Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (249)
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Es sind die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für eine datenschutzrechtlich rechtssichere Betrugsprävention zu schaffen. Dies schließt u. a. die Ermöglichung eines kostenträgersystemübergreifenden Austauschs von Informationen in der Kranken- und Pflegeversicherung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 12.12.2024
- Beschreibung: Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Für eine moderne Gesundheitsversorgung sollten Telemedizin und Telepharmazie als gleichwertige Säulen zur Vor-Ort-Behandlung etabliert werden. Dies steigert die Effizienz im Gesundheitssystem und die Selbstbestimmung der Versicherten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Bei den vorgesehenen Testungen in Pflegeeinrichtungen mit In-vitro-Diagnostika durch Pflegefachpersonen fordert der bpa eine Vergütung für die Pflegeeinrichtungen sowie die Leistungserbringung in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem SGB IX. Die Kürzung der Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI um 100 %, wenn die Pflegeeinrichtung keine Jahresabrechnung ggü. der zuständigen Pflegekasse vorlegt, lehnt der bpa ab. Bei Kooperationsverträgen zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim darf es nach Auffassung des bpa zur Direktübermittlung der Verordnungen keine einseitige Absprache zwischen Apotheke und Arzt ohne vorherige Zustimmung der Pflegeeinrichtung geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Leistungen und der Situation von Pflegebedürftigen in gemeinschaftlichen Wohnformen
- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.10.2024
- Beschreibung: Der pauschale Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen soll von 214 € auf 450 € monatlich erhöht werden. Zudem sollen die Kündigungsregelungen für Personen in diesen Wohngruppen (oder deren Hinterbliebenen) vereinheitlicht und die Situation durch Tages- und Nachtangebote verbessert werden. Zuletzt soll eine wohnformübergreifende Verlegung ermöglicht werden, wenn es zur Schließung einer Einrichtung kommt. Den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kann in einem solchen Fall kein Umzug über eine weite Distanz hinweg zugemutet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: Bei der Ermittlung und Abführung kinderzahlbezogener Pflegeversicherungsbeiträge für beitragsabführende Stellen im Allgemeinen und Zahlstellen im Besonderen wurden im Entwurf des Pflegekompetenzgesetz – PKG im Hinblick auf die Einführung dieses Systems Anpassungen an den § 55 SGB XI und § 202 SGB V vorgenommen. Die Verbände aba, ABV und AKA halten die Regelung des § 55 Abs. 3a Satz 3 SGB XI auch im Zeitraum ab 1. Januar 2026 weiterhin für notwendig und empfehlen der Bundesregierung, den heutigen Satz 3 zu erhalten. im Gegensatz zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung in § 202 Abs. 1a SGB V wäre aus Sicht der Zahlstellen die ursprünglich im Gesetzeswortlaut vorgesehene Rolle der Zentralen Stelle gem. § 81 EStG als vermittelnde Instanz grundsätzlich vorzugswürdig gewesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 30.09.2024
- Beschreibung: Gesundheitsförderung und Prävention, wie sie im SGB V beschrieben sind, sollten stärker mit Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit abgeglichen werden, etwa in Bezug auf Ernährungsberatung, die sowohl auf gesundheitliche Vorteile als auch auf die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks abzielen sollte. Auch die Schaffung gesunder Lebensumgebungen als Ziel des SGB XI (Pflegeversicherung) kann in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen große positive Nebeneffekte erzielen. Präventive und rehabilitative Maßnahmen und Programme auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs sollten wo immer möglich Co-Benefits zwischen Gesundheitsförderung und Umweltschutz erzielen, indem sie mit klar definierten Anforderungen hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit verknüpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass die BPtK bei der Entwicklung des Kompetenzprofils und der Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Befugnisse der Pflege in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Stellungnahmerecht erhält. Psychotherapeut*innen sollen Präventionsempfehlungen ausstellen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 30.09.2024
- Beschreibung: Der BMC unterstützt die Zielrichtung des Pflegekompetenzgesetzes, fordert jedoch weitergehende Regelungen zur Stärkung der Pflegefachberufe. Pflegefachpersonen, einschließlich Advanced Practice Nurses, sollen eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Erfolgreiche Modellvorhaben sind zügig in die Regelversorgung zu überführen. Zudem fordert der BMC einen Ausbau präventiver Leistungen wie Hausbesuche oder den Einsatz von Community Health Nurses.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 16.08.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt ausdrücklich, dass das Gesundheitswesen insgesamt diverser, inklusiver und barrierefrei aufgestellt werden soll. Um dies erfolgreich umzusetzen, bedarf es jedoch einer ausreichendenden Finanzierung der Leistungen, der strukturellen Sicherstellung genügender Versorgungskapazitäten, u.a. durch attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie umfassender gesetzlicher und untergesetzlicher Maßnahmen zur Personalsicherung, sowie eine Gewährleistung der praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit. Darüber hinaus ist eine umfassende Einbindung der Verbände der Leistungserbringer in alle Umsetzungsschritte der relevanten Maßnahmen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Stärkung und Weiterentwicklung der Prävention in Richtung eines neuen Gesundheitsverständnisses als Gesundheitsfähigkeit mit dem Ziel mehr gesunder Jahre
