Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (338)
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
- Beschreibung: Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesjustizministerin und der Bundesdigitalminister könnten uns vor..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe..., ...Deepfakes handelt. 2. Digitalminister Wildberger: Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt beenden a. ..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ausgerichtet sind. c..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ermöglichen. ...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: - Gewalthilfegesetz einführen - Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. - Gewaltschutz/Opferschutz im Aufenthaltsrecht - Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Reform Gewaltschutzgesetz - Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewaltschutzgesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...AUSZUG) 1. Umfassender Gewaltschutz für Frauen mit Migrationsgeschichte..., ...Für den umfassenden Gewaltschutz von Frauen mit Migrationsgeschichte..., ...Festhalten an einer gewalttätigen Beziehung nötigt. ..., ...körperliche oder psychische Gewalt glaubhaft zu machen, muss..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet ..., ...besonders vulnerable von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...vulnerable Gruppen von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen..., ...Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...sich selbst aktiv vor digitaler Überwachung schützen..., ... jede*r ein Recht auf digitale Privatsphäre hat, auch..., ... im Bereich häuslicher Gewalt erproben und einsetzen..., ... auf, im Sinne des Gewaltschutzes Modellprojekte für die technische und digitale Überwachung von Tätern..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt Der Deutsche Frauenrat..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt für besonders vulnerable..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt als Priorität auf der ..., ...zur Prävention dieser Gewaltform umgesetzt werden. ..., ...Hassrede und queerfeindlicher Gewalt im digitalen Raum zu ergreifen..., ...Online-Hetze und anderen Formen digitaler Gewalt müssen entschieden...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewalthilfegesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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- Angegeben von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: D64 kritisiert die geplante Ausweitung der Auskunftsansprüche zur Aufhebung der Anonymität. Dies gefährdet insbesondere vulnerable Gruppen wie Journalist:innen und politische Aktivist:innen. D64 fordert daher eine Beschränkung der Auskunftsansprüche auf Straftaten. Positiv bewertet D64 richterlich angeordnete Accountsperren und betont die Notwendigkeit kollektiver Rechtsverteidigung. D64 fordert auch bessere Beratungsangebote für Opfer von Hass im Netz, eine Überarbeitung der Impressumspflicht und den Schutz persönlicher Daten im Strafverfahren. Zur effektiven Strafverfolgung im digitalen Raum sollen die Digitalkompetenzen der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Neue Strafgesetze oder Datenspeicherungen sind nicht erforderlich, sondern ein gezieltes rechtsstaatliches Vorgehen.
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und deren Folgen..., ...170 Fällen Betroffene digitaler Gewalt bei der gerichtlichen..., ... mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv..., ...Digitale Gewalt als gesellschaftliches..., ...demokratische Teilhabe Digitale Gewalt hat sich in den..., ...2 von 10 sie bereits digitale Gewalt beobachtet haben..., ... gravierend ist, dass digitale Gewalt nicht nur individuelle..., ...öffentlichen Meinungsbildung. Digitale Gewalt entfaltet damit..., ...zeitnaher Rechtsschutz gegen digitale Gewalt von zentraler..., ...Zivilrechtsweg bietet Betroffenen digitaler Gewalt theoretisch ein..., ...kann. Dies ist in Fällen digitaler Gewalt häufig der Fall..., ... digitale Gewalt erleben und wie..., ...Instrument zum Schutz vor digitaler Gewalt darstellt. Es..., ...die Lage dadurch, dass digitale Gewalt häufig massenhaft..., ...richten sich Klagen wegen digitaler Gewalt meist gegen ..., ... Recht für Betroffene digitaler Gewalt gewährleistet..., ...verhältnismäßigen Rechtsschutz gegen digitale Gewalt schaffen kann...., ...Rechtsprechung im Bereich der digitalen Gewalt. Zugleich birgt..., ...Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid..., ...Zuständigkeitsregeln. Nur wenn digitale Gewalt niedrigschwellig...
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- Angegeben von: LinkedIn Germany GmbH am 29.08.2024
- Beschreibung: Im Jahr 2024 beteiligte sich LinkedIn an den Diskussionen über den Vorschlag der Bundesregierung und konzentrierte sich dabei insbesondere auf mögliche Überschneidungen zwischen dem EU-Digitaldienstegesetz (DSA) und anderen EU-Rechtsvorschriften. LinkedIns Engagement gegenüber deutschen politischen Entscheidungsträgern umfasste die Teilnahme an und die Mitwirkung an von Bitkom (dem Branchenverband) organisierten Treffen, bei denen Mitgliedsunternehmen ihre Ansichten zum Gesetz austauschten.
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der SkF begleitet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und setzt sich für die langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie der Täterarbeit ein. Gewaltschutzplätze müssen für alle Betroffenen, insbesondere vulnerable Gruppen, niedrigschwellig und barrierefrei zur Verfügung stehen und die Vorgaben der Istanbul Konvention konsequent umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewalthilfegesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewalthilfegesetz jetzt! Gewalt gegen..., ...Bundeskanzler Scholz, Gewalt gegen Frauen ist kein ..., ...Kreisen“ auftritt. Diese Gewalt passiert überall – in ..., ... Betroffene besser vor Gewalt schützen soll und das ..., ...einzulösen und das Gewalthilfegesetz zu schaffen. Sie..., ...Gewalthilfegesetz jetzt! Gewalt gegen..., ...Kreisen“ auftritt. Diese Gewalt passiert überall – in ..., ... Betroffene besser vor Gewalt schützen soll und das ..., ...einzulösen und das Gewalthilfegesetz zu schaffen. Sie..., ...Gewalthilfegesetz jetzt! Gewalt gegen..., ...Frauen & Jugend Paus, Gewalt gegen Frauen ist kein ..., ... Betroffene besser vor Gewalt schützen soll und das ..., ...einzulösen und das Gewalthilfegesetz zu schaffen. Sie..., ... Absicherung des Gewaltschutzsystems wird mit diesem..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre..., ... umsetzen - Gewalt-hilfegesetz jetzt beschließen..., ... Gewalt gerecht zu werden. Angesichts..., ... massiven Anstieg von digitaler Gewalt, Prävention- ..., ...Betreibern, Konzepte gegen digitale Gewalt vorzulegen (II..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen...
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung und auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessen- und Vorhabenbereiche
... Rechtsanspruch auf Gewaltschutz; Finanzierung Frauenhäuser...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fraktion der CDU/CSU Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ...der Fraktion der FDP Gewalt gegen Frauen entschieden..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen..., ... Frauen und häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des..., ...Rechtsanspruch der gewaltbetroffenen Person gestützt ..., ...von Kindern bei Partnerschaftsgewalt werden gesehen..., ...Rechtsanspruch der gewaltbetroffenen Person vermittelt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich und garantiert..., ...hervorgehoben wird. Bei den Gewaltformen wird Digitale Gewalt..., ...) wird deutlich, dass Digitale Gewalt gegen Frauen eine..., ...Die Benennung von Gewaltbetroffenheit von Kindern durch..., ...Die Formulierung im Gewalthilfegesetz sollte nicht als..., ... von Hilfen des Frauengewaltschutzes beendet ist. ..., ...geschlechtsspezifischen Gewalt insbesondere an Frauen..., ...Forschung, Einbeziehung digitaler Gewalt, Sanktionierung..., ...Wirksame Konzepte bei digitaler Gewalt (Ziff. 8) einzurichten..., ...Zielrichtung des Gewalthilfegesetzes. Die besondere..., ... (Ziff. 12 und 13) bei Gewalt werden thematisiert – ..., ...Straftatbestände – bei digitaler Gewalt – (Ziff. 14 bis..., ...zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes durch Einführung...
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Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM); Betroffenenbeirat und Unabhängige Aufarbeitungskommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt; Erweiterung bei der Anwendung von Schutzkonzepten sowie Vorgabe einer verbindlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Jugendlichen vor sexueller Gewalt durch den Ausbau der staatlichen..., ...Verhindern von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...und Anerkennung dieser Gewalt wie auch die Unterstützung..., ...Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Prävention sexualisierter Gewalt vermissen. Solche Standards..., ...Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbreitern und zu..., ... Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Wir begrüßen..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verwirklichen..., ...und Jugend von sexueller Gewalt betroffenen Personen ..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Wir begrüßen..., ...Bedeutung den Missbrauch im digitalen Raum in die Präventions..., ...Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt im Netz sind jedoch notwendige..., ...und Hilfe bei sexueller Gewalt im Netz. Hierzu zählen..., ...zum Schutz vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...zum Themenfeld sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Schutz vor sexualisierter Gewalt zu reduzieren. Wie die..., ..., steht sexualisierte Gewalt häufig in Verbindung mit weiteren Gewaltformen. Präventionsansätze...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen..., ...Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewaltschutzgesetz..., ...EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz...
