Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200007
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des Klimaschutzprogramms
Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet in § 9 Abs. 1 die Bundesregierung, spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Darin legt die Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie in den einzelnen Sektoren sowie sektorübergreifend zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele ergreifen wird. Den Klimazielen zufolge ist Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) (R001598)
am
20.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Tourismus [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]