Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.801)
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Das Grundgesetz, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.03.2025 I Nr. 94, soll in Art. 3 wie folgt geändert werden: Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Der Staat fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur. Er tritt Antisemitismus entgegen.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Messe München GmbH am 28.04.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Beibehaltung und Stärkung der finanziellen Ausstattung des Auslandsmesseprogramms des Bundes. Konkret wird eine ausreichende und planbare Finanzierung angestrebt, um die Zahl der Beteiligungen an deutschen Gemeinschaftsständen („German Pavilions“) zu stabilisieren bzw. zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Messe München GmbH am 28.04.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung der Visavergabeprozesse für Geschäftsreisende, insbesondere für Ausstellerinnen und Aussteller sowie Fachbesucherinnen und -besucher aus Drittstaaten. Dies umfasst die Anpassung bestehender verwaltungsrechtlicher Verfahren sowie ggf. entsprechende gesetzliche Änderungen zur Reduzierung von Bearbeitungszeiten und bürokratischen Hürden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende
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BT-Drs. 21/1025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Media Broadcast GmbH am 28.04.2026
- Beschreibung: Änderung von Vorschriften zu Frequenzzuteilungen, die die Belange des Rundfunks betreffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 28.04.2026
- Beschreibung: MSD ist als forschendes Pharmaunternehmen u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, sowie dem Wegfall des Kombinationsabschlages betroffen. MSD setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung ein. Außerdem weist MSD auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Die DGOU, DGOOC und DGU begrüßen grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und insbesondere Apotheken im ländlichen Raum zu stärken. Gleichwohl ergeben sich aus Sicht des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Patientensicherheit, die Versorgungsqualität und die intersektorale Kontinuität zwischen Klinik, Praxis und Apotheke.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzesentwurf zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung, insbesondere der § 7, ist ein zentraler Baustein für eine moderne, datenschutzkonforme und zugleich praxistaugliche Registerforschung. Die vorgeschlagene “qualifizierte Widerspruchslösung” schafft einen ausgewogenen Mechanismus zwischen wissenschaftlicher Evidenzgewinnung und Datenschutz. Aus forschungspraktischer Perspektive ist die Regelung sehr zu begrüßen und bietet für künftige Forschungsprojekte erhebliches Potenzial. DGOU und DGU sprechen sich dabei u.a. aus für Stärkung der rechtsstaatlichen Legitimation durch Einbindung der Ethik-Kommissionen, Datenschutzrechtliche Einordnung der Widerspruchslösung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Die DGOU, DGOOC, DGU begrüßen d. Entwurf d. Aktionsplans AMTS 2026–2029 z. Stärkg. d. Patientensicherheit. Sie betonen d. Wichtigkeit vollständiger, aktueller u. sektorenübergreifender Medikationsinformationen. Die Zielsetzg. z. Erarbeitg. v. Handlungsempfehlungen z. digital gestützten Medikationsprozess u. deren Verankerg. in d. Routineversorg. wird unter klar definierten Voraussetzg. grundsätzl. unterstützt. Die Weiterentwicklg. d. AMTS-Kompetenzen u. d. strukturierte Einführg. v. AMTS-Stewardship werden unterstützt, sofern rechtl. u. finanz. Rahmenbedingungen stimmen. Der Aktionsplan wird als strukturell schlüssig u. praxisnah bewertet; entscheidend ist d. Umsetzg. mit klaren Verantwortlichkeiten, praxistauglichen digitalen Standards, ausreichend Ressourcen u. belastbarer Evaluation.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesellschaft Master of Science Kieferorthopädie e.V. (GMSCKFO) am 28.04.2026
- Beschreibung: Rücknahme der geplanten Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen in der GKV auf ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband Wohneigentum e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Der bestehende Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll im Sinne der selbstnutzenden Wohneigentümer*innen angepasst werden. Der Verband möchte, dass Investitionen erleichtert werden und dafür sorgen, dass Eingriffe in das Eigentumsrecht verhältnismäßig bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: CONCILIUS AG am 28.04.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praxisnaher regulatorischer Verbesserungen für die Erprobung und den Markthochlauf autonomer Fahrzeuge auf SAE-Level 4. Im Fokus steht insbesondere eine Anpassung von § 1i StVG sowie ggf. weiterer relevanter Verordnungen, um eine teilweise oder vollständige kommerzielle Personenbeförderung bereits in der Erprobungsphase zu ermöglichen. Die derzeitige Auslegung stellt eine wesentliche Hürde für Innovation und wirtschaftliche Skalierung dar.. Eine Anpassung soll den politisch gewünschten Hochlaufautonomer Mobilitätsangebote in Deutschlandermöglichen bzw. verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bauernverband Hamburg e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen 294 Mrd. Euro für die GAP ab 2028 bedeuten real eine Kürzung von über 20 %. Dieser Vorschlag gefährdet den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft massiv und wird den vor uns liegenden Herausforderungen nicht gerecht. Das Europäische Parlament hat hier mit der Forderung von 430 Mrd. Euro für die GAP einen eindeutigen Akzent für die europäische Landwirtschaft gesetzt, der nun von den Mitgliedstaaten aufgenommen werden muss.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 28.04.2026
