Stellungnahmen/Gutachten
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577 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (577)
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Zu Regelungsvorhaben:
Position des DVFA e. V. zu den Reformvorschlägen private Altersvorsorge und Steuerförderung
Die DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management begrüßt die staatlich flankierte kapitalgedeckte Altersvorsorge ausdrücklich. Sie ist ein wichtiges Signal für die weitere Entwicklung einer Finanzmarktkultur in Deutschland und ermöglicht breiten Bevölkerungsschichten, über den Aktienmarkt an den Erträgen der Realwirtschaft teilzuhaben. Neben der Anlage von Vorsorgegeldern besteht ein weiteres wichtiges Ziel darin, die entstehenden Mittelflüsse mit der Realwirtschaft zu verzahnen. Ziel muss es sein, einen breiten und tiefen europäischen Kapitalmarkt zu entwickeln, der für Unternehmen eine attraktive und verlässliche Finanzierungsquelle darstellt. Dadurch könnten auch wieder mehr Unternehmen für einen Börsengang gewonnen werden.
- Bereitgestellt von: DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Bürokratieabbau bei Werbeartikeln
Forderung der Schaffung von Rechtsklarheit für Werbende durch Vereinfachungen bei Aufzeichnungspflicht (§ 4 Abs. 7 EStG) und Anhebung der Streuwerbeartikelgrenze
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente auch für Selbstständige
Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens dahingehend, dass der Steuerfreibetrag auch für selbstständig tätige Physiotherapeutinnen und -therapeuten berücksichtigt, zumindest für jene, die eigene Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Bereitgestellt von: Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen
Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs bei § 9a EStG auf Mitglieder von Berufsverbänden.
- Bereitgestellt von: Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung steuerrechtlicher Regelungen, Bürokratieabbau, Entlastungen durch Anhebung von Pauschalen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Größtmögliche Flexibilisierung und Verlängerung der Entlastungsprämie bis 31.12.2027
Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Das IVFP begleitet Reformvorhaben zur Weiterentwicklung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Ausgestaltung von Fördermechanismen, die Verbesserung der Attraktivität und Verständlichkeit privater Vorsorgeprodukte, die Stärkung kapitalmarktbasierter Vorsorgeelemente sowie die langfristige Sicherung einer ergänzenden privaten Altersvorsorge als Bestandteil des deutschen Alterssicherungssystems.
- Bereitgestellt von: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Steuerpolitik für Familien
Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8399
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen -
BT-Drs. 20/11620
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
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BT-Drs. 20/8399
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich „Steuerbonus“) steht im Fokus aktueller Konsolidierungsüberlegungen. Eine Abschaffung ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz für Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation trägt die Regelung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei und entlastet insbesondere Geringverdienerhaushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme Dienstradleasing ins Einkommensteuergesetz
Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer- gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von Diensträdern schaffen.
- Bereitgestellt von: BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Antragsloses Kindergeld für alle Kinder einführen
Antragsloses Kindergeld für alle Kinder inklusive Antragsverfahren Bundeskindergeldgesetz einführen; keine gestaffelte schrittweise Umsetzung; transparente Kommunikation Einführungsverfahren; angemessener Umgang mit etwaigen Fehlentscheidungen; stärkeren Bekanntmachung der Möglichkeit, Kontoverbindungen in der IdNr.- Datenbank zu hinterlegen; Anpassung des § 62 EStG an Urteil des EuGH vom 1.8.2022
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 12.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Aktivrentengesetzes auf Selbständige
Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kopplung des steuerfreien arbeitgeberseitigen Essenszuschusses an die Inflation
Lieferando setzt sich dafür ein, den Gesamtbetrag für steuerfreie Essenszuschüsse ab 2025 anzuheben. Dies soll durch eine paritätische Verteilung erfolgen und jährlich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen an die Inflation angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung LStR in R 8.1RN.7 Nr.4-Anpassung Kantinenmahlzeiten und Essenmarken
Änderung der LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 (ref.§ 8 Abs. 2 EStG) zur Anpassung des Rechtsrahmens „Kantinenmahlzeiten und Essenmarken“. Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen von LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 zur Vereinfachung der Anwendung.
- Bereitgestellt von: Edenred Deutschland GmbH am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
-
12.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
23.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: