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157 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (157)

    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Omnibusvorschlag der EU-Kommission

    Aktiv vom 24.06.2025 bis 09.07.2026

    • Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 24.06.2025
    • Beschreibung: Die EU-Kommission plant, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu ändern. Ziel der Einflussnahme ist es, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass Vereinfachungen der Richtlinien auf der Umsetzungsebene vorgenommen werden, die Richtlinien selbst aber nicht abgeschwächt und die Ziele des EU Green Deals nicht gefährdet werden. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 07.05.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 23.04.2025
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den EU-Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission sowie dessen nationale Umsetzung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten (u. a. CSRD und CSDDD). Die AöL setzt sich dafür ein, dass Inkohärenzen im bestehenden Regelungsrahmen behoben werden, ohne die Zielsetzungen des EU-Green-Deals zu beeinträchtigen. Dabei wird angeregt, Anpassungen vorrangig auf der Umsetzungsebene vorzunehmen und eine zügige, kohärente Umsetzung in deutsches Recht zu unterstützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: WWF Deutschland am 20.03.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 23.10.2024
    • Beschreibung: 1. Vermeidung von Verschärfungen im Vergleich zur CSRD, z.B. ESEF-Formatierung des Lageberichts nach Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung 2. Aussetzung bzw. Staffelung der Anwendungszeitpunkte 3. Aussetzung des Enforcements 4. Haftungsausschluss
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
    • Beschreibung: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.10.2024
    • Beschreibung: Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die EU-Maßgaben im o.g. Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden bzw. im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie bei der anschließenden Implementation keine Forderungen und Verpflichtungen festgeschrieben werden, die über EU-Vorgaben hinaus gehen. Andernfalls drohen Wettbewerbsnachteile oder auch das Ende von eingeleiteten Transformationsprozessen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY am 02.10.2024
    • Beschreibung: Wir als außeruniversitäre Forschungseinrichtung wollen ausgenommen werden von der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht von Unternehmen. Und schlagen eine Alternative vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Die Nutzung der Option zur Öffnung des Prüfungsmarktes für Dritte bei einer allgemeinen Beibehaltung der angestrebten 1:1 Umsetzung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 08.09.2024
    • Beschreibung: Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 26.02.2026

    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Abkehr von der Aufstellungslösung; Anforderungen der Richtlinie zum Tagging des Nachhaltigkeitsberichts überprüfen; automatische Bestellung des Abschlussprüfers zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer, sofern kein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung vorliegt; Einbindung der Arbeitnehmervertretung konkretisieren; Beibehaltung der Integration des Berichts nach LkSG in den Nachhaltigkeitsbericht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzungsregelungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für: Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette. Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften. Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen. Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen. Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass Berichterstattungspflichten vereinheitlicht und im Umfang reduziert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Unsere Mitglieder sind bereits heute mit zahlreichen gesetzlichen Berichtspflichten konfrontiert. Daher plädieren wir dafür, die Richtlinie praxisnah umzusetzen und keine zusätzlichen Anforderungen oder Standards über die definierten CSRD-Vorgaben hinaus einzuführen. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht sollte das Ziel einer 1:1-Umsetzung verfolgen. Zudem sollten eine Öffnung des Marktes für Prüfungsdienstleistungen ermöglicht und doppelte Berichtspflichten vermeiden werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie sowie Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auf ein Mindestmaß, z.B. durch eine Vermeidung doppelter Berichtspflichten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung und Ausgestaltung der CSRD und nachfolgender untergesetzlicher Regelungen, insbesondere um Transitionspläne; Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als Baustein für Transformation der Wirtschaft aufgestellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: In Zusammenhang mit dem BMJ-Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (u.a. Richtlinie (EU) 2022/2464) unterstützt es die aba, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Soweit EbAV durch ihre Rechtsform (AG) von der Pflicht zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sind, hält die aba für EbAV das für Versicherungsunternehmen vorgegebene Größenkriterium ""gebuchten Bruttobeiträge"" weder für maßgeblich noch für adäquat. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Einbeziehung des PSVaG. Auch für EbAV sollte die vom BMJ angestrebte 1:1-Umsetzung der RL erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Robert Bosch GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Es werden verhältnismäßige, klare und EU-einheitliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 548/21 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      3. BT-Drs. 20/781 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - Eingangszeitraum: 13. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 17.10.2025
    • Beschreibung: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Das konkrete Ziel ist es eine zügige und praxisnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Vereinfachungen zu finden, insbesondere im Hinblick auf Berichtsanforderungen und Definitionen, um Klarheit für Marktteilnehmer zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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