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Vorbemerkung ..., ..., Verbesserungen im Gewaltschutz vorzunehmen. Insbesondere..., ... Maßnah-me der Gewaltprävention. Der djb weist jedoch..., ...weder die Ursachen der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist. Die EAÜ ..., ...geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu verhindern..., ... verankert, das Gewalthilfe-gesetz schnell und ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen umgesetzt..., ...im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens anzuordnen, nur..., ...Kontext innerfamiliäre Gewalt notwendigen Standards ..., ..., Gewaltschutzanordnungen zu erwirken, ..., ... der Umgebung der Gewaltbetroffenen (insbesondere in..., ...Folge haben kann. Die gewaltbe-troffene Person wird ..., ... Teilen zu einer Gewaltverhinderung führen kann. Es ..., ... Überwa-chung für Gewaltbetroffene retraumatisierend..., ...Vernachlässigte Dimension Digitaler Gewalt Die EAÜ ist ..., ...Mittel, um den Gefahren digitaler Gewalt effektiv zu begegnen..., ... zunehmend digitale Technik nutzen, um die..., ...wachsende Gefährdung durch digitale Gewalt vollständig aus..., ...Botschaft sowohl an die gewalt-ausübenden als auch gewaltbetroffenen...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt sollten die Anbieter digitaler Dienste zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland verpflichtet werden. Denn die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) sehen dies lediglich für Behörden und in einem einzigen europäischen Mitgliedstaat vor. Langfristig sollten für Nutzende einfache und rechtssichere Zustellmöglichkeiten innerhalb der EU durch gesamteuropäische Regeln im elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Eine rechtssicher und wirksame Zustellung sollte auch auf elektronischem Wege zum Beispiel an eine Kontaktstelle gemäß Art. 12 DSA erfolgen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sexualisierte Gewalt – Schutzlücken und Reformbedarfe..., ...Umgang mit sexualisierter Gewalt in Deutschland wird der..., ...[1] Auch sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht ..., ...außerdem sexualisierte Gewalt in nicht körperlicher ..., .... Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen..., ...hin, wonach zu den Gewalterfahrungen und -androhungen..., ... Gefahr, sexualisierte Gewalt zu erleben, wird durch..., ...Ausübung sexualisierter Gewalt gegen sie begünstigen...., ... Insbesondere kann die Gewalt ihren Ursprung auch in..., ... Folgen sexualisierter Gewalt Sexualisierte Gewalt..., ...infolge sexualisierter Gewalt zu Selbstverletzungen,..., ...Betroffene auswirken. Auch digitale sexualisierte Gewalt ..., ...Gewalt individualisiert. Es ..., ... Gewalt bei den Vorgaben an die..., ... Gewalt[77] fordert der djb den..., ... zu analoger als auch digitaler sexualisierter Gewalt..., ... Gewalt zu Präventivmaßnahmen ..., ... Gewalt. [78] Dafür muss § ..., ... Gewalt in Deutschland, August..., ...netzpolitik.org/2024/gewalthilfegesetz-das-plant-die-ampel-zum-schutz-vor-geschlechtsspezifischer-gewalt...
