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 21.08.2024
- Beschreibung: Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.03.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Patientenverfügung, § 1827 Abs. 4 BGB-E ........................, ...Willens § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E ........................, ...Krankenhaus § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E ........................, ...Evaluationsklausel § 1832 BGB-E ........................, ...Zwangsmaßnahmen in § 1832 BGB, die vorsehen, dass vom..., ...gem. § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB in bestimmten – sehr eng..., ...der geplante § 1832 Abs. 2 BGB-E. Diese Änderungen..., ... werden in § 1828 Abs. 3 BGB spezifische Dokumentations..., ... mit § 1832 Abs. 2 Nr. 5 BGB-E. Sie ist aus Sicht der..., ...Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB-E sind das Ergebnis der..., ... nach § 1828 Abs. 3 S. 2 BGB-E zu begründen, sofern ..., .... In § 630f Abs. 2 S. 1 BGB ist etwa schon vorgesehen..., ... § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E sieht vor, dass der bislang..., ... Nach § 1832 Abs. 2 S.1 BGB-E ist die Durchführung ..., ... ist. § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB-E nennt abschließend („..., ...24 zu § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E) B) Stellungnahme der..., ... 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F. sah vor, dass eine..., ...§ 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB durchgeführt wurde und ..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 BGB zu erstrecken. Bei der..., ... von § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E nicht gelingen, sodass...
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu 11 7. Vertragsschluss..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu 12 8. Wucherähnliches..., ... nach § 497a BGB-neu 16 11. Angaben zur..., ... nach §§ 504 ff. BGB-neu 17 13. Verpflichtung..., ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu 20 a. §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 650o Abs. 2 BGB) Artikel 1 Nummer 4 Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB) Artikel 1 Nummer 5 Gebäudetyp-E-Gesetz-E..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer...
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Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Aktiv vom 04.09.2024 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik sowie eines Gebäudebauvertrages zwischen fachkundigen Unternehmern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Werkvertragsrechts im BGB den Gebäudetyp-E zivilrechtlich..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E und den Regelungen für..., ...fachkundigen Unternehmern in § 650o BGB-E. Den ersten Baustein,..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E, begrüßen wir als in ..., ...Anwendungsbereich des § 650o BGB-E auf Gebäudebauverträge..., ...Einzelnen I. § 650a Abs. 3 BGB-E: Vermutungsregelung für..., ...Bewertung In § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E soll eine widerlegliche..., ...nach § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E widerleglich vermutet..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil ..., ...systematischen Stellung des § 650a BGB-E beim Bauvertrag sehen..., ...Normen handelt. II. § 650o BGB-E: Gebäudebauvertrag zwischen..., ...Bewertung a) § 650o Abs. 1 BGB-E Der Entwurf stellt in..., ...Unternehmer anzusehen sind. § 650o BGB-E gilt in diesen Fällen..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt. Damit..., .... 2 BGB-E Eine Aufklärung über ..., ...entbehrlich ist. c) § 650o Abs. 3 BGB-E Bei den Voraussetzungen des § 650o Abs. 3 BGB-E geben wir zu bedenken..., ...nach § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB vor. In der Praxis sehen..., ...Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB) in Haftung genommen zu..., ...der Möglichkeit des § 650o BGB-E in seiner jetzigen Gestalt...
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- Angegeben von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Entbürokratiserung der rechtlichen Betreuung im Bereich der Aufsicht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Angelegen-heiten (1821 Abs. 5 BGB) und die Anwendung des ..., ...Innenverhältnis (§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht praktikabel sind..., ...sind (§§ 1859, 1849 Abs.1 BGB). Bereits jetzt sieht das..., ...1860, 1849 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Insgesamt sind die Regelungen..., ...§ 1845, 1865, 1866, 1849 BGB sollten ersatzlos gestrichen..., ...Nrn. 1-3, Abs. 2, Abs. 3 BGB könnten ebenfalls gestrichen..., ...wie folgt lauten: § 1859 BGB - Vermögensübersicht Betreuer..., ...einzureichen ist. § 1860 BGB müsste entsprechend angepasst..., ...Generalklausel in § 1862 BGB und die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß § 1864 BGB gewährleistet und könnte..., ...gehandhabt werden. § 1862 Abs. 2 BGB (persönliche Anhörung der..., ...Prüfungspflicht nach § 1866 BGB) in der Praxis an Bedeutung..., ...Insoweit könnt in § 1862 Abs. 2 BGB klargestellt werden, dass..., ...Regelung in § 1872 Abs. 2 BGB über die Ausnahmen von ..., ...Regelung in § 1872 Abs. 3 BGB angepasst werden könnten..., ...Änderung der §§ 1856, 1858 BGB Genehmigungspflichtige..., ...Betreuungsge-richts. § 1858 BGB könnte entfallen oder sich..., ..., 1848, 1851, 1853, 1854 BGB – sollten angesichts der..., ...Regelung in § 1821 Abs. 3 BGB rechtlichen Betreuern bei..., ...könnte § 1816 Abs. 5 Satz 3 BGB enthalten. § 27 Abs. 1...
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 24.03.2026
- Beschreibung: Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten, welche gezielt zur Schaffung von zusätzlichem, kleinteiligem und vorübergehend verfügbarem Wohnraum umgesetzt und für spezielle Zielgruppen entwickelt werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nachholmechanismus analog § 558 BGB abgestellt werden und eine..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Einzelnen I. Zu § 557b Absatz 4 BGB-E: Kappung der Indexmiete..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch eine klare zeitliche..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., ... gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB müssen beispielsweise Mietende..., .... VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzlos zu streichen...., ... des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB jedoch entgegen der ursprünglichen..., ...sich aus §§ 578 Abs. 1, 550 BGB ergebenden Möglichkeit ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen...
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Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Aktiv vom 18.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemeinsamer Sorge gem. § 1617 BGB-E Bei Geburt des Kindes..., ... geltenden § 1617 Abs. 1 BGB. Dabei können sie entweder..., ...Alleinsorge gem. § 1617 a Abs. 2 BGB-E Nach dem geltenden § 1617a Abs. 1 BGB erhält das Kind bei Alleinsorge..., ...führen. Nach § 1617a Abs. 2 BGB kann der Elternteil, der..., ...Elternteils gem. § 1617d BGB - E Nimmt ein Elternteil..., ...gem. § 1354 Abs. 5 Nr. 3 BGB-E entscheidet, besteht ..., ...Rückbenennung gem. § 1617e BGB-E In § 1617e Abs. 1 BGB-E..., ...nach dem aktuellen § 1618 BGB bestehende Mög-lichkeit..., ...bedarf nach § 1617e Abs. 2 BGB-E der Einwilligung des ..., .... Nach § 1617e Absatz 3 BGB-E kann diese Einbenennung..., ...Kindes nach § 1617 e Abs. 2 BGB-E. Bewertung: Auch nach...