Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips bei Speichern zu Ermöglichung von multi-use
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Möglichkeit der Speicher zur Graustrombeladung in der Förderrichtlinie
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- Angegeben von: SKM Bundesverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als einer von fünf Initator*innen veröffentlicht der SKM Bundesverband einen Offenen Brief mit der Forderung die Familienstartzeit endlich umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nordzucker unterstützt die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen.
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Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes Ergänzende Umsetzung Verordnung (EU) 2020/741
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch.
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- GasNEV [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Nordland-Autobahnverein e.V. (NAV) am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für den Weiterbau der A 21 und den Lückenschluss der A 39 ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bündnis Elbe-Seitenkanal e.V. (BESK) am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für den Bau der Schleuse Lüneburg ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Geodiversität soll ebenso wie Biodiversität Ziel von Naturschutz sein. Geotope, wie Höhlen- und Karstgebiete sollen unter Schutz gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 26.06.2024
- Beschreibung: Um der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik Einhalt zu gebieten, wurde 2019 die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik (EU) 2019/904 verabschiedet und bis 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunststoffhaltige Zigarettenfilter, werden damit u.a. verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Der BVTE setzt sich für eine transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze für die betroffenen Kunststoffprodukte ein, die alle drei Jahre überprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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FFG-Reform
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.06.2025
- Angegeben von: Constantin Film AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Finanzierung von Kinofilmen durch brancheneigene Abgaben
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Tourismusverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Regelungsvorhaben soll der Meldeschein für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben abgeschafft werden. Für ausländische Übernachtungsgäste bleibt die Verpflichtung zum Meldeschein mit Identifikation bestehen. Ziel der Einflussnahme ist die Sicherung der Tourismusfinanzierung in Kur- und sonstigen Tourismusorten, die nach dem aktuellen Bundesmeldegesetz die Daten aus dem Meldeschein durch die Regelung im Bundesmeldegesetz für die Kur- oder Gästebeiträge nutzen und die die Einnahmen für zweckgebundene Maßnahmen zur Sicherung des Tourismus einsetzen. Ziel ist die Schaffung einer angemessenen Übergangsfrist für diejenigen Orte, die sich in ihren kommunalen Satzungen auf das Bundesmeldegesetz beziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung des Moderne-Schiene-Gesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: DB InfraGO AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schienen (BKS) sollen in einem Moderne-Schiene- Gesetz (MoSchG) umgesetzt werden. Im MoSchG könnten auch weitere praxisrelevante Ergänzungen und Korrekturen an bestehenden Regelungen erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: DB InfraGO AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die DB InfraGO AG unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer EU-Kapazitätsverordnung (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 - (KOM(2023) 443 vom 11.07.2023) grundsätzlich. Anpassungsbedarf besteht bei der Ausnahme von bestimmten Kapazitätsänderungen von der Kompensationspflicht und der Anwendung sozio-ökonomischer Kriterien auf die Aufteilung knapper Kapazität.
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- Angegeben von: DB InfraGO AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die DB InfraGO AG setzt sich für die Beschränkung der Mitwirkungspflicht für den Betreiber der Schienenwege in § 106 auf die Mitnutzung vorhandener Anlagen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewegt sich in Deutschland weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und in der Lebenserwartung befindet sich Deutschland in Westeuropa unter den Schlusslichtern. Das "Gesunde-Herz-Gesetz" könnte effektiv dazu beitragen, die Herzgesundheit in der Bevölkerung zu verbessern und die Krankheitslast und Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die gezielte Früherkennung von kardiovaskulären Risikofaktoren bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Für Patienten mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördert das neue Gesetz die Sekundärprävention durch das Stärken von Disease Management Programmen (DMP).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Computertomographie-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit.
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- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Onlinezugangsänderungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Bei der Neufassung des Onlinezugangsgesetzes soll ein Vorrang von Open Source Software und offenen Standards für die digitalen Verwaltungsleistungen eingeführt werden, die die öffentliche Verwaltung entwickelt und zur Verfügung stellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/8093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vergabetransformationspaket
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts ("Vergabestransformationspaket") soll ein allgemeiner Vorrang von Open Source Software und offenen Standards bei der Beschaffung und Entwicklung von digitalen Lösungen und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand festgelegt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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AI Act
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des AI Act auf EU-Ebene und der entsprechenden Standardisierungsvorhaben in den europäischen und nationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sollen die Anforderungen und Bedarfe der Open-Source-Branche angemessen berücksichtigt werden und Vertreter der Open-Source-Branche sollen in entsprechenden "advisory boards" vertreten sein.
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Stärkung des Zentrums für Digitale Souveränität
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS) ist als GmbH des Bundes gegründet worden, um die öffentliche Verwaltung bei der Einführung, Beschaffung und Nutzung von Open Source Software zu unterstützen. Dazu sollen Projekte umgesetzt und Behörden beraten und unterstützt werden. Für die Umsetzung dieser Ziele soll das Zentrum für digitale Souveränität im Bundeshaushalt stets mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden (mindestens 50 Mio. Euro jährlich), um die vorgegebenen Ziele aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie sowie die laufenden Projekte (u.a. OpenCoDE und OpenDesk) umsetzen zu können.
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung ihre eigenen Open-Source-Initiativen, die der Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung dienen sollen, im Bundeshaushalt kontinuierlich ausreichend finanziert. Zu diesen Open-Source-Initiativen gehören insbesondere das Zentrum für digitale Souveränität mit seinen Projekten OpenCoDE und OpenDesk sowie weiteren Projekten und der Sovereign Tech Fund. Der Großteil dieser Initiativen wurde zuletzt aus dem Haushaltstitel “532 13-042 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte” im Etat des BMI, Einzelplan 0602, Titelgruppe 01: IT und Netzpolitik, finanziert. Wir fordern, dass dieser Titel jährlich mit mindestens 50 Millionen Euro ausgestattet werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Digitale Souveränität als Beschaffungskriterium verankern
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung digitale Souveränität als Beschaffungskriterium verankern, z.B. im Rahmen einer Vergabereform. Hierdurch sollen Open-Source-Angebote, welche die digitale Souveränität stärken, im Vergabeverfahren bevorzugt ausgewählt werden.
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Mindestens 30 Prozent der Beschaffungsausgaben für Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung ihre Macht als stärkster Einkäufer auf dem Markt nutzen und Open Source Software stärker nachfragen und beschaffen, damit entsprechende Impulse in den Markt gesendet werden können. Die Bundesregierung soll daher mindestens 30 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts für die Beschaffung von Softwarelösungen und -dienstleistungen auf Open Source Software verwenden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Lizenzmanagement Bund
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung des Projektes Lizenzmanagement Bund (Teil der IT-Konsolidierung des Bundes) soll durch die Bundesverwaltung erhoben werden, wie viel Open Source Software bereits in den Behörden der Bundesverwaltung im Einsatz ist. Diese Erhebung soll regelmäßig öffentlich gemacht werden und stellt die Grundlage für eine politische Diskussion darüber dar, wie der Anteil von Open Source Software in der Bundesverwaltung (gemäß der Ziele aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie) gesteigert werden kann.
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Erarbeitung und Beschluss einer Open-Source-Strategie
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung eine Open-Source-Strategie erarbeiten und verabschieden, in der konkrete messbare Ziele, Fristen für die Umsetzung, konkrete Umsetzungsvorhaben sowie Umsetzungspfade aufgezeigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Benennung und Einsetzung eines/einer Open-Source-Beauftragten
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Um die Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software zu erreichen, soll analog zu den sonstigen Beauftragten der Bundesregierung für bestimmte Themenfelder auch ein/e Open-Source-Beauftragte/r der Bundesregierung ernannt werden, der diese Ziele federführend vorantreibt.
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Entwicklung/Umstellung von Fachverfahren als Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll festlegen, dass Fachverfahren als Open Source Software entwickelt werden und bestehende Fachverfahren auf Open Source Software und offene Standards umgestellt werden sollen. Hierfür sollen auch Open-Source-Referenzimplementierungen finanziert und entwickelt werden. Das Zentrum für Digitale Souveränität kann Pilotprojekte für die Open-Source-Entwicklung von Fachverfahren auf den Weg bringen und begleiten.
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Förderung offener Standards und entsprechender Referenzimplementierungen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung die Entwicklung und den Einsatz offener Standards sowie entsprechender Open-Source-Referenzimplementierungen in Abstimmung mit der Open-Source-Branche vorantreiben. Dies kann sowohl in den Ministerien als auch im IT-Planungsrat, der FITKO, der KoSIT sowie in Abstimmung mit weiteren Standardisierungsgremien und -organisationen geschehen.
