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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"25/23"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Super-Cap“] 5 +1% +25% -23% +41% +37% Ct/kWh ...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...unbegründet verworfen (Az. 628 Qs 25/23). 2. Rechtliche Würdigung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    • Adressatenkreis:
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...19.06.2024 – 80/22, Rn. 25. [23] Siehe https://www.weibernetz.de...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...19.06.2024 – 80/22, Rn. 25. [23] Siehe https://www.weibernetz.de...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...engeren Sinne) sein müsste. 25 23 St. Rspr. des BVerfG; ...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 98 93 80 65 41 39 25 23 21 19 12 10 8 8 4 3 2 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vom 9. März 2023, S 5 SO 25/23, Rdnr. 41 sowie SG Nürnberg...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...25 (23...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiebedarf und Kosten.25 23 Die weitere Verbreitung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
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      ...ECLI:EU:C:2020:756, Rn. 25. 23 Rechtsgutachten zum Verordnungsvorschlag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- und Transaktionslimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ECLI:EU:C:2020:756, Rn. 25. 23 Rechtsgutachten zum Verordnungsvorschlag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ECLI:EU:C:2020:756, Rn. 25. 23 Rechtsgutachten zum Verordnungsvorschlag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ECLI:EU:C:2020:756, Rn. 25. 23 Rechtsgutachten zum Verordnungsvorschlag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...:EU:C:2020:756, Rn. 25. 23 Rechtsgutachten zum...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...:EU:C:2020:756, Rn. 25. 23 Rechtsgutachten zum...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Braunschweig v. 8.5.2023 – 2 W 25/23, AG 2023, 589, 590; m....
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      ... 30 25 23 22 23 21 20 10 ...
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