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1.431 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.431)

    • Angegeben von: Expedia, Inc. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Die Expedia Group verfolgt mit ihrer Stellungnahme zur Ueberarbeitung der Richtlinie 2015/2302 das konkrete Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Verbraucherschutz staerken, gleichzeitig aber die wirtschaftliche Tragfaehigkeit von Reiseveranstaltern sichern und die Verfuegbarkeit von Pauschalreisen gewaehrleisten. Sie setzt sich fuer eine klare, praktikable Definition von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen ein, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Umsetzbarkeit zu verbessern. Zudem fordert die Expedia Group die Ruecknahme der geplanten Begrenzung von Vorauszahlungen auf 25 Prozent, da diese die Liquiditaet der Anbieter gefaehrdet, ohne das Hauptproblem – die Flugkomponente – zu loesen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund setzt sich zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen dafür ein, dass die Begrenzung der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) an die Baukostenentwicklung angepasst wird, indem die Kappungsgrenzen auf 3 bzw. 4 €/m² erhöht, jährlich dynamisch an den Baukostenindex gekoppelt werden und die gesonderte Regelung für den Heizungsaustausch i. H. v. 0,50 €/m² entfällt. Die vereinbarte Verdopplung der Wertgrenze auf 20.000 Euro im Rahmen von Kleinmodernisierungen würde verpuffen, würden die Kappungsgrenzen unverändert beibehalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 492 Abs. 9 S. 1 und 2 BGB Ein Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...Darlehensvermittlungsverträgen § 655b Abs. 1 BGB Ebenso wie der Darlehensvertrag...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...enthalten sind. Nach § 356a BGB-E sollen Fernabsatzverträge..., ...Laufzeitverträgen in § 312 k BGB. Sie berücksichtigen jedoch..., ...noch Änderungen an §356a BGB-E erforderlich. 2. Position..., ...Wir begrüßen, dass § 356a BGB in der Fassung des Referentenentwurfs..., ...gesetzlichen Regelung des § 356a BGB erfasst war. Wir verstehen..., ...Anforderungen des § 356a Abs. 1 BGB-E erfüllt. Für Unternehmen..., ... der Regelung des § 356a BGB-E ein Teilwiderruf gar ..., ...Angaben nach § 356a Abs. 2 BGB-E abschließend sein sollen..., ...der Regelungen des § 356a BGB-E in Bezug auf Waren, die..., ...zu erklären (§ 355 Abs. 1 BGB). Dabei sollte es auch ..., ... die Regelung des § 356a BGB-E nicht über die Vorgaben..., ... Die Vorgaben des § 356a BGB-E zur Widerrufsfunktion..., ...Art. 11a VR-RL in § 356a BGB-E sind für eine klare, ..., ...die Regelungen des § 356a BGB-E zugelassen werden. Allein..., ...Widerrufsfunktion, § 356a BGB-E Nach § 356a BGB-E sollen..., ...weitere Änderungen an § 356a BGB-E erforderlich. a) Zur..., ...begrüßen, dass § 356a Abs. 2 BGB-E neben dem Bereitstellen..., ... erklären (§ 355 Abs. 1 BGB). Dabei sollte es auch ..., ... die Regelung des § 356a BGB-E nicht über die Vorgaben..., ... Die Vorgaben des § 356a BGB-E zur Widerrufsfunktion...
    • Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
    • Beschreibung: Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 1 Nr. 15: § 630g BGB-E ........................, ...der Patientenakte (§ 630g BGB) mit den datenschutzrechtlichen..., ...Patientenakte gem. § 630g BGB ergeben sich seither Abgrenzungsprobleme..., ...Ausnahmen –in § 630g Abs. 2 BGB-E – weiterhin klar geregelt..., ...Artikel 1 Nr. 15: § 630g BGB-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Patientenakte gemäß § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen..., ... zu bringen, soll § 630g BGB entsprechend angepasst..., ...soll nach § 630g Abs. 1 BGB-E „ergänzend“ zu dem datenschutzrechtlichen..., ...Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB-E als „ergänzender“ Inhalt..., ...Kostentragung nach § 811 Abs. 2 BGB statt Kostenfreiheit) ..., ..., müssen nicht erneut im BGB geregelt werden. Sowohl..., ...Datenschutz-Grundverordnung im BGB besteht, wurde auch an ..., ...statt wie typischerweise im BGB der Begriff der „Abschrift..., ...verwendet (siehe § 55a Abs. 1 BGB). Die Bundesärztekammer..., ...Verweigerungsgründe in § 630g Absatz 2 BGB-E wird von der Bundesärztekammer...
    • Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 27.07.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung. § 7 SGB IV soll vorrangig an § 611a BGB ausgerichtet und das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit als zentrales Abgrenzungsmerkmal verankert werden. Hilfsweise sollen die Kriterien der vorgesehenen „neuen Selbständigkeit“ praxisgerecht angepasst, das Vertretungsrecht flexibilisiert, das Vorbeschäftigungsverbot gestrichen, eine gründungsfreundliche Karenzzeit vorgesehen und das Melde- und Beitragsverfahren auf eine Eigenmeldung der Selbständigen bei der Deutschen Rentenversicherung umgestellt werden. Zudem sollen die bestehenden Statusfeststellungsverfahren rechtssicherer und schneller ausgestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungsansatz: Ausrichtung an § 611a BGB Zielführender wäre es ..., ...Sicht, § 7 SGB IV an § 611a BGB auszurichten und als zentrales..., ...Scheingeschäft iSd § 117 BGB zur Nichtigkeit dieser ..., ...Rechnung gemäß §§ 433, 929 BGB erwerben und weiterveräußern..., ...Weisungsgebundenheit nach § 611a BGB unterscheidet. Diese digitale..., ...Arbeitnehmers in § 611a Abs. 1 BGB anzupassen. Das kann dadurch..., ...Sinne des § 611a Abs. 1 S. 2 BGB abgestellt wird. Denn dieses..., ...2017 in § 611a Abs. 1 S. 2 BGB positiv geregelt. Danach..., ...verrichten ist (§ 613 S. 1 BGB) und die geschuldete Arbeitskraft...
    • Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
    • Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 30.10.2024
    • Beschreibung: Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...außerordentlich fristlos (§ 543 BGB) oder ordentlich fristgebunden (§ 573, Fristen: § 573c BGB) gekündigt werden kann,..., ...außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB mit einer ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB,27 die mittlerweile seitens..., ... nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Denn danach lässt sich..., ...vorlegt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Aufgrund der herausragenden..., ... 490–500. 32 Nach § 574 BGB haben Mieterinnen und Mieter..., ... gekündigt werden (§ 543 BGB), auch in Verbindung mit..., ...ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB. Da die Regelung des Art..., ...240 § 2 BGBEG setzt § 366 BGB nicht außer Kraft. In § 366 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass ohne...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbemietverträgen nach § 578 Abs. 1 S. 2 BGB-E würde nicht zu einer ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Verweises in § 578 Abs. 1 BGB aufgehoben werden und durch..., ... Die Regelung des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Erwerber ist durch den in § 566 BGB niedergelegten Grundsatz..., ... Schutzbereich des § 550 BGB von dem ursprünglichen ..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB damit entgegen der ursprünglichen..., ...oder ein Schutz über § 242 BGB für den Kündigungsempfänger..., ...der Vorschrift des § 550 BGB grundsätzlich unvereinbar..., ...der Schriftform nach § 126 BGB abgeleitet. Hierfür spricht..., ...unanwendbar macht, da § 126b BGB eine solche Regelung gerade..., ...die Vorschrift des § 550 BGB ursprünglich entwickelt..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... nicht existenten § 580b BGB-E. Der fehlerhafte Verweis auf § 580b BGB-E sollte gestrichen werden..., ... nicht existenten § 580b BGB-E sollten in Art. 229 Abs..., ... Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Vorlage von analogen..., .... In § 556 Abs. 4 Satz 1 BGB-E wird daher zunächst das...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kritisierte Norm des § 1830 BGB unterscheidet sich nur ..., ... dass § 1830 BGB nur eine geringe Verbesserung..., ... Deutschland nach § 1830 BGB (§ 1905 BGB a.F.) eine ..., ... Kritikpunkt an § 1830 BGB stellt die Voraussetzung..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB ist erforderlich, dass ..., ...Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. zulässig, wenn kein..., ... Die Regelung in § 1830 BGB berührt insbesondere die..., ...Sterilisation gem. § 1830 BGB nach den Maßstäben der ..., ...die Anwendung des § 1830 BGB einwilligungsunfähig sein..., ...grundsätzlich von § 1830 BGB eingeschränkt werden. Sie..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB kann grundsätzlich vor ..., ...Sterilisationen nach § 1830 BGB (bzw. § 1905 BGB) darauf..., ...Für den Erhalt des § 1830 BGB wird hingegen angeführt..., ...eine Streichung des § 1830 BGB müssen Gehör finden. Zu..., ... sich aus §§ 1666, 1666a BGB ergibt.[99] Zudem hat ein..., ... der Regelung des § 1830 BGB überhaupt sachgerecht die..., ... tragen.[108] Der § 1830 BGB soll aber seinerseits dem..., ...Einwilligung nach § 1830 BGB ist nicht unerlässlich,..., ... werden daher von § 1830 BGB mittelbar diskriminiert..., ... [59] Schneider in MüKo, BGB, 9. Aufl., 2024, § 1830...
