Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (91)
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- Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.10.2025
- Beschreibung: Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: R+V Versicherung AG am 09.07.2025
- Beschreibung: Die R+V setzt sich dafür ein, den Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags in einem Bündel gemeinsam mit Restschuldversicherungen ohne Wartefrist zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung, insb. für WEGs mit Ziel, dass Minderheiten, die Versicherungsschutz wollen, nicht überstimmt werden können - Opt-Out nur bei Allstimmigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung"
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Erweiterung der Regelung des § 212 VVG-E zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten ist zu begrüßen. Die Fortführung im gesetzlichen Rahmen sollte nicht zu einer Novation führen, was im entsprechenden BMF-Schreiben zu ergänzen wäre. Zudem sollte auch hier klargestellt werden, dass trotz des Verweises auf § 1a Abs. 1 BetrAVG in § 212 VVG auch Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen, hiervon erfasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir engagieren uns dafür, dass Antragsteller, insbesondere Frauen mehr Sicherheit bei der Anzeige von vorvertraglichen haben. Dafür schlagen wir vor, dass die Regelung hierzu vereinheitlicht werden, sodass gleiche Fälle in der Versicherungsbranche gleichartig behandelt werden. Zudem setzen wir uns für eine Regelung ein, die Wartezeiten für die Antragsannahme beschränken oder zumindest eine Regelung, die Absehbarkeit schafft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von IT-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der IT und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München am 25.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Neugestaltung der Elementarschadenversicherung mit Daten und weltweiter Expertise. Zielsetzung: Ermöglichung risikoadäquater und bezahlbarer Versicherungsprämien, Erhöhung von Anreizen für Prävention, deutliche Erhöhung der Versicherungsdichte
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 28.08.2025
- Beschreibung: Begrüßung des Gesetzesvorhaben insbesondere der Einschränkung der ewigen Widerspruchsmöglichkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Praktikable und rechtssichere Lösungen für das Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht erreichen
- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Unterstützung des Ziels bei Forderung nach Rechtssicherheit: Der AfW unterstützt ausdrücklich das Anliegen, den Verbraucherschutz zu stärken und EU-Vorgaben einheitlich umzusetzen. Zur tatsächlichen Zielerreichung bedarf es jedoch Nachbesserungen in der Ausgestaltung, insbesondere beim Widerrufsrecht für Lebensversicherungen. Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen klar begrenzen: Unklare Abgrenzungen zwischen „fehlender“, „ordnungsgemäßer“ und „nicht ordnungsgemäßer“ Widerrufsbelehrung müssen beseitigt werden. Der AfW fordert eine eindeutige Regelung, dass bei Lebensversicherungen – unabhängig von etwaigen Belehrungsfehlern – spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen Rechtssicherheit herrschen muss. Damit soll das bislang mög
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 08.07.2025
- Beschreibung: Sicherung der bestehenden und bei Bedarf Verbesserung der Regulierung zu Restschuldversicherungen, insbesondere deren Vertrieb.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hannover Rück SE am 26.06.2025
- Beschreibung: Wir beobachten die politischen und regulatorischen Entwicklungen zur Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung. Als weltweit tätiger Rückversicherer bringen wir unsere Expertise ein, um ein vertieftes Verständnis für risikobasierte Ansätze im Umgang mit Elementarrisiken sowie die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Generali Deutschland AG am 02.08.2024
- Beschreibung: Anstelle einer Pflichtversicherung für Elementarschäden sprechen wir uns für einen ganzheitlichen Ansatz aus, der neben einer freiwilligen Versicherungslösung für alle Haushalte (Opt-out Lösung) und eine Risikoteilung mit dem Staat im Falle extremer Naturkatastrophen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt stellt. Eine Pflichtversicherung als alleinige Maßnahme kann steigende Schäden infolge des Klimawandels nicht verhindern und dürfte mittel- bis langfristig Auswirkungen auf die Versicherbarkeit haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Für das Prinzip der Direktabrechnung bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen besteht kein Regelungsbedarf (Sicht von Ärzten, Versicherten, Versicherern), ist organisatorisch aufwändig und führt bei Leistungserbringern zu Zahlungsverzug (s. Beihilfeberechtigte).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die Schaffung einer Legaldefinition des „Nettotarifs“ sowie ihre verbraucherorientierte Anwendung beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Beitragssteigerung und Öffnung des Standardtarifs in der privaten Krankenversicherung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.12.2025
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgen Beitragsanpassungen auf Basis klarer Regeln. Diese sind für manchen Versicherten aber nur schwer nachvollziehbar, weil die aktuelle Gesetzeslage tendenziell unregelmäßige und dann eher stark ausfallende Beitragserhöhungen provoziert. Das bedeutet, dass Jahre mit starken Steigerungen besonders auffallen, Jahre ohne Erhöhungen jedoch in der Wahrnehmung untergehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Reformen in der Privaten Krankenversicherung im Interesse der Versicherten jetzt angehen
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BT-Drs. 20/11762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der PKV Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherer sprechen sich für ein Gesamtkonzept aus, das insbesondere Prävention gegen Elementarschäden und zunehmende Naturgefahrenereignisse in den Mittelpunkt rückt. Damit würden Schäden beherrschbar und damit auch zukünftig versicherbar gehalten. Eine Pflichtversicherung halten die Versicherer für den falschen Weg. Zudem setzen sie sich für eine Stop-Loss-Regelung ein, um Prämien und Tragfähigkeit der Risiken durch private Versicherer dauerhaft gewährleisten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (Artikel 32) für § 7a Abs. 5 VVG vorgesehene zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen (RSV) und Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen von mindestens einer Woche aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) -
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft am 06.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7d Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung des bestehenden Gestaltungshinweises 3 mit der Angabe des § 7d VVG; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 5; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 13 mit den Angaben des § 7d VVG. Nicht-Einführung der neuen rechtlichen Regelung des Artikels 32 "Änderung des Versicherungsvertragsgesetz" des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9363
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/9363
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Christine Aschenberg-Dugnus am 15.12.2025
- Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um PKV Versicherten Angebote zur Primärprävention anbieten zu können mit konkreten Gesundheits- und Präventionsprogrammen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Christine Aschenberg-Dugnus
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- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 26.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie für innovative, praxisnahe und digitale Lösungen ein. Dabei soll die Umsetzung wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten und unnötige Hürden beim Produktabschluss vermeiden. Von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub sollte Gebrauch gemacht werden. Ebenso sollte die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen angewendet werden. Darüber hinaus sollte, wie in der Richtlinie vorgesehen, die freiwillige Produktbündelung bei Restschuldversicherungen ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HDI Deutschland AG am 23.04.2025
- Beschreibung: Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):