Regelungsvorhaben

§ 206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass jeweils die Worte und die Unabhängigkeit vor den Worten des Berufsträgers eingefügt werden

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 13.10.2025

Beschreibung:
Der DAV schlägt vor, § 206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in Satz 1 und in Satz 2 jeweils die Worte „und die Unabhängigkeit“ vor den Worten „des Berufsträgers“ eingefügt werden. Er möchte damit die bisherige Praxis rechtlich absichern und vorsorglich gerichtsfest machen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510130001 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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