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34 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BRAO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (34)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). 1. Erstreckung ..., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO auf die in § 59c Absatz 1 Nummer 3 BRAO genannten Berufe. (a) ..., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO nochmals zu überprüfen...., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO enthält hierbei die Bestimmung..., ...1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BRAO genannten Berufe sind. ..., ...Nummer § 59c Absatz 3 und 4 BRAO genannten Berufe. Die..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 3 BRAO umfassten Steuerberater..., ...vgl. hierzu Henssler in BRAO 6. Aufl., § 207a Rn.33)..., ...des § 207a Abs. 1 und 2 BRAO stimmen wir zu. Mitglieder..., ...könnte. Da § 59c Nr. 3 und 4 BRAO für diese inländischen ..., ...§ 207 Absatz 1 Nummer 3 BRAO auf die in § 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO genannten Berufe. (a) ..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO ausübt. Nach § 59f Absatz 1 BRAO ist für multiprofessionelle..., ...nach § 207a Absatz 3 und 4 BRAO immer zugelassen sein, ..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO auch dann an deutschen ..., ... auf § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO für ebenfalls geboten. ..., ...Henssler/Prütting/Henssler, BRAO, 6. Auflage, PartGG § 1..., ...(vi) § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO spricht nicht von „freien...
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für die Kammern mit § 73c BRAO-E eine wirksame, wenngleich..., ...Dass mit dem neuen § 73c BRAO-E auch die lange nicht ..., ...sanktionsrechtlichen Vorschriften der BRAO, in § 57 Abs. 3 BRAO-E ..., ...73 Abs. 3 und 74 a Abs.1 BRAO-E, mit Verweisungen zu ..., ...ihrer engen Bindung an § 56 BRAO eher wenig Gewicht. ..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO und das darin enthaltene..., ...des § 59h Abs. 1 Satz 1 BRAO) Der DAV begrüßt diese..., ...Zulassung nach §§ 59f ff. BRAO abhängen. (wie hier BeckOK BRAO/Römermann, 24. Ed. 1.8.2024, BRAO § 59k Rn. 4, 4a [mit Verweis..., .../Jähne, 11. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 12; Deckenbrock..., .... Wedel, 8. Aufl. 2022, BRAO § 59f Rn. 15; Henssler/..., ...Henssler, 6. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 29) Für den..., ...Änderung des § 65 Nr. 2 BRAO) Der DAV meint, dass..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO. Denn die Voraussetzung..., ... § 57 Abs. 3 BRAO-E die Zuständigkeit des..., ...Hintergrund: Nach § 94 Abs. 2 BRAO (auf den § 103 Abs. 2 BRAO..., ...nach § 94 Abs. 2 Satz 2 BRAO als Auswahlentscheidung..., ...denn § 191b Abs. 3 Satz 1 BRAO verweist auf § 65 BRAO...., ...auf § 65 Nr. 1 BRAO verwiesen wird....
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
    • Beschreibung: Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO aufgenommen werden. Grundlage..., ...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO kritisch, da die Erfüllung..., ...Niederlassungsmöglichkeit des § 206 Abs. 1 BRAO in Anspruch nehmen zu können..., ... angehört (§ 207 Abs. 1 BRAO). Prüfungsmaßstab ist hier § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, da Kuba Mitgliedsstaat..., ... 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BRAO nicht vorliegt. Demnach..., ...Wortlaut von § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, wird aber üblicherweise..., ...vgl. auch Kilian/Henssler BRAO, § 206 Rn.14) und vom DAV..., ...§ 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO [Widerruf der Aufnahme ..., ...Prüfung des § 206 Abs. 2 BRAO gegeben sein, um die Aufnahme..., ... zu bejahen. Denn § 206 BRAO kann nur in Zusammenschau mit § 207 BRAO gelesen werden. I. ..., ...Verordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO positioniert. Der DAV hatte..., ...Durchführungsverordnung zu § 206 Abs. 2 BRAO ausgesprochen. Daraufhin..., ...Anwaltsgerichtshof (§ 112a BRAO) und darauf die Berufung..., ...Anwaltssenat des BGH (§ 112e BRAO) möglich. In diesem Zusammenhang..., ...Gerichten (vgl. §§ 112a ff. BRAO). Es bestehen aus Sicht..., ...Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 BRAO (derzeit) nicht erfüllt...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 23.04.2024
    • Beschreibung: Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe. Kritisch ist nach Auffassung des BDPA jedoch die derzeit nach § 53 Abs. 2 Nr. 3 PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft in der Patent- bzw. der zuständigen Rechts- anwaltskammer für Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans von Berufsausübungs- gesellschaften, unabhängig davon, ob diese bereits als Person bzw. Berufsträger nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 PAO Mitglied einer anderen Kammer sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechtsanwaltskammer § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO Sehr geehrte Frau..., ...PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft..., ...gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO automatisch Mitglied der..., ...PAO bzw. dem § 60 Abs. 2 BRAO eine Nr. 4 hinzuzufügen..., ...PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO sämtliche Mitglieder von...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
    • Beschreibung: Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO entfällt, wenn die Einhaltung..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auch auf wissenschaftliche..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ...NJW 2003, 2520). § 43a IV BRAO gebietet eine dem Einzelfall..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO geregelte Sozietätserstreckung..., ...geworden“, § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO) findet sich in § 45 Abs..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurden..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren.  ..., ...einem „Reparaturgesetz“ zur BRAO 2021 (Gesetz zur Stärkung..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
    • Beschreibung: Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... nach § 43a Abs. 4 S. 5 BRAO-E, § 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E..., ...sich in § 45 Abs. 3 S. 2 BRAO (aktuelle Fassung). ..., ... 4 S. 5, 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E soll sich die Partei ..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ...der in § 45 Abs. 1 und 2 BRAO genannten Personen heran..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurde..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren.  ..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kammern in einem neuen § 73a BRAO-E zu regeln. Er hält..., ...anlasslosen Prüfung in der BRAO (§ 73a BRAO-E) aus folgenden..., ...anlassunabhängig. Mit § 73a Absatz 1 BRAO-E soll künftig eine anlassunabhängige..., ... Eine Regelung in der BRAO, für die allein das BMJ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Meldepflicht (§ 56 Abs. 1 BRAO-E) über das Eröffnen und..., ...einzusehen (§ 56 Abs. 3 BRAO-E). In Bezug auf die..., ...Aufsichtstätigkeit soll dies in § 81 BRAO aufgenommen werden, damit...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
    • Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Berufsausübungsgesellschaften durch die sog. Große BRAO-Reform. Der DAV unterstützt..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die für die Geldwäscheaufsicht..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 BRAO. Damit würde auch einem..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO. Diese können entsprechend..., ... wurden durch die Große BRAO-Reform geschaffen. ...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
    • Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform), mit welchem bereits..., ...Gesetzgeber hatte bei der BRAO-Reform vor Augen, dass ..., ...könnte entsprechend der BRAO-Reform von einer Verpflichtung..., ...Bundesverfassungsgericht hat die vor der BRAO-Reform geltenden Regelungen..., ...Fremdbesitzverbot nach § 59e BRAO a.F. (Rechtssache C 295...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...Zurückbehaltungsrechte nach § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §..., ...Steuerberater, § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §...
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderungen im RVG und in der BRAO – Freiheiten eingeräumt..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...verpflichtend ist (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Ermittlungsmaßnahmen..., ...§ 50 Abs. 1, S. 2 und 3 BRAO). Das Risiko, dass wegen...
    • Angegeben von: DAHAG Rechtsservices AG am 21.05.2024
    • Beschreibung: Sicherstellung, dass bei der Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht ein berufsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich konformer Status der Anwälte und Anwältinnen, die Rechtsdienstleistungen über Plattformen oder vergleichbare Systeme erbringen, erhalten bleibt, um Verbrauchern und Verbrauerinnen weiterhin niederschwelligen und einfachen Zugang zu anwaltlichen Rechtsdienstleistungen zu ermöglichen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dürfen Rechtsanwälte als...
    • Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
    • Beschreibung: Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...nach § 43d Abs. 1 Nr. 5 BRAO bzw. § 13a Abs.1 Nr. ..., ...Informationspflichten selbst (BRAO/RDG) bzw. in den Vorbemerkungen..., ... in § 43d Abs.1 Nr. 2 BRAO entspricht. Schwierigkeiten...
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      ...auch Grundsätze nach der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung..., ...waren nie Adressaten der BRAO. Die unterschiedlichen ..., ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergeben. Andere Aufsichtsbehörden..., ... nicht der Adressat der BRAO sei. Die verschiedenen ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
    • Beschreibung: § 16 EuRAG sollte durch Einfügung eines § 16 Abs. 2a, entsprechend der bestehenden Rechtslage für Patentanwälte, dahingehend geändert werden, dass Angehörige der Anwaltsberufe des Vereinigten Königreichs künftig zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ohne Eingliederung nach Teil 3 des EuRAG die Feststellung beantragen können, dass die von ihnen erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, wenn der entsprechende Ausbildungsnachweis von einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz anerkannt wurde und die antragstellende Person in diesem Staat ausweislich einer Bescheinigung der dort zuständigen Behörden den Beruf des Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeübt hat.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, §16 EuRAG...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
    • Beschreibung: Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
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      ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine zielgerichtete Ausweitung...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
    • Beschreibung: Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...angesichts Art. 12 GG, §§ 1, 3 BRAO auch kaum verfassungskonform...
    • Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 28.04.2025
    • Beschreibung: Ziel ist es, dass Anwältinnen und Anwälte kostenlos Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen außergerichtlich beraten und vertreten dürfen, wenn sie dies im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements tun möchten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der BUJ wirbt dafür, berufsrechtliche Regelungen der Syndikusrechtsanwält/innen zu liberalisieren und zu vereinfachen. Konkret geht es dem BUJ um Änderungen im Bereich des Zulassungsverfahrens bei den Rechtsanwaltskammern und des Tätigkeitswechsels. Weiterhin setzt sich der BUJ für die Einführung eines Legal Privilege auch für Syndikusrechtsanwält/-innen ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: ARAG Holding am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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