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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)

  • EU Ökodesign Verordnung für Computer

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025

    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzgebungsverfahrens der Ökodesign-Richtlinie für Computer auf nationaler Ebene in Deutschland: Wir setzten uns dafür ein, dass das Spannungsverhältnis zwischen Reparierbarkeit oder Aufrüstbarkeit und anderen Designzielen wie Haltbarkeit, Treibhausgasemissionen und Leistung in der Ökodesign-Verordnung für Computer berücksichtigt wird.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • EU-Green Claims Richtlinie

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.12.2025

    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir begleiten den EU-Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Deutschland und unterstützen das Ziel des Kommissionsvorschlags, umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Wir unterstützen Anforderungen, die klare und ehrgeizige Schwellenwerte für umweltbezogene Angaben festlegen, da diese zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur Belohnung von Investitionen in umweltfreundlichere Geschäftspraktiken beitragen. Wir plädieren für strenge Anforderungen an Klimakompensationsansprüche, einschließlich der Forderung, dass das Unternehmen signifikante Reduktionen nachweisen muss und dass der Kohlenstoffabbau nur auf Restemissionen angerechnet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung von EU-Initaitiven auf nationaler Ebene in Deutschland: Apple begrüßt die Bemühungen der Europäischen Union, Vorschriften zur Förderung langlebigerer Geräte zu entwickeln, darunter die EU-Batterieverordnung und die Ökodesign-Verordnung. Apple ist davon überzeugt, dass die Verbesserung der Langlebigkeit von Geräten ein kontinuierlicher Prozess ist, der sowohl der Umwelt als auch unseren Kunden zugutekommt. Es sollte dabei ein Gleichgewicht zwischen Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit geben, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre einzugehen.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzsgebungsverfahren auf nationaler Ebene in Deutschland: Die vorgeschlagene Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten hat unserer Ansicht nach das Potenzial, die Auswahl und den Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu fördern und kann den Kunden Zugang zu einer breiten Palette von nationalen und grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsprodukten verschaffen. Apples Ziel ist es, den Nutzern ein sicheres, bequemes und nahtloses Kundenerlebnis zu bieten und das Potenzial für Innovationen und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher in diesem Markt zu verringern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beratung der Position Deutschlands zum Ausnahmevorschlag zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Apple setzt sich dafür ein, Reparaturen zu ermöglichen, sofern sie die Sicherheit der Verbraucher und die Langlebigkeit des Produkts gewährleisten. Bei kleinen tragbaren Geräten sollte der Austausch von Batterien ausschließlich von professionellen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden, um die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Wasserdichtigkeit und Stresstests nach der Reparatur zu gewährleisten. Daher sollten sie von der in Artikel 11 der Batterieverordnung vorgesehenen Ausnahmeregelung profitieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir befürworten die Öffnung des oberen 6 GHz-Bands für WLAN und setzen uns für technologieneutrale Frequenzregulierung ein. Die RSPG diskutiert die künftige Nutzung: entweder vollständig für Mobilfunk oder teilweise für WLAN. Deutschland erwägt, seine WLAN-Unterstützung zu überdenken. Apple fordert mindestens zusätzliche 160 MHz für WLAN (bis 6585 MHz) neben Mobilfunk, um WLAN 7, Gerätekommunikation und Homeoffice-Konnektivität zu ermöglichen. Eine reine Mobilfunk-Zuteilung würde bestehende WLAN-Geräte beeinträchtigen, Kosten erhöhen, die digitale Kluft verschärfen und Glasfaser-Investitionen entwerten. Stattdessen sollte für Mobilfunk das 3,8-4,2-GHz-Band geöffnet werden. Apple betont Verbraucherschutz und ausgewogene Frequenzverteilung als zentrale Vorteile.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Privatsphäre ist ein grundlegendes Menschenrecht. Apple entwickelt Produkte und Services zum Schutz der Privatsphäre und setzt sich für ein Recht auf Verschlüsselung ein. Die dänische Ratspräsidentschaft schlägt vor, Inhalte in Messaging-Apps, E-Mails und anderen Diensten – auch verschlüsselte Nachrichten – mittels hashbasierter CSAM-Erkennung zu scannen. Apple unterstützt Kinderschutz durch langfristige Zusammenarbeit mit Organisationen sowie durch Technologien wie Communication Safety gegen Grooming und beim Austausch sensibler Bilder. Die Vorschläge sieht Apple jedoch kritisch, da sie erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken bergen. Apple fordert Anpassungen, die Kinderschutz und Privatsphäre in Einklang bringen und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung privater Kommunikation erhalten.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Apple unterstützt die Ziele der Medizinprodukteverordnung, einschließlich der Gewährleistung der sicheren Verbreitung von Software für medizinische Geräte. Apple ist bestrebt, Klarheit über die Rolle von Application Stores in diesem Bereich zu erlangen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Digital Services Act, und im Kontext des aktuellen Entwurfs der Leitlinien der Koordinierungsgruppe für Medizinprodukte.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Digitalpolitik sollte sich in der neuen Legislaturperiode auf die korrekte Umsetzung der zahlreichen neuen Vorschriften, insbesondere des DSA, DMA, Data Act, AI Act und CRA, konzentrieren, insbesondere den Datenschutz wahren und eine weitere Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Verbesserung des digitalen Diabetesmanagements