- Beschreibung: Der BMKE spricht sich für eine Novellierung der AwSV im Sinne eines expliziten Verweises auf die Ersatzbaustoffverordnung in § 10 Absatz 1 Nummer 3 aus. Eine entsprechende Novellierung muss über die Formulierung der Vollzugshilfe des BLAK UmwS, welche explizit nur RC-1 Fußnote 2 als nicht wassergefährdend einstuft, hinausgehen und mineralische Ersatzbaustoffe, die in offenen Einbauweisen zulässig sind, umfassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Einführung eines verbindlichen Primärversorgungssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist eine flächendeckende, wohnortnahe und koordinierte Versorgung mit hausärztlichen sowie kinder- und jugendärztlichen Praxen als erster Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Dabei sollen bestehende Strukturen der Hausarztzentrierten Versorgung gestärkt, multiprofessionelle Praxisteams gefördert, digitale Steuerungsinstrumente sinnvoll eingebunden sowie Überweisungs- und Koordinierungsprozesse effizient ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2823
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Primärversorgung gesetzlich verankern - Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten
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BT-Drs. 21/2823
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Beitragsstablisierung in der GKV
Aktiv vom 28.04.2026 bis 14.05.2026
- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen zu Vergütungsanpassungen, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und Finanzierungsmechanismen in der ambulanten Versorgung. Dabei sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für hausärztliche Praxen, die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), digitale Vergütungsregelungen sowie Steuerungs- und Koordinierungsleistungen im Zusammenhang mit einem Primärversorgungssystem berücksichtigt werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Mit der Veröffentlichung der „Gesamtkonzeption militärische Verteidigung“ durch das Bundesministerium der Verteidigung wird ein Paradigmenwechsel hin zu einer konsequenten Ausrichtung auf Landes- und Bündnisverteidigung sowie dem Anspruch Deutschlands, militärische Führungsverantwortung in Europa zu übernehmen, formuliert. Holzpackmittel – insbesondere Munitionskisten, Paletten, Kabeltrommeln und Transportkisten sind unverzichtbare Elemente der militärischen Logistik. Dessen sollten sich die Regelsetzer stärker bewusst werden, Genehmigungsverfahren beschleunigen, die Holzversorgung sicherstellen und Holzpackmittel als systemrelevante Infrastrukturkomponente in den Verteidigungs- und Infrastrukturplanungen berücksichtigen sowie Planungssicherheit schaffen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Kaffeeverband am 28.04.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der bisher geltenden Entsorgung von Kaffeepads und Teebeutel im Wege der Bioabfallverwertung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 28.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzgeber beabsichtigt, das Baugesetzbuch an aktuelle Bedarfe anzupassen. Vorgelegt hat der VLK eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWSB. Mit dieser Stellungnahme hat der VLK Verbesserungsvorschläge eingebracht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Together for Climate Labelling e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Mit der EmpCo-Richtlinie und dem 3. UWG-Änderungsgesetz wurden wichtige Leitplanken für Nachhaltigkeitssiegel gesetzt. Als Together for Climate Labelling e.V. (TCL) begrüßen wir mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitssiegeln, beobachten aber zeitgleich erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen rechtssicheren Kommunikation von Nachhaltigkeitsinformationen. Durch eine staatlich regulierte Klimakennzeichnung von Lebensmitteln als Angebot an Unternehmen könnten hier mehr verlässliche Informationen für Verbraucher*innen und mehr Verlässlichkeit für Unternehmen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 27.04.2026
- Beschreibung: AstraZeneca sieht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems, dabei müssen jedoch innovationsfördernde Rahmenbedingungen gewahrt bleiben. Daher bringt AstraZeneca sich im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes insbes. für eine strikt nutzenbasierte Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung sowie die Stärkung flexibler Preisverhandlungen ein. Zudem weist AstraZeneca auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):