Stellungnahmen/Gutachten
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42 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BRAO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (42)
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Zu Regelungsvorhaben:
BRAO: Gesellschafter ausländischer Anwaltsgesellschaften, Prüfung § 207a Abs.1 BRAO
Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). 1. Erstreckung ..., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO auf die in § 59c Absatz 1 Nummer 3 BRAO genannten Berufe. (a) ..., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO nochmals zu überprüfen...., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO enthält hierbei die Bestimmung..., ...1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BRAO genannten Berufe sind. ..., ...Nummer § 59c Absatz 3 und 4 BRAO genannten Berufe. Die..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 3 BRAO umfassten Steuerberater..., ...vgl. hierzu Henssler in BRAO 6. Aufl., § 207a Rn.33)..., ...des § 207a Abs. 1 und 2 BRAO stimmen wir zu. Mitglieder..., ...könnte. Da § 59c Nr. 3 und 4 BRAO für diese inländischen ..., ...§ 207 Absatz 1 Nummer 3 BRAO auf die in § 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO genannten Berufe. (a) ..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO ausübt. Nach § 59f Absatz 1 BRAO ist für multiprofessionelle..., ...nach § 207a Absatz 3 und 4 BRAO immer zugelassen sein, ..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO auch dann an deutschen ..., ... auf § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO für ebenfalls geboten. ..., ...Henssler/Prütting/Henssler, BRAO, 6. Auflage, PartGG § 1..., ...(vi) § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO spricht nicht von „freien...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert - die Abschaffung von § 65 Nr. 2 BRAO und dem darin enthaltenen Erfordernis einer fünfjährigen Berufserfahrung als Beschränkung des passiven Wahlrechts. - die Einführung von Regelungen, die mehr Transparenz im Bewerberverfahren an den Anwaltsgerichtshöfen ermöglichen. - Einführung einer Regelung in § 57 BRAO, um den Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit einzuräumen, alternativ zur Verhängung eines Zwangsgeldes nach Lage der Akten zu entscheiden - Regelungen betreffend den Rechtsweg neu in § 73 BRAO einzuführen, um eine kohärente öffentlich-rechtliche Struktur sicherzustellen - in der BRAO eine Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung einer Unterlassungsverfügung einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Kammern mit § 73c BRAO-E eine wirksame, wenngleich..., ...Dass mit dem neuen § 73c BRAO-E auch die lange nicht ..., ...sanktionsrechtlichen Vorschriften der BRAO, in § 57 Abs. 3 BRAO-E ..., ...73 Abs. 3 und 74 a Abs.1 BRAO-E, mit Verweisungen zu ..., ...ihrer engen Bindung an § 56 BRAO eher wenig Gewicht. ..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO und das darin enthaltene..., ...des § 59h Abs. 1 Satz 1 BRAO) Der DAV begrüßt diese..., ...Zulassung nach §§ 59f ff. BRAO abhängen. (wie hier BeckOK BRAO/Römermann, 24. Ed. 1.8.2024, BRAO § 59k Rn. 4, 4a [mit Verweis..., .../Jähne, 11. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 12; Deckenbrock..., .... Wedel, 8. Aufl. 2022, BRAO § 59f Rn. 15; Henssler/..., ...Henssler, 6. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 29) Für den..., ...Änderung des § 65 Nr. 2 BRAO) Der DAV meint, dass..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO. Denn die Voraussetzung..., ... § 57 Abs. 3 BRAO-E die Zuständigkeit des..., ...Hintergrund: Nach § 94 Abs. 2 BRAO (auf den § 103 Abs. 2 BRAO..., ...nach § 94 Abs. 2 Satz 2 BRAO als Auswahlentscheidung..., ...denn § 191b Abs. 3 Satz 1 BRAO verweist auf § 65 BRAO...., ...auf § 65 Nr. 1 BRAO verwiesen wird....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Durchführungsverordnung des §§ 206, 207 BRAO
Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO aufgenommen werden. Grundlage..., ...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO kritisch, da die Erfüllung..., ...Niederlassungsmöglichkeit des § 206 Abs. 1 BRAO in Anspruch nehmen zu können..., ... angehört (§ 207 Abs. 1 BRAO). Prüfungsmaßstab ist hier § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, da Kuba Mitgliedsstaat..., ... 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BRAO nicht vorliegt. Demnach..., ...Wortlaut von § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, wird aber üblicherweise..., ...vgl. auch Kilian/Henssler BRAO, § 206 Rn.14) und vom DAV..., ...§ 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO [Widerruf der Aufnahme ..., ...Prüfung des § 206 Abs. 2 BRAO gegeben sein, um die Aufnahme..., ... zu bejahen. Denn § 206 BRAO kann nur in Zusammenschau mit § 207 BRAO gelesen werden. I. ..., ...Verordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO positioniert. Der DAV hatte..., ...Durchführungsverordnung zu § 206 Abs. 2 BRAO ausgesprochen. Daraufhin..., ...Anwaltsgerichtshof (§ 112a BRAO) und darauf die Berufung..., ...Anwaltssenat des BGH (§ 112e BRAO) möglich. In diesem Zusammenhang..., ...Gerichten (vgl. §§ 112a ff. BRAO). Es bestehen aus Sicht..., ...Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 BRAO (derzeit) nicht erfüllt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV schlägt vor, § 206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in Satz 1 und in Satz 2 jeweils die Worte „und die Unabhängigkeit“ vor den Worten „des Berufsträgers“ eingefügt werden. Er möchte damit die bisherige Praxis rechtlich absichern und vorsorglich gerichtsfest machen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in..., ...206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO die Berufsangehörigen aus..., ...Grundpflicht aus § 43a Abs. 1 BRAO bieten, im Geltungsbereich der BRAO ausgeschlossen erscheint..., ...Formulierung des § 206 Abs. 2 BRAO, der nur von den „Befugnissen..., ...Rechtsverordnung nach § 206 BRAO erlaubt. Rechtsprechung..., .... 1, § 206 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) die Verweigerung der Aufnahme..., ...die Unabhängigkeit in der BRAO mehrfach wiederholt (§§...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 53 Abs. 2 Nr. 3 PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe. Kritisch ist nach Auffassung des BDPA jedoch die derzeit nach § 53 Abs. 2 Nr. 3 PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft in der Patent- bzw. der zuständigen Rechts- anwaltskammer für Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans von Berufsausübungs- gesellschaften, unabhängig davon, ob diese bereits als Person bzw. Berufsträger nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 PAO Mitglied einer anderen Kammer sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 23.04.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsanwaltskammer § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO Sehr geehrte Frau..., ...PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft..., ...gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO automatisch Mitglied der..., ...PAO bzw. dem § 60 Abs. 2 BRAO eine Nr. 4 hinzuzufügen..., ...PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO sämtliche Mitglieder von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... nach § 43a Abs. 4 S. 5 BRAO-E, § 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E..., ...sich in § 45 Abs. 3 S. 2 BRAO (aktuelle Fassung). ..., ... 4 S. 5, 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E soll sich die Partei ..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ...der in § 45 Abs. 1 und 2 BRAO genannten Personen heran..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurde..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren. ..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmungserfordernisses sowie umfassende Freistellung für wissMits
Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO entfällt, wenn die Einhaltung..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auch auf wissenschaftliche..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ...NJW 2003, 2520). § 43a IV BRAO gebietet eine dem Einzelfall..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO geregelte Sozietätserstreckung..., ...geworden“, § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO) findet sich in § 45 Abs..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurden..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren. ..., ...einem „Reparaturgesetz“ zur BRAO 2021 (Gesetz zur Stärkung..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Vorschriften zu Sammelanderkonten im Geldwäschegesetz
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kammern in einem neuen § 73a BRAO-E zu regeln. Er hält..., ...anlasslosen Prüfung in der BRAO (§ 73a BRAO-E) aus folgenden..., ...anlassunabhängig. Mit § 73a Absatz 1 BRAO-E soll künftig eine anlassunabhängige..., ... Eine Regelung in der BRAO, für die allein das BMJ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
US-amerikanische Anwaltskanzleien, die Deals mit der Trump-Administration geschlossen haben, sind teilweise auch in Deutschland tätig. Das Positionspapier beleuchtet die hiesige berufsrechtliche Situation und prüft mögliche Auswirkungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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16.05.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, und solchen..., ...Unabhängigkeitsverpflichtung nach § 43a Abs. 1 BRAO a) § 43a Abs. 1 BRAO..., ... nach § 59e Abs. 2 S. 1 BRAO durch geeignete Maßnahmen..., ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, unterliegen..., ... nach §§ 206 f. BRAO folgt das Gleiche aus § 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO. c) Für US-Kanzleien..., ...bestimmt § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO die Geltung (u.a.) von § 59e BRAO. Damit gilt auch für sie..., ...) Handakten i.S.d. § 56 BRAO sind nur die Handakten nach § 50 BRAO, die sich regelmäßig auf..., ...hat, kann sie nach § 112a BRAO beim Anwaltsgerichtshof..., ... mangels über §§ 56, 57 BRAO hinausgehender Ermittlungs..., ...Abs. 3, §§ 113a und 113b BRAO. Sofern das Urteil nicht..., ...§ 114 Abs. 2 BRAO vorgesehenen Maßnahmen ..., ... § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO erteilen, die selbständig..., ...§ 59h Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO, der über § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO auch für den Zulassungswiderruf..., ... auf § 43a BRAO verpflichtet (s.o.). Ob..., ... nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO in Betracht. Es dürfte ..., ...14 Abs. 2 BRAO; § 59h BRAO enthält keinen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...In §§ 59k, 59l Absatz 2 BRAO-RefE soll daher klargestellt..., ...Gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO bedürfen Berufsausübungsgesellschaften..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO) sowie Mandatsgesellschaften..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BRAO). Eine entsprechende Regelung..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO), die im Medizinrecht ..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BRAO). Damit wird sie gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO zulassungspflichtig, da..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO nicht mehr greift. Gemäß § 59k bzw. § 59l BRAO-RefE erlischt mit der Verbindung..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO zu streichen, würden ..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO wäre daher angemessen, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Fremdbesitzverbot von Kanzleien
Das Fremdbesitzverbot für Kanzleien sollte gelockert werden.
- Bereitgestellt von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
09.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsan-wälten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Berufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO untersagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jeweiligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Liberalisierung der außergerichtlichen Rechtsberatung; Aufhebung des Fremdbesitzverbotes
Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Bereitgestellt von: ARAG am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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09.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsanwäl-ten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Be-rufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO unter-sagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jewei-ligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO, WPO und BNotO – ein..., ...Vorschlag scheint sich an der BRAO zu orientieren, deren geltende..., ...Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO ..., ... Erleichterungen in der BRAO unterbleiben müssen. Jedenfalls..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO keine Auswirkungen haben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufsausübungsgesellschaften durch die sog. Große BRAO-Reform. Der DAV unterstützt..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die für die Geldwäscheaufsicht..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 BRAO. Damit würde auch einem..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO. Diese können entsprechend..., ... wurden durch die Große BRAO-Reform geschaffen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgabenbereich des/r InsolvenzverwalterIn
Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...herauszugeben. § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO formuliert in diesem ..., ... nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO. Die bisher geltende ..., ...Ausnahme zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO dar. Setzt der ehemalige..., ...schrift zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO gedacht sein sollte, dürfte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
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Adressatenkreis:
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08.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Meldepflicht (§ 56 Abs. 1 BRAO-E) über das Eröffnen und..., ...einzusehen (§ 56 Abs. 3 BRAO-E). In Bezug auf die..., ...Aufsichtstätigkeit soll dies in § 81 BRAO aufgenommen werden, damit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform), mit welchem bereits..., ...Gesetzgeber hatte bei der BRAO-Reform vor Augen, dass ..., ...könnte entsprechend der BRAO-Reform von einer Verpflichtung..., ...Bundesverfassungsgericht hat die vor der BRAO-Reform geltenden Regelungen..., ...Fremdbesitzverbot nach § 59e BRAO a.F. (Rechtssache C 295...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BUJ-Positionspapier zur 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von 2025 bis 2029
Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 BRAO. 5 § 46c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO. 6 § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO..., .... 9 § 46b Abs. 3 und 4 BRAO i.V.m. § 46a BRAO. - 10..., ...„Erstreckung gem. § 46b BRAO“ oder Anträge auf Feststellung..., ...Rechtsanwälte i.S.v. § 46 Abs. 1 BRAO) vorzeitig 12 EU-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht
Sicherstellung, dass bei der Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht ein berufsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich konformer Status der Anwälte und Anwältinnen, die Rechtsdienstleistungen über Plattformen oder vergleichbare Systeme erbringen, erhalten bleibt, um Verbrauchern und Verbrauerinnen weiterhin niederschwelligen und einfachen Zugang zu anwaltlichen Rechtsdienstleistungen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DAHAG Rechtsservices AG am 01.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 46 Abs. 1 und 4 BRAO nur für Arbeitgeber ausüben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zurückbehaltungsrechte nach § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §..., ...Steuerberater, § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht
Sicherstellung, dass bei der Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht ein berufsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich konformer Status der Anwälte und Anwältinnen, die Rechtsdienstleistungen über Plattformen oder vergleichbare Systeme erbringen, erhalten bleibt, um Verbrauchern und Verbrauerinnen weiterhin niederschwelligen und einfachen Zugang zu anwaltlichen Rechtsdienstleistungen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DAHAG Rechtsservices AG am 11.02.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dürfen Rechtsanwälte als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auch Grundsätze nach der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung..., ...waren nie Adressaten der BRAO. Die unterschiedlichen ..., ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergeben. Andere Aufsichtsbehörden..., ... nicht der Adressat der BRAO sei. Die verschiedenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen im RVG und in der BRAO – Freiheiten eingeräumt..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine zielgerichtete Ausweitung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verpflichtend ist (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Ermittlungsmaßnahmen..., ...§ 50 Abs. 1, S. 2 und 3 BRAO). Das Risiko, dass wegen...
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Zu Regelungsvorhaben: