Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040021 (PDF - 16 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24

Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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