Stellungnahmen/Gutachten
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455 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (455)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Aktivrentengesetzes auf Selbständige
Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Der BDI fordert gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine Vereinfachung der untergesetzlichen lohnsteuerlichen Regelungen in Entsendungsfällen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung des Aktivrentengesetzes sicherstellen
Die avisierte Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens ist vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels in Deutschland ein essenzielles Anliegen der Wirtschaft und ein richtiges Ziel, das die Steuerpolitik unterstützen sollte. Bei der konkreten Ausgestaltung des Aktivrentengesetztes fordert der BDI gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine praxisgerechte Umsetzung (z. B. mit Blick auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf für die betriebliche Entgeltabrechnung).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kopplung des steuerfreien arbeitgeberseitigen Essenszuschusses an die Inflation
Lieferando setzt sich dafür ein, den Gesamtbetrag für steuerfreie Essenszuschüsse ab 2025 anzuheben. Dies soll durch eine paritätische Verteilung erfolgen und jährlich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen an die Inflation angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Änderung des Einkommensteuergesetzes bei der betrieblichen Altersvorsorge und Anpassung der Beträge
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einkommenssteuerliche Besserstellung Rentner_innen durch Aktivrente
Verhinderung der Einführung einer Steuerbefreiung für Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit, die jenseits der Regelaltersgrenze erbracht wird. Verhinderung Verstoß gegen das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip. Verhinderung von Ungerechtigkeiten zwischen abhängig Beschäftigten im Alter und den gleichaltrigen Beamten sowie erheblicher kritischer gleichstellungspolitischer Effekte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente - späteres Inkrafttreten
Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
-
10.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Aktivrentengesetz
Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung unterstützen
Das BMF hat einen Entwurf zur Neufassung des BMF-Schreibens vom 18. Juli 2003 zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden zur Verbändeanhörung veröffentlicht, zu dem der BDI Stellung genommen hat. Ziel ist es, steuerliche Maßnahmen zu unterstützen und fordern, die die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern und damit zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagfraktion hat im Juli 2025 erste Eckpunkte für ein steuerliches Arbeitnehmerpaket formuliert, das vor allem folgende im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen umfasst: Steuerfreie Überstundenzuschläge, steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie, Aktivrente. Das Ziel dieser Maßnahmen, eine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens zu erreichen, ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu begrüßen. Die genannten Instrumente bergen aber zugleich Risiken für arbeitsrechtliche Regelungen und tarifpolitische Vereinbarungen und können zu nicht gewollten Effekten führen. Im BMF wird an der Umsetzung der Maßnahmen gearbeitet. Eine erste Einschätzung der Wirtschaft zu den Eckpunkten wurde an BMF und Unionsfraktion übermittelt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Arbeitszeitvolumens durch gezielte steuerliche Maßnahmen
Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Vereinfachung des Steuerabzugsverfahrens auf Lizenzen (Quellensteuer)
Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.
- Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Vereinfachung des Steuerabzugsverfahrens auf Lizenzen (Quellensteuer)
Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.
- Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abzugsteuer (§50a EStG): Kreativschaffende stärken, Verwaltungsaufwand entbürokratisieren
Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/11288
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bewertung der im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung steuerlicher Arbeitsanreize in Form einer Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen, einer sog. „Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt, dass mit § 35c EStG ein Förderinstrument im Sinne des Klimaschutzes geschaffen wurde. Die parallele Existenz beider Regelungen - § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und § 35c EStG - führt in der Praxis zu Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen, insbesondere bei Maßnahmen mit ökologischer Zielsetzung. Es sollte daher klargestellt werden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG auf selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich keine Anwendung findet. Um Missverständnisse und Verunsicherungen auszuräumen, regen wir an, dies im neuen BMF-Schreiben ausdrücklich zu benennen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 11.08.2025
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Adressatenkreis:
-
09.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Die aktuelle Größe der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten reichen die Änderungen nicht aus, um vor Selbstständigkeit von Frauen zu fördern oder die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie zu ermöglichen. Kinderbetreuungskosten müssen voll abzugsfähig sein, ohne Deckelung (aktuell 4.800 €/Jahr). Die Altersgrenze für steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuung sollte zusätzlich vom Kindergartenalter auf 14 Jahre erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessensvertretung ist eine Reform des bestehenden Ehegattensplittings hin zu einem Individual- oder Realsplittings mit übertragbaren Freibeträgen in Höhe des Grundfreibetrags für eine faire Familienpolitik und um das Erwerbspotenzial von Frauen zu steigern.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, sog. Teilzeitaufstockungsprämie und sog. Aktivrente
Angeregt wird, dass eine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen keinen Anreiz zur Vereinbarung niedriger Wochenarbeitszeiten setzen sollte. Auch dürfe die derzeitige Arbeitszeitflexibilität zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht gefährdet werden. Die angedachte Teilzeitaufstockungsprämie wird für wenig geeignet erachtet, eine Anreizwirkung zur Ausweitung der Arbeitszeit zu entfalten. Daneben wird für den Abbau von Fehlanreizen zur Reduzierung der Arbeitszeit plädiert. Zudem wird zu den Plänen der Aktivrente angeregt, diese erst nach sorgfältiger Prüfung und einem Austausch mit der Praxis einzuführen. Begründet wird dies insbesondere mit den unklaren Anreizwirkungen. Befürchtet werden Mitnahmeeffekte und Diskriminierungspotentiale.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen beim Einsatz eines betrieblichen Mobilitätsbudgets
Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen beim Einsatz eines betrieblichen Mobilitätsbudgets
Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Lohnsteuerliche Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Klarstellung von lohnsteuerlichen Sachverhalten bei Vermögensbeteiligungen von Mitarbeitern zu § 3 Nr. 39 EStG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
"Investitionsbooster" mit European Content verbinden (Investititionssofortprogramm)
Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
VDA setzt sich über die vorgesehenen Förderung des Kaufs von gewerblichen E-Fahrzeugen (AfA) hinaus für eine Förderung von Leasingkunden ein. Ein Großteil der E-Fahrzeuge im Firmenkunden- und Flottengeschäft werden nicht gekauft, sondern geleast. Damit die Maßnahmen das gesamte Kundenpotential erfassen und dem Hochlauf der E-Mob einen weiteren Schub verleihen, sprechen wir uns für gewerbliche Leasingkunden zumindest für eine der AfA entsprechende Förderung über einen vorgezogenen Komplettabzug der Leasingraten aus. Im besten Fall würde für das Leasing eines E-Fahrzeugs ein erhöhter Betriebsausgabenabzug (Faktor 1,5) der Leasingraten vorgesehen. Zudem setzen wir uns für eine weitere Stärkung des Steuerstandorts D über die Maßnahmen des Gesetzentwurfs hinaus aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: