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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnergieStV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18)
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SG2406270141 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromStV und § 9 neu EnergieStV Eine Konkretisierung..., ...StromStV und § 95 Abs. 3 EnergieStV). Diese ist nun nur ..., ...StromStV bzw. § 100a EnergieStV nichts, zumal es sich..., ... 11b Abs. 2 S. 4 neu EnergieStV Der AGFW begrüßt die..., ...StromStV und § 9 neu EnergieStV Die Neufassung des ...
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SG2406040028 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen
Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...12b StromStV bzw. § 9 EnergieStV: Neuer Anlagenbegriff..., ... 11b Abs. 2 S. 4 neu EnergieStV wodurch Entlastungsanträge..., ...12b StromStV und § 9 EnergieStV ohne, dass die zentrale..., ...StromStV+§ 95 Abs. 3 EnergieStV). Des Weiteren wird ...
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SG2406200028 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (06.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (26.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV-E) Zu § 9 EnergieStV-E Durch § 9 EnergieStV-E soll die neue stromsteuerrechtliche..., ...Anlagenbegriff nach § 9 EnergieStV weiter gefasst ist als...
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SG2406280104 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (24.04.2024) [alle SG dorthin], BMWK (24.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromrecht analog zu § 9 EnergieStV eine einheitliche, d.h..., ...Klarstellung. Durch § 9 EnergieStV-Entwurf soll die neue..., ...Anlagenbegriff nach § 9 EnergieStV weiter gefasst ist als...
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SG2406280159 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiesteuer-Durchführungsverordnung 7 §23 EnergieStV 7 BVES e.V. | STELLUNGNAHME..., ...ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG §23 ENERGIESTV Die Neuregelung in §23 EnergieStV, dass für bestimmte ...
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SG2406040029 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (24.04.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (24.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (24.04.2024) [alle SG dorthin], BMUV (24.04.2024) [alle SG dorthin], BMWK (24.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Regelung in § 1b EnergieStV mit ergänzenden Begriffs-bestimmungen..., ...1b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EnergieStV geregelten Abfälle kein...
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SG2406220035 (PDF, 15 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromStV bzw. § 100a EnergieStV nichts, zumal es sich..., ...Artikel 4 Änderung der EnergieStV § 79 Abs. 2a EnergieStV...
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SG2406260261 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Um die Elektrifizierung voranzutreiben und ein wirtschaftlich attraktives Umfeld für Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen, müssen bürokratische und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden. Während der Stand der Technik einen breiten Einsatz von Flexibilitätsoptionen ermöglicht, verzögern regulatorische Hürden bisher den Hochlauf. Der ZVEI setzt sich dafür ein, bürokratische und steuerrechtliche Hindernisse zu reduzieren. Mit Blick auf die bedeutende Rolle von Speichern im Energiesystem plädieren wir dafür, den Strom, der für den Betrieb von Speichern benötigt wird, nicht zu besteuern.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2406270054 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (18.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2406270057 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (18.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2407190015 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (03.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (03.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406240233 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406240278 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2405280013 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406280034 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406250182 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2406270237 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2405280022 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.05.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des WHG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):