Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (128)
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Hinsichtlich einer Reform des Statusfeststellungsverfahren warnt der Verband vor der Einführung einer branchenübergreifenden gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV. Sollte dennoch eine Vermutungsregelung vorgesehen werden, ist zumindest eine ausdrückliche Ausnahme für Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO gesetzlich vorgeschrieben..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie für Darlehensvermittler..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO entbehrlich und wird ..., ...Darlehensvermittler nach § 34k Abs. 3 GewO-E entbehrlich bleiben. ..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO entbehrlich. Darüber hinaus...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sicherungsvermittler §§ 34d GewO, VersVermV, § 48 ff. ..., ...Abs. 2 VAG, 34d Abs. 7 GewO). → Versicherungsvertreter..., ...makler gemäß § 34d Abs. 1 GewO sowie produktakzessorische..., ...ler gemäß § 34d Abs. 6 GewO werden dagegen von den..., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO ersatzlos zu streichen...., ...Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. Betroffene Vermittler..., ...Gewerbeerlaubnispflicht gemäß § 34d Abs. 6 GewO rechtfertigen. © GDV 2025..., ...Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO eine Pflicht zur angemessenen..., ... (§ 34d Abs. 9 Satz 3 GewO). Thema 3: Vermittlung..., ...Verbraucherdarlehen aus § 34c GewO herauszulösen und in einem..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) sollen noch um eine ..., ...in § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO genommen werden: Unmittelbar...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Registrierung gem. § 34k Absatz 8 GewO RefE, Genehmigungsverfahren..., ...Schulungspflichten gem. § 34k Absatz 6 GewO RefE) werden Anbieter zusätzlich..., ...des gemäß § 34k Absatz 6 GewO RefE vorgesehenen Sachkundenachweises...
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- Angegeben von: PayPal Limited am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbeordnung §34k GewO-RefE, Richtlinienkonforme..., ...sicherstellen Mit § 34k GewO-RefE wird ein neuer Erlaubnistatbestand..., ... nach § 34k Abs. 1 S. 4 GewO-RefE fallen, und dadurch...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 14.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung eines europaweiten Provisionsverbots für Versicherungsvermittler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... i.S. der §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG ohne weiteres..., ...die gem. §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG selbständig..., ...3 VVG bzw. § 34d Abs. 1 GewO, ohne dass dort oder im..., ...handelt gem. §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG gewerbs-..., ...mit dem in §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG enthaltenen..., ... VVG, 34d Abs. 2 Satz 2 GewO). Daraus folgt, dass sich..., ...ders als in §§ 59 VVG, 34d GewO) nicht um Berufsbilder,..., ...lassen (§ 34d Abs. 2 Satz 3 GewO). Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens..., ...Leitbild der §§ 34d, 59 GewO ist vielmehr davon auszugehen..., ...zu sein“ (§§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG). Daraus..., ... des BGH und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ...34d 7. 26 13.9.2023 GewO, 59 VVG gehen vielmehr ..., ... des BGH und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ...Regelungsgedanken der §§ 34d Abs. 2 GewO, 59 Abs. 3 VVG in dieser...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 30.09.2025
- Beschreibung: Digitale Schwarmfinanzierung über professionelle Plattformen ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder und Eigenkapital zu gewinnen. Über Crowdfunding-Plattformen mit erfolgsabhängigem Vergütungsmodell dürfen Genossenschaften heute maximal 100.000 € Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) innerhalb von 12 Monaten einwerben ohne ein aufwändiges und teures Wertpapierprospekt zu erstellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Genossenschaften für Eigenkapitalfinanzierung über professionelle Schwarmfinanzierungsplattformen von der Prospektpflicht bis zu 6 Millionen pro Jahr befreit werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (Art. 6 Nr. 6 // § 34k GewO VerbKrRL-UmsG) Außerdem..., ...Rahmen von § 34k Abs. 4 GewO-neu lediglich Mitarbeiter..., ...Gesetzgebung zu Art. 34 k GewO-neu wiederfinden. So sollte..., ...in die Vorschriften zur GewO oder (wie im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz..., ...(Art. 6 Nr. 6 // § 34k GewO VerbKrRL-UmsG) Neben...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(Art. 6 Nr. 6 // § 34k GewO VerbKrRL-UmsG) Außerdem..., ...Rahmen von § 34k Abs. 4 GewO-neu lediglich Mitarbeiter..., ...Gesetzgebung zu Art. 34 k GewO-neu wiederfinden. So sollte..., ...in die Vorschriften zur GewO oder (wie im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz..., ...Art. 6 Nr. 6 // § 34k GewO VerbKrRL-UmsG) Neben den...
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Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom VDAI unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entfallen. § 33e Abs. 1 S. 1 GewO formuliert den Regulierungsgrundsatz..., ...Geeignetheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung..., ...bildet die Gewerbeordnung („GewO“), ergänzt durch die Spielverordnung („SpielV“) gemäß § 33f GewO, welche die zentralen Regeln...
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- Angegeben von: Amazon Deutschland Services GmbH am 29.09.2025
- Beschreibung: Amazon setzt sich für eine praktikable Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie 2.0 um, die den Fokus auf Digitalisierung, Verbraucherschutz und Verhältnismäßigkeit legt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sicherstel-len (zu § 34k GewO-E) Mit § 34k GewO-E wird..., ...nach § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-E fallen, betroffen sein..., ...Sinne tä-tig sind. § 34k GewO-E führt außerdem neue Prüfungs..., ...Richtlinie in § 34k Abs. 4 GewO gewählt. Dort wurde auf...
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- Angegeben von: Digital Invest Germany - Bundesverband Crowdfunding e. V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, Änderungen im VermAnlG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermittler-Lizenz nach §34f GewO haben, künftig Genossenschaftsanteile...
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
- Beschreibung: Branchenübergreifende Reform des Statusfeststellungsverfahren, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbstständigen herzustellen und ihren sozialen Schutz zu gewährleisten - Reduzierung der Zahl an SFV durch Schnellprüfung anhand positiver Prüfkriterien - Vereinfachung der des SFV durch effizientere Antragstellung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sicherheitskräfte (nach 34a GewO): Nach §34a GewO qualifizierte...
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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- Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der Sicherheitsgewerbes als systemrelevant für den Schutz von KRITIS-Anlagen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen. Keine Einführung einer zusätzlichen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes durch das KRITIS-Dachgesetz beim Schutz von KRITIS-Anlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 34 a GewO (zukünftig Sicherheitsgewerbegesetz...
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geldspielgeräte, nämlich der auf der GewO basierenden SpielV, ein...
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Erforderlichenfalls sollte der Anwendungsbereich für den Außenbereich ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geworden, wozu auch in § 34c GewO eingeführte Weiterbildungsverpflichtung..., ... aber nach § 34c Abs. 2 GewO nur versagt, wenn der Antragsteller..., ...gibt, so etwa nach § 34i GewO für den Immobiliardarlehensvermittler...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ... Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu 24 18. Restschuldversicherung..., ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermögensanlageplattformen nach GewO §34f akkreditiert. Mit ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermögensanlageplattformen nach GewO §34f akkreditiert. Mit ...
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 09.09.2025
- Beschreibung: Einsatz für eine Verschlank und der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):