Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200019
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt den Entwurf einer Gerichtskommunikationshilfenverordnung und macht Anregungen zu einzelnen Regelungen.
Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung) Datum des Referentenentwurfs: 11.02.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle SG hierzu]