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025

    • Angegeben von: Dexcom Deutschland GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das digitale Diabetesmanagement soll mithilfe der Einführung der ePA und Interoperabilität zwischen ePA, Devices und Ärzt:innen für Menschen mit Diabetes verbessert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Angegeben von: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene (FFH-Richtlinie / Berner Konvention) auf Grundlage von nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen verhindern um Quotenjagden auf Wölfe zu vermeiden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel trägt mit einer seit 2012 nahezu unveränderten gesetzlichen Vergütung vielfältige finanzielle und logistische Belastungen, die hauptsächlich durch immer neue gesetzliche Vorgaben verursacht sind. Negativ wirken zudem Sortimentsverschiebungen hin zu hochpreisigen und arbeitsaufwendigen Arzneimitteln. Die veraltete Preispolitik verschärft auch die Lieferengpass-Problematik. Der PHAGRO setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung alle notwendigen Schritte für eine fachliche Überprüfung für eine Anpassung und Neustrukturierung der AMPreisV einleitet, um die Schaffung einer auskömmlichen Vergütungsstruktur für den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Zur Sicherstellung der europäischen Arzneimittelversorgung fordert der PHAGRO eine Anpassung des Artikels 56 (3) des Richtlinienentwurfes 2023/0132(COD). Pharmazeutische Unternehmer als Zulassungsinhaber sollten in der sogenannten Public Service Obligation zur Belieferung des Großhandels verpflichtet werden. Die aktuelle Formulierung lässt Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich zu. Allein die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Apotheken bedarfsgerecht und kontinuierlich mit Arzneimitteln zu versorgen. Diesen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag können die Vollversorger nur mit einem Belieferungsanspruch erfüllen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 452/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der PHAGRO setzt sich für einen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen ein, die dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel durch die im Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen verursacht werden würden. Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge würde für den pharmazeutischen Großhandel eine Erhöhung der Einkaufspreise solcher Arzneimittel bedeuten, die in Folge zu höheren Fremdkapitalkosten für den Einkauf, die Beschaffung sowie Versicherung dieser Arzneimittel führen. Der PHAGRO hat eine Kalkulation der möglichen finanziellen Mehrbelastungen im pharmazeutischen Großhandel erarbeitet und auf diese in seiner Stellungnahme hingewiesen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der PHAGRO engagiert sich für eine Konkretisierung und Entbürokratisierung der Gewerbeabfallverordnung und schlägt dazu konkret eine Anpassung der §§3, 3a, 4 sowie der Anlagen 1 und 2 vor. Eine Stellungnahme des PHAGRO ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen einer Verbändeanhörung eingebracht worden und dort einsehbar.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Deutsche Agentur für Transfer und Innovation

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine themen- und akteursoffene Ausgestaltung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) ein. Große, forschungsstarke Universitäten sind Zentren nationaler und regionaler Transfer- und Innovationsökosysteme und sollten ihrer Rolle entsprechend in der Konzeption neuer Fördervorhaben oder -institutionen entsprechend abgebildet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich zur Weiterentwicklung der Internationalisierung der Hochschulen für verbesserte rechtliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene ein. Dazu gehört u.a. eine Stärkung der Europäischen Hochschulnetzwerke durch Kofinanzierung auf Bundes- und Länderebene, Verbesserung von Visaregelungen und Willkommenskultur sowie zeitgemäße Regeln für Studierende (Einführung vereinfachter Regelungen zur Einschreibung in Kurzzeit- und digitalen Programmen sowie zu Kranken- und Sozialversicherungen, u.a.). Eine strategisch ambitionierte, krisenrobuste Hochschulinternationalisierung benötigt eine Erhöhung der Mittel und eine veränderte Finanzarchitektur (Vorschlag analog zu Forschungsdrittmitteln, Einführung von Overheads für Internationalisierungsdrittmittel).
  • Cyber Resiliance Act (EU)

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für die Ausnahme von nicht-kommerzieller Open-Source-Software von den Zertifizierungsregeln des Cyber Resilience Acts ein. Wir treten dafür ein, die regulatorische Belastung von Open-Source-Software-Projekten so gering wie möglich zu halten und die Rechtslage so übersichtlich wie möglich auszugestalten, um gemeinnützige Projekte ohne direkten Zugang zu Rechtsberatung nicht zu benachteiligen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass bei der Implementierung des Cyber Resilience Act Entwicklerinnen und Entwickler aus der Wissenschaft nicht über Gebühr von der Beteiligung an Open-Source-Projekten und der gemeinnützigen Veröffentlichung von Software und Quellcode disincentiviert und Zugänge zu bereits genutzter Open-Source-Software an Universitäten nicht gefährdet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bildung, Forschung und Innovation sind entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung, Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz Deutschlands. German U15 setzt sich daher für einen Bundeshaushalt 2027 ein, der hier ambitionierte Schwerpunkte setzt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der herausgehobenen Rolle forschungsstarker Universitäten.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich auf europäischer Ebene für ein ambitioniertes, zweckgebundenes 10. Forschungsrahmenprogramm mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro ein. Förderentscheidungen sollen weiterhin strikt qualitäts- und exzellenzbasiert erfolgen, um fairen Wettbewerb, internationale Attraktivität sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken. Eine sinnvolle, wissenschaftsadäquate Verknüpfung mit einem European Competitiveness Fund sollte die Eigenständigkeit und Exzellenzorientierung des Rahmenprogramms wahren. Zugleich spricht sich German U15 für ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen-, angewandter und marktnaher Forschung sowie für die Offenheit des Programms gegenüber der Assoziierung wichtiger Partner wie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Kanada aus.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des geplanten Forschungsdatengesetzes ein. Ziel ist, die Zugänge der Wissenschaft zu forschungsrelevanten Daten zu erweitern, die Möglichkeiten zur Verknüpfung verschiedener Datensätze zu verbessern und eine Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens bezüglich des Teilens von Daten aus der Forschung zu erreichen. Auch eine forschungsfreundlichere Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung und eine Vereinfachung von bundesländerübergreifenden Datenerhebungen wird angestrebt. Darüber hinaus plädiert U15 dafür, die langfristige Nutzung und die technische Weiterentwicklung verlässlicher Infrastrukturen für die Speicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten finanziell abzusichern und auf Dauer zu stellen.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Einbeziehung solcher Kooperationen in die Umsatzsteuerpflicht erhebliche administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde und letztlich dem wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Kooperationserfordernissen im Transfer enormen Schaden zufügen würden. Ein Weg dafür ist eine Bereichsausnahme von der Umsatzbesteuerung für Hochschulen, Hochschulmedizin und Forschungseinrichtungen. Bis diese gegeben ist, setzt U15 sich für eine erneute Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein. Ziel ist es, die Pauschalen so auszugestalten, dass sie einen substanziell höheren Anteil der indirekten Kosten (Overhead-Kosten) abdecken, die Universitäten im Rahmen der Projektförderung entstehen. Die geplante Erhöhung der Programmpauschale auf 25 Prozent wird ausdrücklich begrüßt. Zugleich spricht sich German U15 für eine weitere schrittweise Annäherung der Pauschale an die tatsächlichen, projektbedingt anfallenden Overhead-Kosten aus, um eine auskömmliche und nachhaltige Forschungsfinanzierung sicherzustellen.
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