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39 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (39)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgesehene § 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG, der den Sozialgerichten..., ... Das Verfahrensrecht des SGG ist speziell auf das Sozialleistungsrecht..., ...verurteilen (§ 75 Abs. 5 SGG). Diese Möglichkeit hat..., ...praktische Bedeutung. Das SGG stellt zudem spezielle..., ...zur Verfügung (§§ 86, 96 SGG). Diesen kommt im Recht..., ...Sondervorschrift des § 109 SGG, wonach auf Antrag ein ..., ...Darüber hinaus trägt das SGG auch den besonderen Herausforderungen..., ...vorsieht (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 SGG). Im Übrigen ermöglich ..., ...Berufungszulassungsrecht des SGG im Interesse einer einheitlichen..., ...Behinderung (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG). Nachdem das Bundesteilhabegesetz..., ...prozessualen Regelungen des SGG (u.a. § 75 Abs. 5 SGG) ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG-E sollen die Gerichte der..., ...berufen. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG normiert für derartige ..., ...Sozi- algerichtsgesetz (SGG) stellten sich per se als..., ... im Gegensatz zu den im SGG verankerten Regelungen.5...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 65a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGG zu übermitteln. Bewertung..., ... von § 120 Abs. 2 Satz 1 SGG lehnt der VdK ab, da die..., ...aus § 25 SGB X und § 120 SGG folgenden Akteneinsichts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Adressatenkreis:
      • 06.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 65a Abs. 4 Satz 1 SGG zu übermitteln. Bewertung..., ... von § 120 Abs. 2 Satz 1 SGG lehnt der VdK ab, da die..., ...aus § 25 SGB X und § 120 SGG folgenden Akteneinsichts-rechte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG)  Berufliche Selbstverwaltung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG)  Berufliche Selbstverwaltung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Adressatenkreis:
      • 06.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ders. in jurisPK-ERV, § 118 SGG Rn. 66 ff.; Achatz, BayVBl..., ..." (u.a. in § 65b Abs. 7 SGG-E) den Verordnungsgeber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nur berechtigt sind, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des KJHG. Sie fordern u.a. die Verankerung des Teilhabebegriffs in § 1 SGB VIII, die Sicherung der Fachstandards der Eingliederungshilfe, eine einheitliche Gerichtsbarkeit in der Sozialgerichtsbarkeit, die tarifliche Refinanzierung, die Beibehaltung der Schiedsstellenfähigkeit und die vollständige Integration der Leistungen der Eingliederungshilfe in das Vertragsrecht des SGB VIII. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-BRK.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 51 Abs. 1 Ziff. 6 b SGG RefE Die Fachverbände ..., ...Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 1 SGG eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 51 SGG sind die Sozialgerichte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG 43 b) Klagen gegen die..., ...Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG Zunächst ist zu klären..., ...Krankenversicherung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese abdrängende..., ...Warum – und inwiefern – sind SGG, SGB I und SGB X anders..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zukommt. An der Klagebefugnis..., ...Sozial-gerichte nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG besteht. Insbesondere bei..., ...Kran-kenversicherung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese ab-drängende..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zu-kommt. Dies wäre im ..., ...Krankenversiche-rung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese abdrängende..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zu-kommt. Dies wäre im ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert, dass das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (KJIG) die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von Behinderung sicherstellt. Er verlangt eine verbindliche Umsetzung inklusiver Angebote und ausreichende finanzielle Mittel für Kommunen. Zudem betont der SoVD die Notwendigkeit, Eltern und Fachkräfte stärker einzubinden, um bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 12.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sein (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 g SGG neu). Sind also nicht nur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... das Gericht gem. § 106a SGG verkürzt worden ist, sollte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes / Ausweitung auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen durch Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Veröffentlichung von Forderungspapieren zum Thema auf unserer Webseite, Postings zu aktuellen Themen auf unseren Social Media Kanälen) und durch Kontaktierung der relevanten behinderungspolitischen Akteure in Gremien (bspw. BMWSB - Fachdialog zum Thema Kosten & Förderung von Barrierefreiheit) sowie Informations- und Kontaktangebote an Bundestagsabgeordnete bzw. deren Fraktionen, um Gespräche zu führen. Aufrechterhaltung der Vernetzung durch Anschreiben auch an neu eingesetzte Akteure auf ministerieller Ebene.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Behindertenrat am 28.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerichtskostenfrei sein. § 183 SGG ist entsprechend anzupassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsgesetzes – § 51 SGG 67 Weitere notwendige..., ...vorgesehenen Ände-rung in § 51 SGG auf Seite 67. ..., ...unsere Stellungnahme zu § 51 SGG auf Seite 67. ..., ...Sozialgerichtsgesetzes – § 51 SGG A) Beabsichtigte..., ...Wortlaut der Regelung in § 51 SGG ist dies nicht gedeckt...., ...Änderungsvorschläge § 51 SGG wird wie folgt geändert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eingliederungshilfe (§ 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG-E) Der Gesetzentwurf enthält..., ...Sozialgerichte nach § 51 Abs. 1 SGG zum Beispiel in Angelegenheiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einbeziehung aller Leistungen der Eingliederungshilfe an junge Menschen, insbesondere der ambulanten Leistungen in § 78a SGB VIII und damit die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zum Vereinbarungsabschluss im Bereich der ambulanten Leistungen und den Erhalt der Schiedsstellenfähigkeit, Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zur Bezahlung von tarifvertraglich vereinbarten Vergütungen und entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sowie die Weiterentwicklung des Vertragsrechts sowie die Regelung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für alle Leistungen im SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 51 Abs. 1 Ziff. 6 b SGG RefE Die Fachverbände ..., ...Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 1 SGG eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 51 SGG sind die Sozialgerichte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...korrespondierenden Regelungen in FamFG, SGG, VwGO und FGO angepasst...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Gesetz soll die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung aus SGB IX auf die Jugendämter ins SGB VIII verlagert werden. Der CBP setzt sich dafür ein, dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin in der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Die Veränderung der Zuständigkeit wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf zum Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 06.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 51 Abs. 1 Ziff. 6 b SGG RefE Die Fachverbände ..., ...Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 1 SGG eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 51 SGG sind die Sozialgerichte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 12.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 51 Abs. 1 Ziff. 6 b SGG RefE Die Fachverbände ..., ...Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 1 SGG eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 51 SGG sind die Sozialgerichte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf in § 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG-E enthaltene Spaltung des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.

    • Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.04.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Landes vorliegen (§ 75 Abs. 2 SGG). Die oberste Landesbehörde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Einfügung in § 51 Abs.1 SGG-E sollen laut Referentenentwurf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Einfügung in § 51 Abs.1 SGG-E sollen laut Referentenentwurf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes setzt nicht an den ursprünglich geplanten Regelungen des SGB III-Modernisierungsgesetzes an, sondern insbesondere an den Verschärfungen im Bürgergeld, die über Formulierungshilfen ins Verfahren eingespeist werden. Bezüglich des SGB III sollten der Ausbau der Maßnahmen und die Kooperation mit anderen Rechtskreisen die Situation junger Menschen verbessern. Die Erweiterung des Auftrags der BA darf nicht die bestehende Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe und Jobcenter ersetzen. Zugleich hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung aus der Perspektive der Träger von Jugendsozialarbeit und junger Menschen Stellung bezogen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Sanktionen nach § 31 SGG II und nach dem SGB III...
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