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Stärkung des Berufsbildes Pflege insbesondere durch eine Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Förderung der Transformation des deutschen Gesundheitswesens hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung durch die Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Aktiv vom 30.06.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Betrugsbekämpfung: Schaffung datenschutzrechtlicher Voraussetzungen für den Informationsaustausch
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Es sind die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für eine datenschutzrechtlich rechtssichere Betrugsprävention zu schaffen. Dies schließt u. a. die Ermöglichung eines kostenträgersystemübergreifenden Austausch von Informationen in der Kranken- und Pflegeversicherung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung eines Aktionsplans für ein barrierefreies, inklusives und diverses Gesundheitswesen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.01.2026
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag sieht einen Aktionsplan für ein barrierefreies, inklusives und diverses Gesundheitswesen vor. Leider liegt dieser bislang noch nicht vor. Der Paritätische setzt sich seit vielen Jahren für ein barrierefreies, inklusives und diverses Gesundheitswesen ein und fordert den entsprechenden Aktionsplan nun ein. Um wichtige Handlungsfelder darzulegen, wurde innerhalb des Verbands ein Eckpunktepapier erarbeitet, das Ende April in den Verbandsgremien beschlossen wurde.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Stärkung des Pflegeberufes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Berufsbildes Pflege insbesondere durch eine Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Förderung der Transformation des deutschen Gesundheitswesens hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Ambulante medizinische Leistungsanbieter müssen auf ihre Qualität und Erreichbarkeit extern geprüft werden. Eine Systemumstellung auf Grundlage verbindlicher Qualitätsmerkmale im ambulanten Bereich ist daher unabdingbar. Diese müssen über die von den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst aufgestellten Regeln hinausgehen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Medizinischen Dienst zu beauftragen, neben Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch Praxen auf Qualität und Präsenz zu kontrollieren. Hier fehlt aber eine gesetzliche Grundlage. Erst dann können Versorgungsberichte und Patientenerfahrungen offengelegt werden. Ähnlich dem Klinikatlas braucht es einen Praxisatlas. Flankierend dazu muss ein verlässliches Bewertungsportal die Zufriedenheit der Patienten erfassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der ambulanten Versorgung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Entbürokratisierung des Sozial- und Gesundheitswesens
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in der Langzeitpflege; Begutachtung nach Aktenlage bei Höherstufungsanträgen, Entbürokratisierung der Anforderungen an die Pflegedokumentation in den Qualitätsprüfungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit der Regelung des § 55 Absatz 3c SGB XI, mit dem ein digitales Anfrageverfahren zwischen den beitragsabführenden Stellen, Pflegekassen und Zahlstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als antwortende Instanz geschaffen werden soll, regt die aba zwei Änderungen an: Abfragen kurz vor dem Beginn des Versorgungsbezugs müssen möglich sein. Der im Entwurf vorgesehene Zusatz „nicht in einem Zeitraum in der Zukunft“ soll gestrichen werden. Außerdem sollte besser klargestellt werden, dass ohne gegenteilige Indizien beitragsabführende Zahlstellen nicht nur den Angaben des BZSt, sondern auch aus ihren verwaltungstechnischen Systemen vertrauen dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Genehmigungsverfahren - Gemeinsame Grundsätze für das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a Abs. 8 SGB XI und das Arbeitgebermeldeverfahren nach § 28a Abs. 13 SGB IV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 19.06.2024
- Beschreibung: Änderung des GVSG: SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX. Neuregelung von §§ 43a und 36 Abs. 4 SGB XI. Ergänzung des SGB IX um Regelungen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen. Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX. Mit einer Änderung des § 43a SGB XI den Leistungserbringern freistellen, wie sie das Wohnen und die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen in ihrer Wohnform organisieren. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen müssen sich entscheiden können, ob sie Pflegesachleistung oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):