Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

17 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"IVSG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (17)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Carsharing unterstützt die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten für multimodale Reiseinformationsdienste. Die vorgesehene IVSG-Novelle geht jedoch weit über die EU-Anforderungen hinaus: Sie ermöglicht jegliche kommerzielle Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten, schafft bürokratische Mehraufwände und enthält rechtliche Inkonsistenzen. Die drohenden Folgen: Mobilität wird für Privathaushalte teurer, die Angebotsvielfalt sinkt. Der Bundesverband Carsharing sieht daher folgenden Nachbesserungsbedarf bei der IVSG- Novelle: - Registrierung für Datennutzer einführen - Gesetz auf seine eigentlichen Ziele fokussieren - Verbraucher vor irreführenden Mobilitätsauskünften schützen ...

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 20.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...IVSG-Novelle: Ausgestaltung ..., ...Nachbesserungsbedarf bei der IVSG-Novelle: • Registrierung..., ...Eine Durchsetzung der im IVSG-Entwurf verankerten Pflichten..., ...kommerziellen Zweck, wie in der IVSG-Novelle vorgesehen, geht..., ...Mobilitätsauskünften schützen: Der IVSG-Entwurf lässt zu, dass ..., ... Vorschrift muss in den IVSG-Entwurf übernommen werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beim IVSG (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz) handelt es sich um das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr. Es regelt u.a. die Bereitstellung und Nutzung von Verkehrsdaten und schafft den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in den Nationalen Zugangspunkt.

    • Bereitgestellt von: MILES Mobility GmbH am 13.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geplante IVSG-Novelle1 unionsrechts- ..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des IVSG nimmt im Fahrzeug erzeugte..., .... 2. Die in § 8 Abs. 1 IVSG-E vorgeschriebene Unentgeltlichkeit..., ...Die in § 14 Abs. 2 Nr. 4 IVSG-E vorgesehene Ermächtigung..., ...gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 IVSG-E ver- pflichtend einzuhaltenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des VDA ist es, die Neufassung des IVSG konstruktiv zu begleiten, indem sie auf notwendige Präzisierungen hinweist: Schutz proprietärer Daten, eine gestufte Einführung mit realistischen Fristen, klare Haftungs- und Governance-Regeln sowie praktikable Vorgaben für Eigenerklärungen, Prüfungen und Betriebsprozesse. Damit soll das Gesetz Verkehrssicherheit und Datenverfügbarkeit stärken, ohne die Automobilindustrie unverhältnismäßig zu belasten oder Innovationsfähigkeit zu hemmen

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) als wesentlichen Schritt..., ...Referentenentwurf (§ 8 IVSG Nationale Stelle) ..., ...Kategorisierungsbedarf (§ 5 IVSG Verfügbarkeit von Daten, § 6 IVSG Bereitstellung von Daten..., ...Bürokratieentlastung (§ 9 IVSG Eigenerklärung) Die..., ...„trusted reporter“ § 10 IVSG Verbesserung der Datenqualität..., ...Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) legt eine grundsätzlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine grundlegende Herausforderung bei der Bewertung der aktuellen Situation im Bereich der Intelligenten Verkehrssystem und somit bei der Stellungnahme liegt in einer Diskrepanz zwischen fachlich notwendigen Anforderungen und formal-juristisch erforderlichen Zielsetzungen des Gesetzesentwurf. Eine juristisch konkrete Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU unter Berücksichtigung der Änderungen der Richtlinie EU 2023/2661 kann zwar erfolgen, eine Strategie zur Erreichung der materiellen Anforderungen eines innovativen, vernetzten und zunehmend automatisierten Verkehrs- und Mobilitätssystems ist hiermit jedoch nicht verbunden.

    • Bereitgestellt von: ITS Germany e.V. am 21.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umsetzungsgesetz (d.h. in das E-IVSG) aufgenommen werden. Entsprechend § 8 E-IVSG sollte eine nationale Stelle..., ...Koordinierungsstelle (entsprechend § 8 E-IVSG) sind entsprechend zu erweitern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...21.06.2013 neu fassen will (IVSG-E), um die Änderungen, ..., ...nahezu unverändert. § 2 IVSG-E Begriffsbestimmungen § 2 IVSG-E enthält die maßgeblichen..., ...§§ 2 Nr. 4, 5, 9 und 10 IVSG-E) machen das IVSG-E schwer..., ...vorrangige Bereiche § 3 IVSG-E enthält wesentliche Grundsätze..., ...stellen das Herzstück des IVSG-E dar. Insoweit sollte ..., ...zuständigen Stellen gemäß § 5 IVSG-E verpflichtet, die in ..., ... zu vermeiden. §§ 7, 8 IVSG-E Nationaler Zugangspunkt..., ... gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 IVSG-E die Aufgabe, Leitlinien..., ... Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 8 IVSG-E die Aufgabe, Dateninhaber..., ...Androhung von Bußgeldern. § 9 IVSG-E Eigenerklärungen von ..., ...Vergleich zum bisherigen IVSG bringen die neuen Regelungen..., ...Datum: 20.08.2025 § 10 IVSG-E Datenqualitätsverbesserung..., ...bleibt abzuwarten. § 11 IVSG-E Verarbeitung personenbezogener Daten § 11 des IVSG-E dient der Umsetzung der..., ...tref-fen. Die Regelung in § 11 IVSG ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...zurückbleibt. §§ 12, 13 IVSG-E Verordnungsermächtigungen..., ...nach fünf Jahren gem. § 13 IVSG-E beschränkt sich auf die..., ...überprüft werden, ob das IVSG ei-nen tatsächlichen Mehrwert..., ...vorliegende Entwurf des IVSG-E sollte ambitio-nierter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG) integriert wird. Der Entwurf..., ... entlasten, schafft das IVSG in seiner vorliegenden ..., ...über den NAP (§ 8 Abs. 1 IVSG) bestehen. Damit ignoriert..., ...Gesetzentwurf sieht in § 8 Abs. 3 IVSG die Nutzung von Standard-Lizenzen..., ...ridesharing@shared-mobility.eu 4 IVSG). Es bleibt völlig offen..., ... zu erzielen, führt das IVSG zu einem massiven Mehraufwand..., ...Datenhalter. Nur so kann das IVSG tatsächlich Innovation ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zudem muss das novellierte IVSG Klarheit darüber schaffen..., ...diesem Sinne sollte §2 Nr. 6 IVSG-E dahingehend klargestellt..., ...sieht der Entwurf in §12 IVSG-E weitreichende Verordnungsermächtigungen..., ...insbesondere gem. §12 Abs.1 IVSG-E ohne Zustimmung des Bundesrates..., ...abbaut, indem gemäß §6 (2) IVSG-E die bereitzustellenden..., ...die Formulierung von §10 IVSG-E nahe, dass hierfür ein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ..." grundsätzlich begrüßt. Denn hiermit sollen zukünftig qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten bereitgestellt werden, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger steuern zu können. Dabei ist für den Öffentlichen Personenverkehr entscheidend, dass keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten festgeschrieben werden. In diesen und anderen Punkten geht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Vor dem Hintergrund werden auch Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nationalen Zu-gangspunkt (IVSG) – Öffentliche Anhörung..., ...geplanten Neufassung des IVSG die Umsetzung unionsrechtli-cher..., ...zur Datenerhebung, § 5 IVSG-E Wir schlagen vor in § 5 IVSG eine gesetzestextliche ..., ...Vorgaben der in § 1 Abs. 2 IVSG-E genannten Rechtsnormen..., ...der in § 1 Abs. 2 Nr. 4 IVSG-E referenzierten MMTIS-VO..., ...Grundsatz findet sich im IVSG-E lediglich eingeschränkt..., ...Gesetzesbegründung zu § 5 Abs. 4 IVSG-E und nur in Bezug auf ..., ...geeigneter Stelle in das IVSG aufzunehmen. 2. Daten ..., ...schlagen vor, § 5 Abs. 4 IVSG – mindestens jedoch § 5..., ...Abs. 4 S. 2, Nr. 1 und 2 IVSG - ersatzlos zu streichen..., ...Vorgaben in § 5 Abs. 4 S. 2 IVSG in der Nummer 1 (Daten..., ...zu empfehlen, § 5 Abs. 4 IVSG-E – bzw. zumindest den ..., ... nach § 6 Abs. 3 IVSG-E Datenmittler bzw. die..., ...Dateninhaber schaffen, § 8 IVSG-E Wir schlagen vor, § 8 Abs. 1 IVSG-E wie folgt zu fassen: ..., ...ausdrücklich § 8 Abs. 4 IVSG-E, der die Datennutzer ..., ...schlagen vor, § 10 Abs. 7 IVSG-E wie folgt abzuändern:..., ...Einschub in § 14 Abs. 3 IVSG-E insbesondere - die ..., ...zumindest im Rahmen des IVSG eine Registrierungspflicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ..." grundsätzlich begrüßt. Denn hiermit sollen zukünftig qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten bereitgestellt werden, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger steuern zu können. Dabei ist für den Öffentlichen Personenverkehr entscheidend, dass keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten festgeschrieben werden. In diesen und anderen Punkten geht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Vor dem Hintergrund werden auch Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehr des Bundesrates die IVSG-Novelle. Der Verband Deutscher..., ...schlagen vor, § 10 Abs. 7 IVSG wie folgt abzuändern: ..., ... zur Datenerhebung, § 5 IVSG Wir schlagen vor, § 5 Abs. 4 IVSG ersatzlos zu streichen...., ...schla-gen wir vor in § 5 IVSG eine Klarstellung aufzunehmen..., ... Nummer 3 in § 5 Abs. 2 IVSG: „Diese Spezifikationen..., ...Dateninhaber schaffen, § 8 IVSG Wir schlagen vor, § 8 Abs. 1 IVSG wie folgt zu fassen: Die..., ...getroffen werden. Die in § 8 IVSG pauschal vorgegebene unentgeltliche..., ...Verordnungsermächtigung in § 14 IVSG zweckmäßig gestalten Der Entwurf sieht in § 14 IVSG weitreichende Verordnungsermächtigungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zudem muss das novellierte IVSG Klarheit darüber schaffen..., ...diesem Sinne sollte §2 Nr. 6 IVSG-E dahingehend klargestellt..., ...sieht der Entwurf in §12 IVSG-E weitreichende Verordnungsermächtigungen..., ...insbesondere gem. §12 Abs.1 IVSG-E ohne Zustimmung des Bundesrates..., ...abbaut, indem gemäß §6 (2) IVSG-E die bereitzustellenden..., ...die Formulierung von §10 IVSG-E nahe, dass hierfür ein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Verordnungsentwürfe (IVSG, PAngV) mit angemessenem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Intelligente-Verkehrs- systeme-Gesetzes (IVSG). Außerdem wird das BMWE...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Das Ziel von Bolt ist daher dass es privaten Mobilitätsanbietern auch zukünftig weiterhin möglich ist, über die Teilung von geschäftskritischen Daten zu entscheiden.

    • Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
      • 09.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ITS mobility befürwortet die Überarbeitung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Diese Überarbeitung verfolgt nicht nur eine notwendige Umsetzung der Änderungen der IVS-Richtlinie in nationales Recht , sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: ITS mobility e.V. am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern