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83 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEIG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (83)
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
Der VDIK sieht insbesondere die Notwendigkeit, regulatorische Hürden für gemeinschaftliche Ladeansätze konsequent abzubauen. Gerade in Mehrfamilienhäusern können zentrale Lösungen häufig wirtschaftlicher und effizienter umgesetzt werden als individuelle Einzelerschließungen. Hierfür bedarf es jedoch eines klaren, rechtssicheren und investitionsfreundlichen Rahmens.
- Bereitgestellt von: VDIK e.V. am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Volkmar Vogel
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage
Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektromobilität im ländlichen Raum
Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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08.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Tankstellenbetreibern zum Aufbau von Ladeinfrastruktur
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsauflage Tankstellen
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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10.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage (Masterplan LIS 2 - Maßnahme 5)
Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau des Tankstellen-Netzes mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Ein flächendeckendes und leistungsfähiges Ladenetz ist eine entscheidende Voraussetzung, damit die Verbreitung von E-Mobilität nicht durch mangelnde Lademöglichkeiten gebremst wird. Der Ausbau der Tankstellen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dafür geeignet.
- Bereitgestellt von: ACE Auto Club Europa e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: AUDI AG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tankstellenversorgungsauflage - Ladeinfrastruktur
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierung Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) - Versorgungsauflage
Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderter Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Tankstellenbetreibern zum Aufbau von Ladeinfrastruktur
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektromobilität im ländlichen Raum
Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 04.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung d. Interessen kleiner & mittelst. Tankstellenbetreiber im geplanten GEIG
Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
- Bereitgestellt von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
04.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierung Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) - Versorgungsauflage
Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderte Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsauflage Tankstellen
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Tankstellenversorgungsauflage vermeiden
Der BDI setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene so genannte Versorgungsauflage für Tankstellen zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur nicht eingeführt wird. Der BDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den raschen Hochlauf der Elektromobilität durch einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Pkw zu flankieren. Eine grundsätzliche Verpflichtung von Tankstellenunternehmen zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur lehnt der BDI allerdings ab. Die Maßnahme ist nicht zielgenau und belastet einseitig Tankstellenbetreiber.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Pflicht zum Aufbau von Schnelladeinfrastruktur durch Tankstellenunternehmen
Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
07.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
30.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Durchleitungsmodell im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Das Ziel besteht darin, im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Regelungen einzuführen, die die Durchleitung von Fahrstrom an der Ladesäuleninfrastruktur ermöglichen. Damit soll allen Fahrstromanbietern ermöglicht werden, in diskriminierungsfreier Form Ihre Produkte an den Ladesäulen anzubieten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 29.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Ladepreise an öffentlicher Ladeinfrastruktur
Die Preise beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen übersteigen die Kosten für Laden im privaten Bereich deutlich. Hohe Preise und Komplexität greifen vor allem bei Endkunden, die über keine Lademöglichkeit im privaten Bereich verfügen und somit auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Das erschwert den Umstieg auf die Elektromobilität und verzögert den Hochlauf. Der VDA spricht sich daher in diesem Papier für folgende Maßnahmen aus: -Senkung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) -Konkretisierung AFIR (Angemessenheit von Preisen und Preisdiskriminierung) -Eindämmung willkürlicher Stand-/Blockiergebühren -Förderung des Wettbewerbs
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 28.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2024 sind für verschiedene Bereiche zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Die Umsetzung ins deutsche Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Für uns von Interesse sind die Anforderungen an gebäudetechnische Systeme, die Installation von Ladesäulen, die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sowie die Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ferner sind für uns von Interesse die Anforderungen von Inspektionen bzw. alternative digitale Monitoring-Lösungen. Wir sprechen uns für eine zügige Umsetzung der Richtlinie aus, bei der die Potentiale der Digitalisierung genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Techem am 15.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 12.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: