Regelungsvorhaben
Intelligente Verkehrssysteme im Str-verkehr / Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern / Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (R004442)
am
18.06.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme und zur Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt. Der bdo setzt sich dafür ein, bei der Neufassung des IVSG auf zusätzliche Eigenerklärungen von Verkehrsunternehmen zu verzichten, klarzustellen, dass keine neuen Datenerhebungs- oder Digitalisierungspflichten entstehen, Aktualisierungspflichten auf tatsächlich vorhandene und digital vorliegende Daten zu begrenzen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wettbewerbsrelevante Daten und Lizenzmodelle wirksam zu schützen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 646/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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