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anerkannt: § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB normiert die Wi-derspruchslösung..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine..., ...bestehende Vorschrift des § 675g BGB, der um einen weiteren ..., ...AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB, was zahlreiche gerichtliche...
    • Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
    • Beschreibung: Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Zu den ..., ...und Nr. 3 § 312, § 312g BGB – Verträge über soziale..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenommen..., ...Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
    • Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
    • Beschreibung: Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 1832 bzw. 1906a (alt) BGB für unvereinbar mit der..., ..., dass mit § 1832 Abs. 2 BGB-E deutlich gemacht wird..., ...Behandlung im § 1832 Abs. 1 BGB beizubehalten, um möglichen...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 22.10.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 reformiert das Verbraucherkreditrecht, könnte aber unbeabsichtigte Belastungen für Verbraucher und Kreditinstitute mit sich bringen. Charge-Karten, die zinsfrei und binnen 40 Tagen zurückgezahlt werden, sollten vom Anwendungsbereich des § 491 BGB ausgenommen werden, da sie kein typischer Kredit sind und zusätzliche Kosten sowie Komplexität für Kunden schwer nachvollziehbar wären. Bei geduldeten Überziehungen erschwert die Forderung nach ausdrücklicher Zustimmung und früher Kreditwürdigkeitsprüfung oft die Praxis, da der Bedarf meist unvorhersehbar ist. Auch Sanktionen sollten überprüft werden, um eine ausgewogene Lösung für Banken und Verbraucher zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 29.05.2024
    • Beschreibung: Die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren muss in nationales Recht umgesetzt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Maßgaben aus Brüssel in Deutschland ohne weitere Ergänzungen umgesetzt werden. Harmonisierte Vorschriften sind notwendig, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Darüber hinausgehende nationale Alleingänge sollten nicht vorgenommen werden. Die Regeln für die Zurverfügungstellung von Ersatzteilen und Informationen müssen für Hersteller zudem umsetzbar sein und Geschäftsgeheimnisse wahren. Die Änderungen des Kaufrechts sind kritisch zu sehen. Insbesondere ist fraglich, welche Produkte die "Reparierbarkeit" aufweisen müssen iSv. § 434 BGB.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5923 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 556C BGB UND WÄRMELIEFERVERORDNUNG..., ... 2 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV .................., ... 9 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV Damit die WLV ..., ... Novellierung des § 556c BGB und WLV vorgeschlagen, ..., ... 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ..., ...erhöhen (neuer § 559e (1) BGB). o Hierbei gilt für die..., ...Mieterhöhung nach § 559e (1) BGB bis zur Kappungsgrenze ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu berücksichtigen. Bei..., ...neuen Absatz 1a im § 556c BGB Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die Regelungen sollen..., ...Neubauten (hier gilt §556 BGB und WärmeLV bekanntlich..., ...ggf. reformierten) § 556c BGB unterworfen werden? • ..., ...nach dem Muster des § 556c BGB würde verlangen, dass ..., ...12. Sollte das in § 556c BGB enthaltene Gebot der sog..., ... und 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ...
    • Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
    • Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Zehn Verbände rufen dazu auf, bei der geplanten Familienrechtsreform Änderungen vorzunehmen. Sie appellieren an Bund und Länder, sich für eine Reform einzusetzen, die den Gewaltschutz nicht nur im Sorgerecht, sondern auch im Umgangsrecht, verankert, die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert, die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII verdeutlicht und Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert. Außerdem appellieren die Verbände, die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße zu berücksichtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung...
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