Regelungsvorhaben
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
11.11.2025
Beschreibung:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen
Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2511110012 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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