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Neuregelung Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Aktiv vom 18.12.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gewalthilfegesetzes zur Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person: Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei ewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet ein Angebotsnetz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Verbesserung des Anerkennungsverfahrens für die Träger, Ausweitung der Übergangsfrist, Verbesserung des Schutzes über aktuelle Gefährdungslagen hinaus, bessere Synchronisierung mit dem Kindschaftsrecht, Aufstockung des Mittelansatzes inklusive der Investitionskosten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Absicherung des Gewaltschutzsystems wird mit diesem..., ...angestrebt, dass Betroffene von Gewalt einen niedrigschwelligen..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre..., ... an eine aktuelle Gewaltgefährdung gekoppelt. Dies ..., ... für rückblickend Gewaltbetroffene zu öffnen, um einen..., ...über die Obhut der gewaltbetroffenen Person, teils durch..., ... Fraktion der CDU/CSU Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ... der Fraktion der FDP Gewalt gegen Frauen entschieden..., ... umsetzen - Gewalt-hilfegesetz jetzt beschließen..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre..., ... an eine aktuelle Gewaltgefährdung gekoppelt. Dies schließt..., ...über die Obhut der gewaltbetroffenen Person, teils durch..., ... Gewalt ge-recht zu werden. Angesichts..., ...die Türen der Gewaltschutzeinrichtungen verlässlich ..., ... der CDU/CSU-Fraktion „Gewalt ge-gen Frauen wirksam ..., ... massiven Anstieg von digitaler Gewalt, Prävention- ..., ... vorgelegte Antrag „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämp-fen..., ...Betreibern, Konzepte gegen digitale Gewalt vorzulegen (II..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam zu begegnen, wie..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen...
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Der bff begrüßt das Vorhaben, von häuslicher Gewalt bedrohte hoch gefährdete Frauen besser zu schützen, hält jedoch die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen für verbesserungswürdig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewaltschutzgesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes Berlin, 13.12.2024..., ...Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. ___ 2 Der bff: ..., ...zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Der ..., ...ungehindert über Gewaltschutzanordnungen hinwegsetzen...., ... wirksamen Schutz gewaltbetroffener Frauen und Mädchen..., ... Fällen von häuslicher Gewalt und Hochrisikofällen mit..., ...Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen, beispielsweise..., ...Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, die von Gewalt in Partnerschaften, sexualisierter, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...in Hochrisikofällen von Gewalt in Partnerschaften durch..., ... Regelungen auf den Gewaltschutz in Einrichtungen der..., ...1 – Änderung des Gewaltschutzgesetz 2. Ergänzung in..., ... in welchen Fällen von Gewalt in Partnerschaften die..., ...bei Erlass von Gewaltschutzanordnungen zwingend eine..., ...werden und die Gewaltschutzanordnungen auf Antrag der..., ...Schutz Betroffener von Gewalt bereitstehen. ___ 5 ..., ...in Hochrisikofällen bei Gewalt in Partnerschaften und..., ...Klarstellung, dass bei Gewalt in Partnerschaften ein..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GEWALTHILFEGESETZ JETZT UNTERSTÜTZEN..., ...Fürsprecher für das Gewalthilfegesetz zu gewinnen. Jeden..., ...Anzeigen bei häuslicher Gewalt. Dennoch fehlen weiter..., ...oder andere Formen der Gewalt erlebt haben oder weiter..., ...für das sogenannte Gewalthilfegesetz liegt inzwischen..., ... Bislang müssen Gewaltbetroffene als Selbstzahlerinnen..., ... daher darum, das Gewalthilfegesetz jetzt im Kabinett..., ... als Meilenstein im Gewaltschutz. Angesichts steigender Gewaltzahlen mahnt der Deutsche ..., ...Vielerorts müssen gewaltbetroffene Frauen noch immer..., ...Meilenstein für den Gewaltschutz legt der Ref-E mit ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt. ////////////////////..., ... Erlebten und einem gewaltfreien Neuanfang im Weg. ..., ...bei gegenwärtiger Gewaltgefährdung) und Beratung für gewaltbetroffene Personen ein. Anspruchsgegner..., ...die „gegenwärtige Gewaltgefährdung“ zu verstehen ist..., ...klargestellt, dass auch digitale Gewalt unter den Anwendungsbereich..., ...massiven Anstiegs der digitalen Gewalt7 aus Sicht des..., ...für – fast – alle Gewaltbetroffenen Mit dem Entfall..., ...ist, sich von einem gewalttätigen Partner zu trennen...
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 09.10.2025
- Beschreibung: Der bff begrüßt das Ansinnen, den Gewaltschutz zu verbessern. Allerdings fordert er die Einbettung der geplanten Maßnahmen in ein Gesamtkonzept.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen..., ...Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewaltschutzgesetz..., ...EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz...
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Berlin, 18.09.2025..., ...zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Der ..., ...ungehindert über Gewaltschutzanordnungen hinwegsetzen...., ..., die von Gewalt in Partnerschaften, sexualisierter, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...gut geschult sein zu Gewaltdynamiken bei häuslicher Gewalt..., ...Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen..., ... Gewalt in Deutschland des Deutschen..., ... Gewalt in Deutschland | Institut..., ...Forschung besagen, dass digitale Gewalt ein zunehmend ..., ...vielen Fällen häuslicher Gewalt und Stalking ist digitale Gewalt eine Begleiterscheinung analoger Gewaltformen. Allein die im bff ..., ...16.300 Fällen (auch) zu digitaler Gewalt beraten. Digitale Gewalt umfasst Bedrohung und/..., ...Bisher ist der Schutz vor digitaler Gewalt völlig unzureichend..., ...einer Verlagerung der Gewaltformen hin zu digitaler Gewalt..., ...Unterstützung für Betroffene bei digitaler Gewalt zu verbessern..., ...https://www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/ ___ 18..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de...
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff begrüßt die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen, fordert aber darüberhinausgehende Regelungen und Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, bieten Präventionsangebote..., ...Strukturen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...und zur Aufarbeitung der Gewalt sowie der Stärkung von..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung (Artikel..., ...Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung sowie ..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...individuellen Folgen der Gewalt sowie der Aufarbeitung..., ...Betroffener sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen werden soll..., ...den Folgen der erlebten Gewalt alleingelassen fühlen..., ... Aufarbeitung erlebter Gewalt ein zentrales Thema. ..., ...Prävalenz sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...weitere Stärkung des Gewaltschutzes und die Beseitigung..., ...Beweise für die erlebte Gewalt haben oder aufgrund der..., ... erlebte sexualisierte Gewalt widerspiegeln, werden ..., ...Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ILO-Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...Meilenstein im Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...anzunehmen (Art 4 Abs. 2), um gewalt- und belästigungsfreie..., ...den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...psychischen Aspekte von Gewalt und Belästigung in der..., ...28] Denn, wenn die für Gewalt und Belästigung relevanten..., ... der Beschäftigten von Gewalt und Belästigung aufzeigen..., ...ILO-Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...wirksame Lösungen gegen Gewalt und Belästigung in der..., ... jeden Person auf eine gewalt- und belästigungsfreie..., ...auf die Prävention von Gewalt und Belästigung lässt ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in die..., ...gerade im Hinblick auf Gewalt und Belästigung in der..., ... von homo‑/transphober Gewalt und Belästigung bereits..., ...auch die Androhung von Gewalt und Belästigung, was im..., ...geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung‘ Gewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt dahingehend, dass der ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in die..., ...4831/null-toleranz-bei-gewalt-gegen-einsatzkraefte)....
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ... Gewaltschutzverfahren gezwungen würden..., ...211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren wegen Partnerschaftsgewalt..., ...in Bezug auf häusliche Gewalt und damit verbundene Gewaltdynamiken..., ...Gericht in Fällen von Partnerschaftsgewalt die gewaltbetroffene..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ... Verantwortung für die Gewalt übernimmt, eine Gewaltverzichtserklärung..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de..., ...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren wegen Partnerschaftsgewalt..., ...in Bezug auf häusliche Gewalt und damit verbundene Gewaltdynamiken..., ...Gericht in Fällen von Partnerschaftsgewalt die gewaltbetroffene..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ... Verantwortung für die Gewalt übernimmt, eine Gewaltverzichtserklärung..., ...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...umfassend ermittelt wird, ob Gewalt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes..., ...Partnerschaftsgewalt. Der bff begrüßt..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ... Verantwortung für die Gewalt übernimmt, eine Gewaltverzichtserklärung..., ...Umgangsrechtsentscheidungen bei häuslicher Gewalt. Änderung des Gewaltschutzgesetzes...
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Gewalthilfegesetz - Einrichtung eines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Aktiv vom 06.12.2024 bis 23.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein..., ...geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts..., ...besonders drastisch bei digitaler Gewalt: Mit 17.193 weiblichen..., ...hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren..., ... Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und ..., ... an den umfassenden Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention..., ... Gewalt) als eigenständige Gewaltformen..., ...geschlechtsspezifische Gewalt als „körperliche, sexuelle..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, ..., ... Gewalt, die von zunehmender Bedeutung..., ... umfasst diese Gewaltform nicht eindeutig. Anders..., ... von den diversen Gewalthandlungen nach § 2 erfasst...., ...werden, können von der Partnergewalt betroffen sein und..., ...Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt muss den Gewaltbetroffenen..., ... Gewalt (EG-TFV (2008)6) eine ..., ...Unterstützung des gewaltbetroffenen Elternteils, die..., ...Darüber hinaus kann Gewaltschutz nur gelingen, wenn ..., ...[5] dürfen Gewaltbetroffene nicht länger hingehalten..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt in Anspruch zu nehmen....
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 06.10.2025
- Beschreibung: Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN in einem neuen Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2025 Prävention von Gewalttaten Aggressives und gewalttätiges..., ... V. Prävention von Gewalttaten Aggressives und gewalttätiges..., ...und der Ausübung von Gewalttaten 22 Wie häufig sind..., ... den Gewalttaten und Anschlägen der ..., ...Maßnahmen, um weitere Gewalttaten zu verhindern. Bei ..., ...■ Die allermeisten Gewalttaten lassen sich nicht auf..., ... Gewaltereignisse können hingegen nicht..., ... Maßnahmen zur Gewaltprävention: ■ Intensivierung..., ... Gewalttaten durch Menschen mit ..., .../Gewalt. Dadurch werden Gewalt..., ...Positionspapier – Prävention von Gewalttaten 15 Um Gewalttaten ..., ... Auftreten von Gewalt in der Gruppe von Menschen..., ...Verurteilung infolge einer Gewalttat) als auch eigene Gewalterfahrungen..., ...als auch selbst Gewalt auszuüben (HR 3,9) [9]..., ...erhöhtes Risiko für gewalttätige und nicht gewaltgebundene..., ...erhöhten Risiko für gewalttätige und nicht gewaltgebundene..., .... Die Gewaltdeliktraten variieren nach dem..., ... Risiko, Gewalt zu erfahren, ist für Menschen..., ..., Gewalt verhindern Versorgung..., ...2025a): Prävention von Gewalttaten. Aggressives und gewalttätiges...
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Erweiterung der Straftatbestände zur Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung, insbesondere Delikte, die bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zum Tragen kommen. Dazu Kinderschutz. Verbunden mit besserer Vergütung der Begleitung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessen- und Vorhabenbereiche
... Rechtsanspruch auf Gewaltschutz; Finanzierung Frauenhäuser...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt 308 vollendete Tötungsfälle..., ... Deutschland zu Partnerschaftsgewalt von einem Mann ..., ... Opfern). Bei Partnerschaftsgewalt wurden in 58,1 ..., ...dieser lebensbedrohlichen Gewalt Unterstützung zu gewähren..., ...Belastung der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen..., ...Bereich der häuslichen Gewalt ist ein dringend notwendiger..., ... Gewalt geben diese Rechtsänderung..., ... § 4 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes (Verstöße gegen..., ... im Kontext von Partnerschaftsgewalt verwirklichten,..., ...Stalking und Gewaltschutzgesetzverstöße, für die nun..., ...solche aus dem Feld der digitalen Gewalt, die erhebliche..., ...Mädchen und Frauen Opfer digitaler Gewalt bei enorm steigender..., ...Zweifel, dass die gewaltbetroffene Person sich schwach..., ... zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz Nach der Statistik..., ...nur etwa 10 % der gewaltbetroffenen Frauen das Gewaltschutzgesetz..., ...Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und tatsächlich ..., ... Gewalt und Nachstellung (§ 1)..., ...Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz 4.213, davon 3.646..., ...bei-tragen, dass die gewaltbetroffenen Frauen bei einer...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein..., ...geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts..., ...besonders drastisch bei digitaler Gewalt: Mit 17.193 weiblichen..., ...hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren..., ... Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und ..., ...Täterarbeit und die Bekämpfung digitaler Gewalt hingegen begrüßt..., ...Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz dar und sind, soweit..., ... Gewalt) als eigenständige Gewaltformen..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, ..., ... Gewalt, die von zunehmender Bedeutung..., ... umfasst diese Gewaltform nicht eindeutig. ..., ... von den diversen Gewalthandlungen nach § 2 erfasst...., ...Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt muss den Gewaltbetroffenen..., ... Gewalt (EG-TFV (2008)6) eine ..., ...Unterstützung des gewaltbetroffenen Elternteils, die..., ...Darüber hinaus kann Gewaltschutz nur gelingen, wenn ..., ... dürfen Gewaltbetroffene nicht länger hingehalten..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt in Anspruch zu nehmen...., ...FDP „Entschlossen gegen digitale Gewalt: Deepfakes und...
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Bundestagswahl 2025
Aktiv vom 15.08.2025 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Notwendigkeit Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, beinhaltet Berücksichtigung Datenbedarfe Forschung, Aufffindbarkeit von Daten durch Metakataloge, Verbesserung zentraler Plattformen, Erleichterung des Zugriffs und der Verknüpfung von Daten. Notwendigkeit eines Gesetzes gegen Digitale Gewalt, um Hasskriminalität, Cybermobbing und Desinformation zu bekämpfen. Empfehlung der präzisen Definition des Begriffs der "Digitalen Gewalt". Erstellung einer europäischen Richtlinie gegen Gewalt gegen Fraun und häusliche Gewalt. Änderungen des Energieeffizienzgesetzes, beinhaltet Digitalisierung der Aufsichtsbehörden, die Förderung integrierter Softwarelösungen und di eEinführung von Energiemanagementsystemen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14262
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung -
BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14262
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden. • Gesetz gegen digitale Gewalt: Digitale Gewalt..., ... zu digitaler Gewalt national umgesetzt..., ...2025 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt Im April 2023..., ...Eckpunkten zum Gesetz ge- gen digitale Gewalt2 vor. Seit dem..., ...eines Gesetzes ge- gen digitale Gewalt ist daher ein ..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auch in der nächs..., .... Begriffsbestimmung „Digitale Gewalt“ – genderspezifische..., ...unter den Be- griff der digitalen Gewalt. Der Gesetzentwurf..., ...für ein Gesetze gegen digitale Gewalt, abrufbar unter..., ...Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Digitale_Gewalt.html?nn=111234..., ... BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt, abrufbar unter..., ...wichtige Anwendungsfälle digitaler Gewalt in der Begründung..., ...Desinformation ist eine Form digitaler Gewalt, die Frauen und..., ...Antwort auf diese Form digitaler Gewalt zu gewährleisten..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ergeben sich eine..., ...ermöglichen, den Täter:innen digitaler Gewalt die Möglichkeit..., ... für bestimmte Taten digitaler Gewalt Taten digitaler..., ... schwerwiegende Taten digitaler Gewalt, die gegen deutsche..., ... Gewalt Das Gesetz gegen digitale..., ...nur eine Reaktion auf digitale Gewalt, sondern auch ...
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- Angegeben von: ECPAT Deutschland e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein. ECPAT Deutschland..., ...das Internet oder über digitale Plattformen anwirbt, ..., ...überwacht, 2. mittels digitaler Kommunikationsdienste..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum Im Rahmen des ..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum ausdrücklich zu..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum einzube-ziehen,..., ...building on the Global Digital Compact (2024, para. ..., ...Folgen zu begrenzen: a.digitale sexualisierte Gewalt ..., ...Begrenzung der Folgen digitaler sexualisierter Gewalt..., ... in digitalen Räumen: Gezielte und..., ...geschlechtsspezifische Gewalt sowie sexualisierte digitale Gewalt begünstigen. Abwertende..., ...erhebliche Risiken im digitalen Raum dar und treten ..., ...Wechselwirkung mit weiteren Formen digitaler Gewalt. Belästigung ..., ...eng mit weiteren Formen digitaler Gewalt gegen Kinder ..., ...Inhalte stellen eine Form digitaler sexualisierter Gewalt..., ...Voraussetzungen zu schaffen, um digitale sexualisierte Gewalt ..., ... Risiken digitaler sexualisierter Gewalt..., ...besser vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen..., ... ein erheblicher Teil digitaler sexualisierter Gewalt...