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Unterstützung der Open-Source-Branche bei Normung und Standardisierung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Open-Source-Branche ist stark mittelständisch geprägt. Kleine und mittelständische Unternehmen sind in den relevanten nationalen sowie internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien allerdings stark unterrepräsentiert, da hohe (u.a. finanzielle und personelle) Zugangshürden zu diesen Gremien bestehen. Die Bundesregierung soll Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten schaffen, so dass der Open-Source-Branche eine Mitarbeit in diesen Gremien ermöglicht wird.
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Strategie zur Unterstützung von Verwaltungsangestellten bei der Nutzung von Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung Strukturen und Rahmenbedingungen schaffen, um öffentliche Verwaltungsangestellte bei der Umstellung auf und der Nutzung von Open Source Software zu unterstützen. Hierzu gehören Schulungen, Pilotprojekte, Informationsveranstaltungen etc.
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Open Source Software und offene Standards bei der Registermodernisierung berücksichtigen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung auch die Gelegenheit der Registermodernisierung nutzen, um Open Source Software und offene Standards querschnittlich und transparent in der Verwaltung zu verankern. Formate und Datenstrukturen sollen als Open Source Software bzw. offene Standards entwickelt werden.
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Verpflichtung von Cloud-Angeboten der öff. Verwaltung auf Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung für Cloud-Angebote der öffentlichen Verwaltung hohe Standards für die digitale Souveränität verpflichtend festlegen. Dazu gehört u.a. die Entwicklung und der Betrieb der Cloud-Angebote als Open Source Software sowie auf der Basis von offenen Standards. Diese Anforderungen sollen in Ausschreibungen gefordert werden und in den EVB-IT Cloud verankert werden.
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Metriken zur Messung des Anteils von Open Source in der öff. Verwaltung einführen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung Metriken entwickeln, um messbar zu machen, wie viel Open Source Software in der öff. Verwaltung genutzt wird (siehe Regelungvorhaben Lizenzmanagement Bund), wie viel Geld für die Beschaffung von Open Source Software im Vergleich zu proprietärer Software ausgegeben wird und welche Rolle digitale Souveränität in Ausschreibungen der öff. Verwaltung spielt.
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Reduzierung von Abhängigkeiten der öff. Verwaltung von proprietären Anbietern
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich die Reduzierung bestehender Abhängigkeiten von einzelnen marktbeherrschenden Anbietern proprietärer Software- und Cloudlösungen zum Ziel gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Bundesregierung den Aufbau von Open-Source-Alternativen in der öff. Verwaltung vorantreiben (siehe eigenes Regelungsvorhaben Stärkung des Zentrums für digitale Souveränität) und die Ablösung durch konkrete Ziele vorantreiben, z.B. die vollständige Ablösung von einem Anbieter zum Zeitpunkt des Auslaufens eines bestehendes Rahmenvertrages (wie es auch die Landesregierung Schleswig-Holstein umsetzt).
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass bei der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) vorrangig Open Source Software, offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden. Die Bundesregierung soll sich im IT-Planungsrat und über die FITKO dafür einsetzen, dass mehr Open-Source-Cloud-Angebote für die öffentliche Verwaltung entwickelt und angeboten werden, und dass für die Angebote der DVC verpflichtend hohe Standards für digitale Souveränität durch Open Source festgelegt werden. Diese Anforderungen an Cloudlösungen sollen auch in Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien verankert werden. Die Bundesregierung soll aktiv von proprietären Angeboten außereuropäischer Anbieter auf Open-Source-Cloud-Angebote umsteigen, und hierfür u.a. die Standards des Sovereign Cloud Stacks nutzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung zur Stärkung der digitalen Souveränität die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Open Source in der öffentlichen Verwaltung verbessert und bestehende Hürden abbaut. Hierfür soll die Bundesregierung sich analog zu Ländern wie Schleswig-Holstein, Sachsen oder Berlin eine eigene Open-Source-Strategie geben. Zur Umsetzung der Ziele aus der Strategie sind ggf. bestehende Gesetze zu ändern (z.B. Egovernment-Gesetz des Bundes, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen o.a.).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):