Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412030025 (PDF - 37 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht

Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).

Bereitgestellt von:
Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. (R001317) am 03.12.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1931 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr 1. Zuständiges Ministerium: BMVg [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (12)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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