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Gefundene Regelungsvorhaben (21.022)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV schlägt vor, § 206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in Satz 1 und in Satz 2 jeweils die Worte „und die Unabhängigkeit“ vor den Worten „des Berufsträgers“ eingefügt werden. Er möchte damit die bisherige Praxis rechtlich absichern und vorsorglich gerichtsfest machen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV kritisiert die Ausgestaltung des Konsultationsprozesses sowie der darin angelegten Prämissen aufgrund tendenziös und nicht ergebnisoffen erscheinender Fragestellungen, wodurch zentrale Risiken einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung unzureichend berücksichtigt werden. Zudem sieht der DAV das anwaltliche Berufsgeheimnis als nicht hinreichend berücksichtigt. Eine anlasslose Speicherung von Metadaten gefährdet die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant und kann so die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte erheblich beeinträchtigen. Der DAV fordert klare gesetzliche Vorkehrungen, einschließlich technischer Schutzmechanismen wie eines Whitelisting-Verfahrens, sowie strikte Beschränkungen bei Speicherung und Zugriff.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt eine neue europäische Gesellschaftsform zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch nicht auf Start-Up oder Scale-up Unternehmen beschränkt sein, sondern allen europäischen Unternehmen offenstehen, die diese Rechtsform als die beste Organisationsform für ihr Unternehmen ansehen. Der DAV sieht jedoch keinen Mehrwert in den Überlegungen eines verwaltungslosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen hinsichtlich des Gläubigerschutzes in der Insolvenz und sieht die Wesentlichkeit für ein einheitliches und flexibles Regime für die Beteiligung von Mitarbeitenden und Organmitgliedern an der Gesellschaft.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: MAN Truck & Bus SE am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der aktuelle Paragraphen 9 des Stromsteuergesetzes gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Stromverbräuche, insbesondere für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Spediteure und Transportunternehmen, die im gewerblichen Gütertransport tätig sind, bleiben bislang, trotz ihrer systemrelevanten Funktion für die Logistik, Versorgungssicherheit, von der Entlastung ausgenommen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: MAN Truck & Bus SE am 13.10.2025
    • Beschreibung: Das Ziel von MAN bei der Überarbeitung der Altfahrzeug-Richtlinie besteht darin, eine nachhaltige, innovative und offene Kreislaufwirtschaft für Fahrzeuge weiterzuentwickeln. Anders als Konsumgüter stellen Altfahrzeuge wertvolle Ressourcen mit hohem Wiederverwendungs- und Recyclingpotenzial dar – beispielsweise durch die Nutzung gebrauchter Ersatzteile. Seit der Einführung der deutschen Altfahrzeugverordnung in den späten 1990er-Jahren haben sich entlang des Recyclingprozesses erfolgreiche Geschäftsmodelle etabliert. Diese bewährten Strukturen gilt es nun auch auf Elektrofahrzeuge zu übertragen.
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung des von der EU-Kommission vorgelegten Umsetzungsrechtsakts zur Einwegkunststoffrichtlinie, insbesondere zur Einführung einer europaweit einheitlichen Berechnungsmethode für chemisch recycelte Kunststoffe auf Basis des Massenbilanzansatzes „Fuel-Use-Excluded“. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung des Entwurfs angestrebt, um bilanziellen Verlusten entgegenzuwirken. Ferner soll das chemische Recycling in der europäischen Verpackungsverordnung berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit und die Erfüllung von Rezyklateinsatzquoten zu ermöglichen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Beschreibung: Ziel ist es, dass die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 dazu führt, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Konkret sollen Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben etabliert bzw. angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Brainlab SE am 13.10.2025
    • Beschreibung: Im Zuge der Einführung des gesetzlichen Low-Dose-CT-Lungenkrebsscreenings sollte parallel ein nationales Register aufgebaut werden, um die Qualität und Wirksamkeit des Programms langfristig zu sichern. Durch eine automatisierte, standardisierte und strukturierte Erfassung aller Befunde – inklusive Bilddaten – könnten Daten zentral zusammengeführt und ausgewertet werden. Dies würde eine hohe Versorgungssicherheit und Qualität gewährleisten, wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung von Leitlinien ermöglichen, Transparenz für Politik und Kostenträger schaffen sowie durch einheitliche Standards und Nachverfolgung den Nutzen für Patientinnen und Patienten steigern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Bei der Infrastruktur für den schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht ein großer und weiter wachsender Bedarf für Investitionen in Grunderneuerung, Modernisierung sowie Aus- und Neubau. Der Bund unterstützt entsprechende Investitionen über das Gemeinverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Der wachsende Bedarf für weitere Investitionen spiegelt sich in einer stark gestiegenen Zahl von Projektanmeldungen für eine Förderung im Rahmen des GVFG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gemeinverkehrsfinanzierungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Die Koalition stellt die Weichen zur umfassenden Staatsmodernisierung. Die Infrastruktur soll in hohem Tempo modernisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Lebensqualität der Bevölkerung sollen so spürbar und absehbar verbessert werden. Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte sollen dafür weitergehend beschleunigt und vereinfacht werden. Für die Schieneninfrastruktur ist eine Beschleunigung notwendig, um Vorhaben zur Verbesserung der Qualität und Pünktlichkeit zügig umzusetzen. Hierfür bietet sich ein spezifisches Bürokratieabbau-Paket Schiene an. Es kann an bereits vorliegende, aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzte Maßnahmen zum Bürokratieabbau anknüpfen.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ENERTRAG am 13.10.2025
    • Beschreibung: Bei IPCEI Projekten gibt es klare Transparenz und Förderrichtlinien (IPCEI-Mitteilung der EU-Kommission (2021/C 528/02), die es erfordern, dass bei einer wesentlichen Änderung des eingereichten bzw. beschiedenen Förderantrages die Projektaufsicht informiert wird. Als Erweiterung dieser Berichtspflichten haben wir das BMWE über eine anvisierte Standortverlagerung unseres IPCEI Projektes informiert und um politische Unterstützung geworben. Hierbei handelt es sich also nicht um einen konkreten Regelungsvorschlag für die Änderung eines Gesetzes sondern um eine Änderungsanzeige in Bezug eines geförderten Projektes.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Auf europäischer Ebene muss dringend die NIS-2-Richtlinie überarbeitet werden. Die undifferenzierte Einbeziehung von Einrichtungen führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung von Pflegediensten, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V erbringen. Die auf nationaler Ebene im aktuellen Gesetzentwurf aufgezeigten Regelungen bergen das Risiko, die wirtschaftliche Lage von Pflegeeinrichtungen in Deutschland strukturell zu verschlechtern. Um die Umsetzung der vorgesehenen IT-Sicherheitsanforderungen auch im Pflegebereich realistisch, wirtschaftlich tragbar und wirksam zu gestalten, sind Anpassungen für den Anwendungsbereich und hinsichtlich einer Übergangsfrist für Pflegeunternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Beschreibung: Eine Neuregulierung bei Kundenanlage wird aufgrund eines EuGH-Urteils erforderlich sein und hat eine enorme Bedeutung für unsere Industrie. Gibt es keine Nachfolgeregelung, müssten die Kundenanlagen alle in „geschlossene Verteilernetze“ umgewandelt werden. Das wäre mit erheblichem Regulierungsaufwand und Kosten z.B. für Messinfrastruktur verbunden. Jeder Betreiber von Kundenanlagen wäre gleichsam einem Netzbetreiber gleichgestellt, der das Netz als hauptsächlichen Geschäftszweck zur Verteilung von Strom betreibt. Das ist bei Betreibern von Kundenanlagen nicht der Fall, so dass eine einfache Regulierung gerechtfertigt ist. Unser Vorschlag wäre es einen § 110a „besondere geschlossene Verteilernetze“ zu schaffen und damit die Minimalanforderung aus der EU-Strombinnenmarkt RL umzusetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2076 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1497 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen den Gesetzesentwurf. Gleichzeitig besteht weiterhin erheblicher Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die wirtschaftliche Flankierung der geplanten Maßnahmen. Insbesondere die Fragen der Finanzierung der Infrastruktur sowie der Absicherung der mit CCS-/CCU-Projekten verbundenen Investitionsrisiken sind bislang unzureichend adressiert. Ohne entsprechende finanzielle Instrumente und Rahmenbedingungen wird die angestrebte Marktentwicklung erheblich ausgebremst. Eine zeitnahe Nachsteuerung erscheint daher unerlässlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Beschreibung: Unser Interesse ist, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im nördlichen Ruhrgebiet gelingt. Dazu schlagen wir eine Wasserstoff-Zertifikate-Lösung wie im Strombereich vor. Ziel wäre es zunächst, bis 2030 eine Übergangslösung zu etablieren. Dazu müsste eine Anpassung in der 37. BImschV erfolgen, die im vorliegenden Referentenentwurf „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Minderungs-Quote“ des BMUKN eingebracht werden müsste.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf das internationale Regelwerk zur OECD-Mindesbesteuerung (Pillar 2) mit dem konkreten Anliegen, Pillar 2 entweder vollständig abzuschaffen oder eine Ausnahme für Unternehmensgruppen mit einer effektiven Konzernsteuerquote über 15% zu verankern. Damit soll eine Reform des Regelwerks angestoßen werden, die eine wettbewerbsfähige und praktikable Ausgestaltung im Sinne eines global blending ermöglicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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